Das Ordnungsamt der Stadt Kröpelin weißt hiermit auf folgende Regelungen hin.
Die Entsorgung von Abfällen regelt das Kreislaufwirtschaftsgesetz des Bundes, Ausnahmen im Speziellen u.a. die Pflanzenabfall-Landesverordnung von Mecklenburg-Vorpommern.
Grundsätzlich ist das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen nicht gestattet.
Die Landesverordnung über die Entsorgung pflanzlicher Abfälle außerhalb von Abfallentsorgungsanlagen – Pflanzenabfall-Landesverordnung – vom 18. Juni 2001 (GVOBl: M-V 2001, S. 281) regelt Ausnahmen für das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen in den Monaten März und Oktober. Danach können nur in diesen beiden Monaten an Werktagen für maximal zwei Stunden täglich in der Zeit von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr ausnahmsweise pflanzliche Abfälle verbrannt werden, wenn es sich um pflanzliche Abfälle handelt, die auf nicht gewerblich genutzten Gartengrundstücken anfallen, ein Liegenlassen, ein Einbringen in den Boden oder eine Kompostierung der pflanzlichen Abfälle auf dem Grundstück nicht möglich oder zumutbar ist, eine Nutzung der von den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger anzubietenden Entsorgungssysteme nicht möglich oder zumutbar ist.
Der Landkreis Rostock bietet ein flächendeckendes Entsorgungssystem wie z. B Wertstoffhöfe in Bad Doberan und Neubukow oder die Biotonne an. Dies sind zumutbare Formen der Entsorgung.
Ausnahmen von diesem Verbot kann unter bestimmten Bedingungen das Umweltamt des Landkreises Rostock erteilen, diese sind zu beantragen. Weitere Informationen: https://www.landkreis-rostock.de/landkreis/kreisverwaltung/umweltamt/verbrennen_gartenabfaelle.html
Bei Beschwerden und Anzeigen wenden Sie sich bitte an das Umweltamt des Landkreises Rostock (Umweltamt, Am Wall 3 – 5, 18273 Güstrow, Tel+49 3843 755-66999)
Wer pflanzliche Abfälle ohne Berücksichtigung der gesetzlichen Voraussetzungen oder andere Abfälle verbrennt, handelt ordnungswidrig und wird von der zuständigen Behörde mit einem Bußgeld belegt.
Hinweis:
Im Allgemeinen werden sogenannte Brauchtumsfeuer geduldet, sofern vorher eine Anmeldung des Vorhabens in den jeweils zuständigen Ordnungsämtern erfolgte. Aber auch hier gilt der Grundsatz, dass ausschließlich naturbelassenes Holz verbrannt werden darf.
Widerspruch gegen die Weitergabe von Daten nach dem Bundesmeldegesetz §§ 42, 49 und 50 Absatz 1-3 BMG
/in Bekanntmachungen /von Stadt KröpelinIn der Anlage finden Sie die Bekanntmachung für den Widerspruch gegen die Weitergabe von Daten nach dem Bundesmeldegesetz §§ 42, 49 und 50 Absatz 1-3 BMG.
Zur Bekanntmachung
Sitzung der Stadtvertretung am 08.11.2018
/in Bekanntmachungen /von Stadt KröpelinAm Donnerstag, den 08.11.2018 findet um 18.30 Uhr im großen Saal des Rathauses die 34. öffentliche Stadtvertretersitzung der Stadt Kröpelin statt.
Tagesordnung Stadtvertretersitzung 08.11.2018
Sitzung des Bauausschusses am 05.11.2018
/in Bekanntmachungen /von Stadt KröpelinAm Montag, dem 05.11.2018 findet um 18.00 Uhr in der Stadtverwaltung Kröpelin, Markt 1, im kleinen Sitzungssaal die öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bau, Planung, Umwelt und Landschaftsschutz statt.
Einladung & Tagesordnung der Sitzung des Bauausschusses am 05.11.2018
Sitzung des Hauptausschusses am 24.10.2018
/in Bekanntmachungen /von Stadt KröpelinAm Mittwoch, den 24.10.2018 findet um 18.30 Uhr die 31. öffentliche Sitzung des Hauptausschusses statt.
Öffentliche Bekanntmachung Sitzung des Hauptausschusses am 24.10.2018
Hinweise zum Verbrennen von Gartenabfällen
/in Bekanntmachungen /von Stadt KröpelinDas Ordnungsamt der Stadt Kröpelin weißt hiermit auf folgende Regelungen hin.
Die Entsorgung von Abfällen regelt das Kreislaufwirtschaftsgesetz des Bundes, Ausnahmen im Speziellen u.a. die Pflanzenabfall-Landesverordnung von Mecklenburg-Vorpommern.
Grundsätzlich ist das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen nicht gestattet.
Die Landesverordnung über die Entsorgung pflanzlicher Abfälle außerhalb von Abfallentsorgungsanlagen – Pflanzenabfall-Landesverordnung – vom 18. Juni 2001 (GVOBl: M-V 2001, S. 281) regelt Ausnahmen für das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen in den Monaten März und Oktober. Danach können nur in diesen beiden Monaten an Werktagen für maximal zwei Stunden täglich in der Zeit von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr ausnahmsweise pflanzliche Abfälle verbrannt werden, wenn es sich um pflanzliche Abfälle handelt, die auf nicht gewerblich genutzten Gartengrundstücken anfallen, ein Liegenlassen, ein Einbringen in den Boden oder eine Kompostierung der pflanzlichen Abfälle auf dem Grundstück nicht möglich oder zumutbar ist, eine Nutzung der von den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger anzubietenden Entsorgungssysteme nicht möglich oder zumutbar ist.
Der Landkreis Rostock bietet ein flächendeckendes Entsorgungssystem wie z. B Wertstoffhöfe in Bad Doberan und Neubukow oder die Biotonne an. Dies sind zumutbare Formen der Entsorgung.
Ausnahmen von diesem Verbot kann unter bestimmten Bedingungen das Umweltamt des Landkreises Rostock erteilen, diese sind zu beantragen. Weitere Informationen: https://www.landkreis-rostock.de/landkreis/kreisverwaltung/umweltamt/verbrennen_gartenabfaelle.html
Bei Beschwerden und Anzeigen wenden Sie sich bitte an das Umweltamt des Landkreises Rostock (Umweltamt, Am Wall 3 – 5, 18273 Güstrow, Tel+49 3843 755-66999)
Wer pflanzliche Abfälle ohne Berücksichtigung der gesetzlichen Voraussetzungen oder andere Abfälle verbrennt, handelt ordnungswidrig und wird von der zuständigen Behörde mit einem Bußgeld belegt.
Hinweis:
Im Allgemeinen werden sogenannte Brauchtumsfeuer geduldet, sofern vorher eine Anmeldung des Vorhabens in den jeweils zuständigen Ordnungsämtern erfolgte. Aber auch hier gilt der Grundsatz, dass ausschließlich naturbelassenes Holz verbrannt werden darf.
Bekanntmachung Bürgerbeteiliung für Bauvorhaben
/in Bekanntmachungen /von Stadt KröpelinIn der Anlage finden Sie die öffentliche Bekanntmachung für die Bürgerbeteiligung für das Bauvorhaben „Ausbau der Bushaltestelle am Bahnhof Kröpelin“
Zu der Anlage
Sitzung des Ausschuss für soziale Belange sowie Kultur und Sport, Partnerschaften
/in Bekanntmachungen /von Stadt KröpelinAm Montag, den 15.10.2018 findet um 18.30 Uhr die 24. öffentliche Sitzung des Ausschuss für soziale Belange sowie Kultur und Sport, Partnerschaften in dem kleinen Saal des Rathauses Kröpelin statt.
Einladung & Tagesordnung der Sitzung am 15.10.2018 des Ausschuss für soziale Belange sowie Kultur und Sport, Partnerschaften
Sitzung der Stadtvertretung am 27.09.2018
/in Bekanntmachungen /von Stadt KröpelinAm Donnerstag, den 27.09.2018 findet um 18.30 Uhr im großen Saal des Rathauses die 33. öffentliche Stadtvertretersitzung der Stadt Kröpelin statt.
Tagesordnung Stadtvertretersitzung 27.09.2018
Sitzung OR Altenhagen am 24.09.2018
/in Bekanntmachungen /von Stadt KröpelinAm Montag, d. 24.09.2018 findet um 18.30 Uhr im Versammlungsraum der FFw Altenhagen die 25. Sitzung des Ortsrates Altenhagen statt.
Zur öffentlichen Bekanntmachnung inkl. Tagesordnung
Stadterntedankfest 22.09.2018
/in Allgemein, Bekanntmachungen /von Stadt Kröpelin