Ihre Stimme für die Region Rostock – Kommen Sie zu unserer Veranstaltung!

Im Planungsverband Region Rostock arbeiten der Landkreis Rostock, die Hanse- und Universitätsstadt Rostock, die Kreis- und Barlachstadt Güstrow, Bad Doberan und Teterow zusammen an der Regionalplanung. Die gute Entwicklung der Region Rostock ist dabei ihr Ziel. Ihre Vertreterinnen und Vertreter beraten und bearbeiten Fragen wie: Wo können sich Gewerbe- und Industrie ansiedeln? Wo können Wohngebiete entstehen? Wo liegen Trassen für Autos, LKW und Bahn? Wo können Wind- und Sonnenenergie in größerem Umfang genutzt werden? Wo und wie schaffen wir Wertschöpfung, Arbeitsplätze, Produktion aus den erneuerbaren Energien? Wo sind Landschaft und Natur von Bebauung freizuhalten? All das und viele weitere Themen beschäftigen den Planungsverband Region Rostock. Der Verband ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, er hat einen Vorstand, eine Verbandsversammlung, einen Planungsausschuss und seine Geschäftsstelle ist in Rostock. Derzeit liegt sein Arbeitsschwerpunkt auf dem 2. Entwurf für das neue Raumentwicklungsprogramm Region Rostock. Damit werden die Weichen für die weitere gute Entwicklung der Region Rostock gestellt. Der Entwurf wird in öffentlichen Veranstaltungen vorgestellt. Einwohnerinnen und Einwohner der Region können dann Stellung dazu nehmen, ebenso Fachbehörden und Verbände.

 

Mehr Informationen: https://www.planungsverband-rostock.de/

Öffentliche Bekanntmachung – Satzung über die Veränderungssperre „Einzelhandel Rostocker Straße 114-116“

Die am 18.09.2025 ausgefertigte Satzung über die Veränderungssperre „Einzelhandel Rostocker Straße 114-116“ Bebauungsplan Nr. 20, welche durch die Stadtvertretung der Stadt Kröpelin am 16.09.2025 beschlossen wurde, liegt zur Einsichtnahme zu den Sprechzeiten der Stadtverwaltung im Rathaus der Stadt Kröpelin, Zimmer 32, aus.

Kröpelin, den 18.09.2025

 

Zur Bekanntmachung
Zur Satzung

Amtliche Bekanntmachung – Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 20 „Einzelhandel Rostocker Straße 114 – 116“ der Stadt Kröpelin

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses

Die Stadtvertretung der Stadt Kröpelin hat am 16.09.2025 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 20 „Einzelhandel Rostocker Straße 114-116“ beschlossen.

Das Planungsziel besteht darin, den unbeplanten Einzelhandelsstandort zu überplanen, um den Anforderungen aus dem beschlossenen Einzelhandelskonzeptes der Stadt Kröplin hinsichtlich der Stärkung des zentralen Versorgungsbereiches Innenstadt gerecht zu werden.

Das Planungsgebiet mit einer Größe von rund 1,5 ha umfasst das Fachmarktzentrum Rostocker Straße 114-116 (s. Übersichtsplan in der Anlage).

Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit bekannt gemacht.

 

Zur Bekanntmachung

Bundesweiter Warntag am 11. September 2025

Warnung ist ein unverzichtbares Mittel der Risikokommunikation gegenüber der Bevölkerung bei Gefahrenlagen. Die Fähigkeit der Bevölkerung, Warnmeldungen und deren Zielrichtung zu verstehen, ist jedoch insbesondere nach Ende des Kalten Krieges stark zurückgegangen.

Der Landkreis Rostock wird in diesem Zuge (gemäß der fachlichen Weisung) die kreisweite Auslösung der Sirenen am Donnerstag, 11.09.2025 um 11:00 Uhr mit dem Sirenensignal für die Bevölkerungswarnung beginnen. Um 11:45 Uhr werden die Sirenen mit dem Sirenensignal für die Entwarnung der Bevölkerung ausgelöst.

An diesem Tag wird auch das sogenannte Cell-Broadcast durch die Warnzentrale im Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) ausgelöst. Hinter dem Begriff Cell-Broadcast verbirgt sich eine bundesweite Warnmeldung über z.B. die Mobilfunknetze. Dazu wird eine Probewarnung, in Form eines Warntextes um 11:00 Uhr und eine Entwarnung in Form eines weiteren Warntextes um 11:45 Uhr, gesandt.

Informationen zum Warntag

Informationen für Geflüchtete

Informationen auf ukrainisch

Informationen auf englisch

Einwohnermeldeamt und Wohngeldstelle geschlossen

Das Einwohnermeldeamt und die Wohngeldstelle der Stadt Kröpelin bleiben am Mittwoch, 17.09.2025, geschlossen.

Baum- und Strauchschnittentsorgung

Termin: 11.10.2025 von 08:00 Uhr bis 11:00 Uhr

Ort: Bauhof, Schulstraße 7a in 18236 Kröpelin

Dieses Angebot gilt nur für Einwohner der Stadt Kröpelin und den Ortsteilen (Nachweis zum Beispiel per Ausweis). Das selbstständige Abladen ohne Weisung der verantwortlichen Personen vor Ort ist untersagt.

Es werden nur naturbelassene, verholzte Pflanzenteile ohne Erdanhaftungen mit einem Durchmesser bis 10 cm kostenlos angenommen und sofort geschreddert. Die Annahme ist auf grundstücksübliche Mengen von 1 m³ beschränkt. Gleichzeitig erfolgt der Verkauf von geschreddertem Material.

Öffentliche Bekanntmachung – Flächennutzungsplan der Stadt Kröpelin

Die Stadtvertretung der Stadt Kröpelin hat in ihrer Sitzung am 18.02.2025 den Flächennutzungsplan beschlossen und die Begründung dazu gebilligt.

Die Genehmigung des Flächennutzungsplanes wurde mit Bescheid des Landkreises Rostock vom 22.05.2025 mit Hinweisen erteilt. Die Hinweise werden beachtet. Die Erteilung der Genehmigung des Flächennutzungsplanes wird hiermit gemäß § 6 Abs. 5 des Baugesetzbuches (BauGB) bekannt gemacht. Der Flächennutzungsplan tritt am Erscheinungstag dieser Bekanntmachung in Kraft. Jedermann kann den Flächennutzungsplan einschließlich der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung ab diesem Tag auf der Internetseite der Stadt unter: https://www.stadt-kroepelin.de/verwaltung/satzungen/ sowie im zentralen Bau- und Planungsportal des Landes Mecklenburg-Vorpommern unter https://www.bauportal-mv.de/Bauleitplaene einsehen. Darüber hinaus stehen die o.g. Unterlagen während der Öffnungszeiten im Bauamt der Stadt Kröpelin, Markt 1, 18236 Kröpelin, öffentlich zur Einsichtnahme zur Verfügung.
Diese Bekanntmachung ist ebenfalls im Internet unter https://www.stadt-kroepelin.de/category/bekanntmachungen/ einsehbar.

Unbeachtlich werden:
1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungs-planes,
3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind (§ 215 BauGB).

Verstöße gegen Verfahrens- und Formvorschriften der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V), die in diesem Gesetz enthalten oder aufgrund dieses Gesetzes erlassen worden sind, sind nach § 5 Abs. 5 und 7 KV M-V in dem dort bezeichneten Umfang unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, aus der sich die Verletzung ergeben soll, innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung gegenüber der Stadt geltend gemacht worden sind.

Kröpelin, den 19.06.2025

Gutteck
Bürgermeister

 

Zur Bekanntmachung

Information zur Rechtslage von Garagen aus Altbestand

Aktuell gibt es teilweise Rückfragen zur Umsetzung des Schuldrechtsanpassungsgesetzes hinsichtlich Garagen in Kröpelin.
Eingangs sei bemerkt, dass die Stadtverwaltung Unsicherheiten nachvollziehen kann, jedoch um einen respektvollen Umgang bittet.

 

Was passiert künftig mit Garagen auf städtischem Boden?

Das Eigentum von Alt-Garagen auf städtischem Grund geht auf die Grundstückseigentümerin, d.h. auf die Stadt Kröpelin, über. Die Änderungskündigungen mit dem Angebot, die Garage künftig anzumieten, werden je nach Kündigungsfrist versandt.

 

Welche Rechtsgrundlagen gibt es dafür?

Das Schuldrechtsanpassungsgesetz hatte seit dem 01.01.1995 das Gebäudeeigentum an Garagen auf fremdem Boden aufrechterhalten. Am 31.12.2022 sind jedoch alle Bestandsschutzregelungen dieses Gesetzes abgelaufen.
Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) sieht getrennte Eigentumsverhältnisse von Grundstück und Gebäude nicht vor.
Ein Entschädigungsanspruch für Garagen besteht nicht, da neben den Kündigungsschutzfristen (§ 23 SchuldRAnpG) die sogenannte Investitionsschutzfrist (§ 12 Abs. 2 SchRAnpG) bereits am 03.10.2022 endete.
Die Kommunen sind auch angehalten, BGB-konforme Zustände herbeizuführen, das heißt, ggf. noch bestehende Pachtverträge aufzuheben und Mietverträge abzuschließen.

 

Wie geht es weiter?

Je nach Kündigungsfrist erhalten alle Garagenbesitzer eine Änderungskündigung des bestehenden Pacht-/Mietvertrages und ein Angebot mit einer monatlichen Miete von 25,00 Euro, zzgl. der jeweils geltenden Mehrwertsteuer in Höhe von derzeit 19 %, 4,75 Euro.
Neben der Miete trägt der Mieter die auf die Mietsache entfallenden anteiligen Betriebskosten gem. §§ 1,2 BetrKV.
Die Nutzung der Garage ist damit weiterhin möglich.

 

Was steht damit noch in Zusammenhang?

  • Eine Untervermietung von Garagen ist grundsätzlich nur nach vorheriger Zustimmung des Vermieters zulässig.
  • Ein Weiterverkauf an Dritte ist nach der Kündigung der bestehenden Verträge rechtswidrig.
  • Die Instandhaltungspflicht für die Garage geht grundsätzlich auf die Stadt über.

 

Warum gehen Städte unterschiedlich mit der Rechtslage um?

Die Kommunen sind angehalten, Bundesrecht umzusetzen.
Einige Kommunen hatten die alten Verträge bereits zum 31.12.2022 gekündigt, andere im letzten Jahr, Kröpelin hat je nach Kündigungsfrist gewartet bis 2025/2026.

Neubesetzung Beirat für Menschen mit Behinderungen des Landkreises Rostock

Die Stadt Kröpelin bittet hiermit um Zuarbeit von Vorschlägen zur Neubesetzung des Beirats für Menschen mit Behinderungen des Landkreises Rostock. Interessierte Personen können sich bis 03.09.2024 gern telefonisch unter 038292/8510 oder per Email an gutteck@stadt-kroepelin.de melden.

 

Aufruf Behindertenbeirat LK Rostock (PDF)

Neubesetzung Seniorenbeirates des Landkreises Rostock

Die Stadt Kröpelin bittet hiermit um Zuarbeit von Vorschlägen zur Neubesetzung des Seniorenbeirates des Landkreises Rostock. Interessierte Personen können sich bis 03.09.2024 gern telefonisch unter 038292/8510 oder per Email an gutteck@stadt-kroepelin.de melden.

 

Aufruf Seniorenbeirat LK Rostock (PDF)