Widerspruch gegen die Weitergabe von Daten nach dem Bundesmeldegesetz

Öffentliche Bekanntmachung

– Stadt Kröpelin – Der Bürgermeister – Markt 1 – 18236 Kröpelin –


Widerspruch gegen die Weitergabe von Daten nach dem Bundesmeldegesetz
§§ 42, 49 und 50 Absatz 1-3 BMG

1.) an Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Parlaments- und Kommunalwahlen sowie verfassungsrechtlich oder gesetzlich vorgesehenen Abstimmungen (§50 Abs. 1 BMG)

2.) an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk bei Anfragen nach Alters- oder Ehejubiläen

(§50 Abs. 2 BMG)

3.) an Adressbuchverlage zum Zweck der Veröffentlichung in einem Adressbuch
(§50 Abs. 3 BMG)

4.) an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften meiner Familienangehörigen (Ehegatte,

minderjährige Kinder, Eltern minderjähriger Kinder) denen ich nicht selbst angehöre
(§42 BMG)

5.) als einfache Melderegisterauskunft mittels automatisierten Abrufs über das Internet
(§49 BMG)

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Das Bundesmeldegesetz räumt den Einwohnerinnen und Einwohnern in den o.g. Fällen das Recht ein, der Weitergabe der Daten ohne Angaben von Gründen zu widersprechen.

Der Widerspruch ist möglichst, unter Angabe welche Datenübermittlung nicht erfolgen soll, beim zuständigen Einwohnermeldeamt der Stadt Kröpelin zu erheben. Das Formular kann im  Einwohnermeldeamt oder im Internet unter www.stadt-kroepelin.de/verwaltung/formulare abgerufen und ausgefüllt werden.

gez.
Gutteck
Bürgermeister Stadt Kröpelin

Bekanntmachung Gemeindewahlleitung

Gemäß § 9 Abs. 3 des Gesetzes über die Wahlen im Land Mecklenburg-Vorpommern (Landes- und Kommunalwahlgesetz – LKWG M-V), wird folgendes bekannt gegeben:

Zum Gemeindewahlleiter der Stadt Kröpelin wurde Herr Thomas Gutteck, Grüner Weg 9, 18236 Kröpelin gewählt.
Zur stellvertretenden Gemeindewahlleiterin wurde Frau Sabine Bachmann, Bölkenhufen 11, 18236 Kröpelin gewählt.

Gemäß § 9 Abs. 4 des Gesetzes über die Wahlen im Land Mecklenburg-Vorpommern (Landes- und Kommunalwahlgesetz – LKWG M-V) gilt dies bis zur Neubesetzung durch die Stadtvertretung der Stadt Kröpelin.

Bekanntmachung Gemeindewahlleitung

Sitzung des Gewerbeausschusses am 11.03.2020

Die nächste Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Gewerbe und Tourismus findet am Mittwoch, dem 11.03.2020, um 18.30 Uhr,im kleinen Versammlungsraum des Rathauses, Markt 1, statt.

Einladung & Tagesordnung des Gewerbeausschusses am 11.03.2020

Neubesetzung der Schiedsstelle

Die Stadt Kröpelin sucht für die Neubesetzung der Schiedsstelle interessierte Kröpeliner Bürgerinnen und Bürger. In der nachfolgenden Datei finden Sie Voraussetzungen für die Bewerbung bis zum 31.03.2020.

Stadt Kröpelin
– Der Bürgermeister –

 

Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Kröpelin

Neubesetzung der Schiedsstelle der Stadt Kröpelin

Die Stadt Kröpelin sucht interessierte Bürger / Bürgerinnen für die ehrenamtliche Tätigkeit als Schiedsmann oder Schiedsfrau in der Schiedsstelle der Stadt Kröpelin. Die Schiedsstelle in Kröpelin ist mit zwei Schiedspersonen zu besetzen.
Die Schiedspersonen werden von der Stadtvertreterversammlung für die Dauer von 5 Jahren gewählt. Die Berufung und Verpflichtung erfolgt über die Direktion des Amtsgerichtes Rostock, unter dessen fachlicher Aufsicht die Schiedspersonen stehen.

Unter dem Motto „Schlichten statt Richten besteht die Aufgabe der Schiedsperson darin, festgefahrene Konfliktsituationen und verhärtete Fronten durch Verhandlungsgeschick aufzubrechen und dadurch kleinere Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten im zivilrechtlichen Bereich zu klären. Dazu zählen z.B. Schadensforderungen, aber auch Streitigkeiten mit Nachbarn über Einhaltung der Hausordnung oder die Höhe der Gartenhecke. Die Schiedsstelle kann aber auch strafrechtliche Schlichtungsverfahren ausführen, wenn ein sogenanntes Privatklagedelikt wie Hausfriedensbruch, Beleidigung, Sachbeschädigung oder Körperverletzung vorliegt.

Durch Abschluss eines entsprechend zu protokollierenden Vergleichs sollen so gerichtliche Auseinandersetzungen vermieden werden.

Voraussetzungen für die Berufung als Schiedsperson sind:

  • die Vollendung des 25. Lebensjahres
  • der Wohnsitz muss im Bereich der Schiedsstelle sein
  • die Schiedsperson muss das Wahlrecht besitzen und
  • die Schiedspersonen müssen in ihrer Persönlichkeit und in ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein

Des Weiteren sollten die Schiedspersonen folgende persönliche Eigenschaften besitzen:

  • über ausreichend Zeit verfügen
  • die Fähigkeit zuhören zu können und ein offenes Ohr für die Probleme der Menschen haben
  • ein hohes Maß an menschlichem Einfühlungsvermögen mitbringen und eine gewisse Lebenserfahrung besitzen
  • juristische Vorkenntnisse sind nicht erforderlich

 

Wenn wir mit dieser Ausschreibung Ihr Interesse für eine anspruchsvolle Tätigkeit geweckt haben, bewerben Sie sich bitte bis zum 31.03.2020 bei der

Stadt Kröpelin
Der Bürgermeister
-Hauptamt-
Markt 1
18236 Kröpelin

Einreichung von Wahlvorschlägen

Der Landkreis Rostock bittet interessierte Bürgerinnen und Bürger um die Einreichung als Wahlvorschlag zur Berufung als ehrenamtliche Richterin oder Richter für die Sozialgerichtsbarkeit und die Verwaltungsgerichte. Bewerbungen können bis zum 15.03.2020 im Rathaus abgegeben werden.
per Mail an: schultz@stadt-kroepelin.de
per FAX: 038292/85110
per Post: Stadtverwaktung Kröpelin – Markt 1 – 18236 Kröpelin

Bewerbungsbogen Verwaltungsgericht
Hinweise ehrenamtliche Richter/innen Verwaltungsgericht
Bewerbungsbogen Sozialgerichtsbarkeit
Hinweise ehrenamtliche Richter/innen Sozialgerichstbarkeit

Öffentliche Bekanntmachung Haushaltssatzung 2020

Auf Grund des §§ 45 ff. der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Stadtvertretung vom 27.02.2020 die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020 erlassen.

Die öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Stadt Kröpelin für das Haushaltsjahr 2020 erfolgt am 28.02.2019 durch Internet, zu erreichen über den Link Stadt Kröpelin / Öffentliche Bekanntmachungen über die Homepage der Stadt Kröpelin unter www.stadt-kroepelin.de/verwaltung/oeffentliche-bekanntmachungen

Unter Stadt Kröpelin, Rathaus, Markt 1, 18236 Kröpelin kann jedermann sich kostenpflichtig die Haushaltssatzung Haushaltsjahr 2020 zusenden lassen. Die Textfassung der Haushaltssatzung Haushaltsjahr 2020  liegt unter obiger Adresse zur Mitnahme aus oder werden dort bereit gehalten.

Die Haushaltssatzung und Ihre Anlagen sind in der Zeit vom 02.03. – 18.03.2020 bei der Stadtverwaltung Kröpelin, Rathaus, Markt 1, 18236 Kröpelin zur Einsichtnahme öffentlich ausgelegt.

Zur Bekanntmachung und Haushaltssatzung >>>

2. Beschluss zur Änderung des Flurneuordnungsgebietes „Bölkow-Matersen“

In der Anlage finden Sie den 2. Beschluss zur Änderung des Flurneuordnungsgebietes im Flurneuordnungsverfahren „Bölkow-Matersen“.

Zur Bekanntmachung

Sitzung der Stadtvertretung am 27.02.2020

Am Donnerstag, den 27.02.2020 findet um 18.30 Uhr, im großen Sitzungssaal des Rathauses die nächste Sitzung der Stadtvertretung der Stadt Kröpelin statt.

Tagesordnung Stadtvertretersitzung 27.02.2020

 

Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bau und Planung, Umwelt und Landschaftsschutz am 17.02.2020

Am Montag, dem 17.02.2020 findet um 18.00 Uhr in der Stadtverwaltung Kröpelin, Markt 1, im kleinen Sitzungssaal die öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bau, Planung, Umwelt und Landschaftsschutz statt.

Tagesordnung der Sitzung des Bauausschusses am 17.02.2020

Sitzung des Hauptausschusses am 12.02.2020

Am Mittwoch, den 12. Februar 2020, findet um 18.30 Uhr, im kleinen Sitzungssaal des Rathauses die nächste Sitzung des Hauptausschusses der Stadtvertretung Kröpelin statt.

Öffentliche Bekanntmachung – Einladung und Tagesordnung