Bund und Länder müssen angesichts der kommunalen Finanzkrise
endlich handeln
Kröpelin, den 22. Juni 2026
Bundesweit beteiligen sich heute Städte, Landkreise und Gemeinden am Aktionstag „Kommunen am Limit“, um auf die dramatische kommunale Finanzsituation aufmerksam zu machen. Die drei kommunalen Spitzenverbände – Deutscher Städtetag, Deutscher Landkreistag und Deutscher Städte- und Gemeindebund – haben gemeinsam zu diesem Aktionstag aufgerufen und fordern von Bund und Ländern, endlich entschlossen zu handeln und wirksame Maßnahmen gegen die kommunale Finanzkrise zu ergreifen.
Die Finanzlage der Städte, Landkreise und Gemeinden ist dramatisch: Das kommunale Defizit lag 2025 bei rund 30 Milliarden Euro – ein historischer Höchststand, Tendenz steigend. Eine Hauptursache sind steigende Sozialausgaben, die die Kommunen bundesgesetzlich leisten müssen, und bei denen in der Vergangenheit der Umfang und die Standards immer weiter erhöht wurden.
Für die Bürgerinnen und Bürger wird die kommunale Finanzkrise direkt spürbar. Und sie betrifft viele kommunale Aufgaben wie z. B. die Instandhaltung von Schulen, Bibliotheken, Schwimmbäder, Kultur- und Sportangebote, den ÖPNV, die Krankenhausversorgung, die Wirtschaftsförderung und viele soziale Angebote.
„Für mich sind kommunale Finanzen kein abstraktes Zahlenwerk. Sie zeigen sehr Konkret, was wir als Gemeinschaft füreinander leisten können. Jeder Euro mehr in diesem System stärkt unsere Schulen, hilft unsere Straßen zu sanieren, unsere Vereine zu unterstützen und damit das Leben vor Ort attraktiver zu gestalten.“ Thomas Gutteck, Bürgermeister der Stadt Kröpelin.
Die Kommunen und ihre drei kommunalen Spitzenverbände fordern deshalb von Bund und Ländern:
Das kommunale Finanzierungsdefizit muss vollständig beseitigt werden. Dies kann über eine jährliche Soforthilfe, eine Erhöhung des kommunalen Anteils an den Gemeinschaftssteuern sowie notwendige Reformen in den sozialen Sicherungssystemen geschehen.
Der Grundsatz „Wer bestellt, bezahlt auch“ muss sofort für jede Aufgabenübertragung oder
-ausweitung von Bund und Ländern gelten – mit einem vollständigen finanziellen und dynamisierten Ausgleich für alle Aufgaben, die den Kommunen von Bund und Ländern übertragen werden.
Die kommunale Finanzkrise ist nicht abstrakt. Sie ist sehr konkret vor Ort spürbar. Bund und Länder müssen handeln, damit der Staat vor Ort für seine Bürgerinnen und Bürger handlungsfähig bleibt.
Information – Vollsperrung in der Lindenstraße in Kröpelin
/in Bekanntmachungen/von Stadt KröpelinSehr geehrte Anwohnerinnen und Anwohner,
wir möchten Sie darüber informieren, dass es im Zeitraum vom 06.07.2026 bis 08.07.2026 aufgrund einer Wohnhaussanierung zu einer Vollsperrung in der Lindenstraße kommen wird.
Wir bitten Sie um Rücksicht und Verständnis für die notwendigen Maßnahmen.
Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Kröpelin – 2. Satzung zur Änderung der Satzung für die Energieversorgung Kröpelin – Anstalt des öffentlichen Rechts
/in Bekanntmachungen/von Stadt KröpelinDie am 23.06.2026 ausgefertigte 2. Satzung zur Änderung der Satzung für die Energieversorgung Kröpelin – Anstalt des öffentlichen Rechts vom 01.12.2014., welche durch die Stadtvertretung der Stadt Kröpelin am 18.06.2026 beschlossen wurde liegt zur Einsichtnahme zu den Sprechzeiten der Stadtverwaltung, Di. 9.00-12.00 Uhr und 13.00-18.00 Uhr, Mi. 9.00-12.00 Uhr und Do. 9.00-12.00 Uhr und 13.00-16.00 Uhr, im Rathaus der Stadt Kröpelin, Zimmer 20, aus.
Kröpelin, den 23.06.2026
gez. Gutteck
Bürgermeister
Anlagen:
AKTIONSTAG „KOMMUNEN AM LIMIT“
/in Bekanntmachungen/von Stadt KröpelinBund und Länder müssen angesichts der kommunalen Finanzkrise
endlich handeln
Kröpelin, den 22. Juni 2026
Bundesweit beteiligen sich heute Städte, Landkreise und Gemeinden am Aktionstag „Kommunen am Limit“, um auf die dramatische kommunale Finanzsituation aufmerksam zu machen. Die drei kommunalen Spitzenverbände – Deutscher Städtetag, Deutscher Landkreistag und Deutscher Städte- und Gemeindebund – haben gemeinsam zu diesem Aktionstag aufgerufen und fordern von Bund und Ländern, endlich entschlossen zu handeln und wirksame Maßnahmen gegen die kommunale Finanzkrise zu ergreifen.
Die Finanzlage der Städte, Landkreise und Gemeinden ist dramatisch: Das kommunale Defizit lag 2025 bei rund 30 Milliarden Euro – ein historischer Höchststand, Tendenz steigend. Eine Hauptursache sind steigende Sozialausgaben, die die Kommunen bundesgesetzlich leisten müssen, und bei denen in der Vergangenheit der Umfang und die Standards immer weiter erhöht wurden.
Für die Bürgerinnen und Bürger wird die kommunale Finanzkrise direkt spürbar. Und sie betrifft viele kommunale Aufgaben wie z. B. die Instandhaltung von Schulen, Bibliotheken, Schwimmbäder, Kultur- und Sportangebote, den ÖPNV, die Krankenhausversorgung, die Wirtschaftsförderung und viele soziale Angebote.
„Für mich sind kommunale Finanzen kein abstraktes Zahlenwerk. Sie zeigen sehr Konkret, was wir als Gemeinschaft füreinander leisten können. Jeder Euro mehr in diesem System stärkt unsere Schulen, hilft unsere Straßen zu sanieren, unsere Vereine zu unterstützen und damit das Leben vor Ort attraktiver zu gestalten.“ Thomas Gutteck, Bürgermeister der Stadt Kröpelin.
Die Kommunen und ihre drei kommunalen Spitzenverbände fordern deshalb von Bund und Ländern:
Das kommunale Finanzierungsdefizit muss vollständig beseitigt werden. Dies kann über eine jährliche Soforthilfe, eine Erhöhung des kommunalen Anteils an den Gemeinschaftssteuern sowie notwendige Reformen in den sozialen Sicherungssystemen geschehen.
Der Grundsatz „Wer bestellt, bezahlt auch“ muss sofort für jede Aufgabenübertragung oder
-ausweitung von Bund und Ländern gelten – mit einem vollständigen finanziellen und dynamisierten Ausgleich für alle Aufgaben, die den Kommunen von Bund und Ländern übertragen werden.
Die kommunale Finanzkrise ist nicht abstrakt. Sie ist sehr konkret vor Ort spürbar. Bund und Länder müssen handeln, damit der Staat vor Ort für seine Bürgerinnen und Bürger handlungsfähig bleibt.
Information – Einschränkungen im Bereich „Grüner Weg“
/in Allgemein, Bekanntmachungen/von Stadt KröpelinBV: Neuverlegung Stromkabel für die Versorgung in den Wohngebieten „Auf dem Kamp“, „Grüner Weg“ und „Lindenstraße“
Sehr geehrte Anwohnerinnen und Anwohner,
wir möchten Sie darüber informieren, dass ab dem 22.06.2026 im Zuge der Neuverlegung von Stromkabeln sowie der Erneuerung und Übernahme bestehender Hausanschlüsse eine Wanderbaustelle im Bereich „Grüner Weg“ eingerichtet wird. Hierfür sind zeitweise
Vollsperrungen der betroffenen Straßenabschnitte erforderlich.
Wir bitten Sie um Rücksicht und Verständnis für die notwendigen Maßnahmen.
Information – Vollsperrung der Straße „Kastanienallee“
/in Bekanntmachungen/von Stadt KröpelinSehr geehrte Anwohnerinnen und Anwohner,
wir möchten Sie darüber informieren, dass es ab dem 09.06.2026 bis 10.06.2026 aufgrund von Baumpflegearbeiten zu einer Vollsperrung der Kastanienallee kommt.
Wir bitten Sie um Rücksicht und Verständnis für die notwendigen Maßnahmen.
Information – Einschränkungen im Bereich „Grüner Weg“
/in Allgemein, Bekanntmachungen/von Stadt KröpelinBV: Neuverlegung Stromkabel für die Versorgung in den Wohngebieten „Auf dem Kamp“, „Grüner Weg“ und „Lindenstraße“
Sehr geehrte Anwohnerinnen und Anwohner,
wir möchten Sie darüber informieren, dass es ab dem 09.06.2026 bis voraussichtlich 30.06.2026 aufgrund der Neuverlegung von Stromkabeln sowie der Erneuerung und Übernahme bestehender Hausanschlüsse zu Fahrbahneinengungen im markierten Bereich kommt.
Wir bitten Sie um Rücksicht und Verständnis für die notwendigen Maßnahmen.
Bekanntmachung des Planungsverband Region Rostock
/in Allgemein, Bekanntmachungen/von Stadt KröpelinRaumentwicklungsprogramm Region Rostock – Veröffentlichung abschließender Änderungen am Programmentwurf
Zur Neuaufstellung des Raumentwicklungsprogrammes für die Region Rostock war im September 2025 der zweite Entwurf veröffentlicht worden. Aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen sollen nun abschließende Änderungen erfolgen. Eine Übersicht über die vorgesehenen Änderungen mit weiteren Unterlagen ist vom 9. Juni 2026 an im Internet unter www.planungsverband-rostock.de sowie www.raumordnungmv.de einsehbar. Bis einschließlich 6. Juli 2026 können alle öffentlichen Stellen, alle Bürgerinnen und Bürger sowie sonstige Interessenten zu den Änderungsvorschlägen Stellung nehmen:
Bitte nutzen Sie vorzugsweise die elektronischen Wege. Adressdaten und sonstige personenbezogene Angaben werden vertraulich behandelt. Gedruckte Exemplare der Unterlagen können während der täglichen Öffnungszeiten oder nach telefonischer Vereinbarung in der Geschäftsstelle eingesehen werden. Hinweise zum Datenschutz sowie Telefonnummern und Öffnungszeiten sind unter www.planungsverband-rostock.de zu finden. Verspätet eingegangene Stellungnahmen, soweit sie nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen, bleiben unberücksichtigt.
Die Region Rostock umfasst die Stadt und den Landkreis Rostock. Das Raumentwicklungsprogramm trifft Festlegungen zur Siedlungs-, Infrastruktur- und Freiraumentwicklung. Die Änderungen am Entwurf betreffen unter anderem Auswahl und Abgrenzung der geplanten Vorranggebiete für die Erweiterung des Rostocker Seehafens, für Industrie- und Gewerbeansiedlungen sowie für Windenergieanlagen. Die dazu veröffentlichten Unterlagen bestehen aus einer kurzen Beschreibung und Begründung der vorgesehenen Änderungen sowie der ergänzenden Beschreibung und Bewertung der möglichen Umweltauswirkungen. Zu den Umweltauswirkungen der Vergrößerung des geplanten Vorranggebietes Rostock Seehafen Süd ist zusätzlich ein gutachterlicher Fachbeitrag verfügbar. Die vollständigen Entwurfsunterlagen des neuen Raumentwicklungsprogrammes vom September 2025 sind ebenfalls noch einsehbar.
Das Verfahren zur Aufstellung des Raumentwicklungsprogrammes ist in den §§ 7 bis 11 des Raumordnungsgesetzes geregelt (Raumordnungsgesetz vom 22. Dezember 2008, BGBl. I S. 2986, zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 12. August 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 189). Die veröffentlichten Unterlagen dienen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 9 Absatz 3. Nähere Bestimmungen zum Inhalt der Raumentwicklungsprogramme und zur Verantwortung der Regionalen Planungsverbände enthält das Landesplanungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (Landesplanungsgesetz (LPlG) vom 5. Mai 1998, GVOBl. M-V 1998, 503, 613, zuletzt geändert durch Gesetz vom 13. Mai 2024 (GVOBl. M-V S. 149).
Michael Fengler, Leiter der Geschäftsstelle
Zur Bekanntmachung
Öffnungszeiten Jugendclub „Jubek“
/in Bekanntmachungen/von Stadt KröpelinDie Jugendbegegnungsstätte in Trägerschaft des DRK Bad Doberan e.V. ist aktuell am Dienstag und Donnerstag zwischen 13.00 – 18.00 Uhr geöffnet.
Öffentliche Bekanntmachung – Information über Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen an die Stadt Kröpelin
/in Bekanntmachungen/von Stadt KröpelinGemäß § 44 Abs. 4 Kommunalverfassung M-V darf die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 2 KV M-V Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung von Aufgaben nach § 2 KV M-V beteiligen.
Über die Einnahme ist jährlich ein Bericht zu erstellen, in welchem die Geber, die Zuwendungen und die Zuwendungszwecke anzugeben sind.
Der Bericht für das Haushaltsjahr 2025 kann zu den üblichen Sprechzeiten der Stadt Kröpelin vom 06.05.2026 – 03.06.2026, Zimmer 20 – Kämmerei, eingesehen werden.
Zur Bekanntmachung
Mitgliederversammlung Jagdgenossenschaft Schmadebeck
/in Bekanntmachungen/von Stadt KröpelinEinladung an alle Mitglieder der Jagdgenossenschaft Schmadebeck zur Mitgliederversammlung am Mittwoch, den 20. Mai 2026 um 19 Uhr im Gesellschaftshaus „Zum Raben“ Kröpelin.
Tagesordnung:
Eröffnung der Mitgliederversammlung
– Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung
– Feststellung der Beschlussfähigkeit
Anträge zur Änderung der Tagesordnung
– Genehmigung der Tagesordnung
Top 1 Bericht des Vorstandes
– Bericht des Vorsitzenden
– Finanzbericht
– Bericht über die Rechnungsprüfung
– Entlastung des Vorstandes (Beschluss)
Top 2 Wahlen zum Vorstand
Top 3 Beschluss über die Verwendung der Jagdpacht
Top 4 Verschiedenes
Im Anschluss an die Versammlung freuen wir uns auf ein gemeinsames Abendessen.
Viele Grüße
Hergen Plate (Vorsitzender)
Zur Einladung