Öffentliche Bekanntmachung – Gewässerschautermine 2026

Die Gewässerschauen des Wasser- und Bodenverbandes „Warnow-Beke“ finden in diesem Jahr an den nachfolgenden Terminen statt. Bei den Schauen wird der Zustand der Gewässer und der wasserwirtschaftlichen Anlagen begutachtet. Sie ist eine der Grundlagen der kurz- als auch mittelfristigen Unterhaltungsmaßnahmen.

Alle interessierten Bürger, betroffenen Anlieger, Landbewirtschafter und Behörden sind herzlich eingeladen.

Schaubereich 1 Gemarkungen: Berendshagen, Brusow, Einhusen, Groß Gischow, Heiligenhagen, Jürgenshagen, Klein Gischow, Lüningshagen, Miekenhagen, Püschow, Pustohl, Radegast, Rederank, Reinshagen, Retschow, Satow, Satow Niederhagen, Satow Oberhagen, Schmadebeck, Sophienholz, Wokrent

Montag, 16. Februar 2026 – 08:00 Uhr – Parkplatz Verwaltungsgebäude Satow, Heller Weg 2a

 

Zur Bekanntmachung und den Terminen

Öffentliche Bekanntmachung über den Übergang eines Sitzes in der Stadtvertretung der Stadt Kröpelin

Gemäß § 46 Abs. 5 Landes- und Kommunalwahlgesetz (LKWG M-V) vom 16. Dezember 2010 (GVOBl. M-V S. 690), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 14. Mai 2024 (GVOBl. M-V S. 154, 183) i.V. mit 46 Abs. 3 Landes- und Kommunalwahlordnung (LKWO M-V) vom 02. März 2011 (GVOBl. M-V S. 94), zuletzt geändert durch Verordnung vom 12. Februar 2024 (GVOBl. M-V S. 46),

gebe ich öffentlich bekannt, dass

Herr Ingo Schultz,

gewählter Vertreter der Stadtvertretung der Stadt Kröpelin für den Wahlvorschlag FWG bei der Kommunalwahl vom 09. Juni 2024 zum 31.12.2025 sein Mandat niedergelegt hat.

Damit verliert Herr Schultz seinen Sitz in der Gemeindevertretung gemäß § 65 Abs. 1 Zi.1 LKWG M-V.

Gemäß § 46 Abs. 2 LKWG M-V stelle ich fest, dass der Sitz auf die Ersatzperson des Wahlvorschlages der FWG,

Frau Lisa Dannehl,

übergeht.

Frau Dannehl hat das Mandat mit Schreiben vom 09.12.2025 angenommen und wurde somit zum 01.01.2026 neue Stadtvertreterin der Stadt Kröpelin.

 

Zur Bekanntmachung

Vortrag zum Thema Silversurfer / Senioren-Handysprechstunde

Der Seniorenbeirat der Stadt Kröpelin hat folgenden Vortrag für Sie organisiert:

Thema: SilverSurfer/Senioren-Handysprechstunde
Vortragender: Senior Trainer Hans-Peter Jeschke
Datum: 14. Januar 2026
Uhrzeit: 14:00 Uhr
Ort: Rathaussaal Kröpelin

Ein erfahrener SilverSurfer aus Kühlungsborn wird vorstellen, wie das Konzept funktioniert, welche Unterstützung ältere Menschen im digitalen Alltag erhalten können und wie ein solches Angebot konkret in Kröpelin umgesetzt werden könnte. Dabei geht es unter anderem um den Umgang mit Smartphones, Tablets und digitalen Diensten des täglichen Lebens.

 

3. Kröpeliner Ortsteilwettkampf

Am 24.01.2026 findet der 3. Ortsteilwettkampf statt. Nähere Informationen finden Sie hier: https://www.stadt-kroepelin.de/ortsteilwettkampf/

Information – Baumpflegearbeiten „Auf dem Kamp“

Sehr geehrte Anwohnerinnen und Anwohner,

wir möchten Sie darüber informieren, dass im Zeitraum vom 08.12.2025 bis 19.12.2025 Baumpflegearbeiten im Bereich „Auf dem Kamp“ sowie auf dem angrenzenden Spielplatz durchführen wird.

Wir bitten Sie um Rücksicht und Verständnis für die notwendigen Maßnahmen.

Öffnungszeiten zwischen Weihnachten und Silvester

Das Rathaus bleibt in der Zeit vom 29.12.2025 bis 02.01.2026 geschlossen.

Kanalsanierungsarbeiten im Stadtgebiet

Sehr geehrte Anwohnerinnen und Anwohner,

im Stadtgebiet finden in den nächsten zwei Wochen Kanalsanierungsarbeiten statt. Die Arbeiten werden jeweils an ein bis maximal zwei Tagen im Zeitraum zwischen 07:00 und 17:00 Uhr durchgeführt. Nur während dieser Arbeitszeiten kommt es zu Verkehrseinschränkungen.

Zu einer Vollsperrung kommt es am 12.12.2025 im Silberberg.

In allen anderen betroffenen Straßen wird der Verkehr halbseitig gesperrt.

Wir bitten um Verständnis für die Baumaßnahme und den damit verbundenen Einschränkungen.

Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Kröpelin – Gebührensatzung für die Sondernutzung

Die am 11.11.2025 ausgefertigte Gebührensatzung für die Sondernutzung an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen in der Stadt Kröpelin, welche durch die Stadtvertretung der Stadt Kröpelin am 16.10.2025 beschlossen wurde liegt zur Einsichtnahme zu den Sprechzeiten der Stadtverwaltung, Di. 9.00-12.00 Uhr und 13.00-18.00 Uhr, Mi. 9.00-12.00 Uhr und Do. 9.00-12.00 Uhr und 13.00-16.00 Uhr, im Rathaus der Stadt Kröpelin, Zimmer 20, aus.

Zur Bekanntmachung

Zur Gebührensatzung Sondernutzung

Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Kröpelin – Sondernutzungssatzung

Die am 11.11.2025 ausgefertigte Satzung für die Sondernutzung an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen in der Stadt Kröpelin, welche durch die Stadtvertretung der Stadt Kröpelin am 16.10.2025 beschlossen wurde liegt zur Einsichtnahme zu den Sprechzeiten der Stadtverwaltung, Di. 9.00-12.00 Uhr und 13.00-18.00 Uhr, Mi. 9.00-12.00 Uhr und Do. 9.00-12.00 Uhr und 13.00-16.00 Uhr, im Rathaus der Stadt Kröpelin, Zimmer 20, aus.

Zur Bekanntmachung

Zur Sondernutzungssatzung

Öffentliche Bekanntmachung der Beschlüsse über die Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2024

Öffentliche Bekanntmachung der Beschlüsse der Stadtvertretung der Stadt Kröpelin über die Feststellung des Jahresabschlusses nach § 60 Abs. 5 Satz 1 KV M-V zum 31.12.2024 (BV/2025/1745) und die Entlastung des Bürgermeisters nach § 60 Abs. 5 Satz 2 KV M-V für das Haushaltsjahr 2024 (BV/2025/1746).

Die Stadtvertretung der Stadt Kröpelin hat in Ihrer Sitzung am 16.10.2025 den Jahresabschluss zum 31.12.2024 festgestellt und dem Bürgermeister die Entlastung erteilt.

Der Jahresabschluss zum 31.12.2024 mit den Anlagen wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Der Jahresabschluss 2024 liegt zusammen mit dem abschließenden Prüfungsvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses der Stadt Kröpelin vom Zeitpunkt der Bekanntmachung an sieben Werktagen in der Stadtverwaltung Kröpelin, Markt 1, 18236 Kröpelin während der allgemeinen Öffnungszeiten öffentlich aus.

Kröpelin, 17.10.2025

 

Hinweis gemäß § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V):

Ein Verstoß gegen Verfahrens- und Formvorschriften, die in der KV M-V enthalten oder aufgrund der KV M-V erlassen worden sind, kann nach Ablauf eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden, wenn bei der Bekanntmachung auf die Regelungen dieses Absatzes hingewiesen worden ist. Die Folge tritt nicht ein, wenn der Verstoß innerhalb der Jahresfrist schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber der Stadt geltend gemacht wird. Eine Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften kann abweichend von Satz 1 stets geltend gemacht werden.

Kröpelin, 17.10.2025

 

Thomas Gutteck

Bürgermeister

 

Verfahrensvermerk:

Beginn der Auslegung: 27.10.2025

Ende der Auslegung: 05.11.2025

 

Zur Bekanntmachung