Information zur Rechtslage von Garagen aus Altbestand

Aktuell gibt es teilweise Rückfragen zur Umsetzung des Schuldrechtsanpassungsgesetzes hinsichtlich Garagen in Kröpelin.
Eingangs sei bemerkt, dass die Stadtverwaltung Unsicherheiten nachvollziehen kann, jedoch um einen respektvollen Umgang bittet.

 

Was passiert künftig mit Garagen auf städtischem Boden?

Das Eigentum von Alt-Garagen auf städtischem Grund geht auf die Grundstückseigentümerin, d.h. auf die Stadt Kröpelin, über. Die Änderungskündigungen mit dem Angebot, die Garage künftig anzumieten, werden je nach Kündigungsfrist versandt.

 

Welche Rechtsgrundlagen gibt es dafür?

Das Schuldrechtsanpassungsgesetz hatte seit dem 01.01.1995 das Gebäudeeigentum an Garagen auf fremdem Boden aufrechterhalten. Am 31.12.2022 sind jedoch alle Bestandsschutzregelungen dieses Gesetzes abgelaufen.
Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) sieht getrennte Eigentumsverhältnisse von Grundstück und Gebäude nicht vor.
Ein Entschädigungsanspruch für Garagen besteht nicht, da neben den Kündigungsschutzfristen (§ 23 SchuldRAnpG) die sogenannte Investitionsschutzfrist (§ 12 Abs. 2 SchRAnpG) bereits am 03.10.2022 endete.
Die Kommunen sind auch angehalten, BGB-konforme Zustände herbeizuführen, das heißt, ggf. noch bestehende Pachtverträge aufzuheben und Mietverträge abzuschließen.

 

Wie geht es weiter?

Je nach Kündigungsfrist erhalten alle Garagenbesitzer eine Änderungskündigung des bestehenden Pacht-/Mietvertrages und ein Angebot mit einer monatlichen Miete von 25,00 Euro, zzgl. der jeweils geltenden Mehrwertsteuer in Höhe von derzeit 19 %, 4,75 Euro.
Neben der Miete trägt der Mieter die auf die Mietsache entfallenden anteiligen Betriebskosten gem. §§ 1,2 BetrKV.
Die Nutzung der Garage ist damit weiterhin möglich.

 

Was steht damit noch in Zusammenhang?

  • Eine Untervermietung von Garagen ist grundsätzlich nur nach vorheriger Zustimmung des Vermieters zulässig.
  • Ein Weiterverkauf an Dritte ist nach der Kündigung der bestehenden Verträge rechtswidrig.
  • Die Instandhaltungspflicht für die Garage geht grundsätzlich auf die Stadt über.

 

Warum gehen Städte unterschiedlich mit der Rechtslage um?

Die Kommunen sind angehalten, Bundesrecht umzusetzen.
Einige Kommunen hatten die alten Verträge bereits zum 31.12.2022 gekündigt, andere im letzten Jahr, Kröpelin hat je nach Kündigungsfrist gewartet bis 2025/2026.

Neubesetzung Beirat für Menschen mit Behinderungen des Landkreises Rostock

Die Stadt Kröpelin bittet hiermit um Zuarbeit von Vorschlägen zur Neubesetzung des Beirats für Menschen mit Behinderungen des Landkreises Rostock. Interessierte Personen können sich bis 03.09.2024 gern telefonisch unter 038292/8510 oder per Email an gutteck@stadt-kroepelin.de melden.

 

Aufruf Behindertenbeirat LK Rostock (PDF)

Neubesetzung Seniorenbeirates des Landkreises Rostock

Die Stadt Kröpelin bittet hiermit um Zuarbeit von Vorschlägen zur Neubesetzung des Seniorenbeirates des Landkreises Rostock. Interessierte Personen können sich bis 03.09.2024 gern telefonisch unter 038292/8510 oder per Email an gutteck@stadt-kroepelin.de melden.

 

Aufruf Seniorenbeirat LK Rostock (PDF)

Neubesetzung Migrationsbeirat des Landkreises Rostock

Die Stadt Kröpelin bittet hiermit um Zuarbeit von Vorschlägen zur Neubesetzung des Migrationsbeirates des Landkreises Rostock. Interessierte Personen können sich bis 03.09.2024 gern telefonisch unter 038292/8510 oder per E-Mail an gutteck@stadt-kroepelin.de melden.

 

Aufruf Migrationsbeirat LK Rostock (PDF)

Ehrungen für langjähriges politisches Engagement

Im Rahmen der Stadtvertretersitzung am 06.06.2024 wurden einige Mitglieder der Stadtvertretung, sachkundige Einwohner und Ortratsmitglieder für Ihr langjähriges politisches Engagement ausgezeichnet. Bürgermeister Thomas Gutteck überreichte zusammen mit Stadtvertretervorsteher Veikko Hackendahl Urkunden und Ehrennadeln des Städte- und Gemeindetages Mecklenburg-Vorpommern.

 

v.l. n.r.: Stadtvertretervorsteher Veikko Hackendahl, Hans-Jürgen Lieske, Bürgermeister Thomas Gutteck, Ines Brüsehafer, Dieter Sartorius, Roswitha Käker , Jörg Diederichs, Dr. Jürgen Borchardt und Helmut Lehner.

 

Folgende Ehrungen wurden vergeben:

  • Hans-Jürgen Lieske – Dankesurkunde der Stadt Kröpelin für langjähriges Engagement
  • Ines Brüsehafer – Ehrennadel und Ehrenurkunde des Städte und Gemeindetages M-V für 30 Jahre kommunalpolitisches ehrenamtliches Engagement
  • Dieter Sartorius – Ehrennadel und Ehrenurkunde des Städte und Gemeindetages M-V für 30 Jahre kommunalpolitisches ehrenamtliches Engagement
  • Roswitha Käker – Ehrennadel und Ehrenurkunde des Städte und Gemeindetages M-V für 20 Jahre kommunalpolitisches ehrenamtliches Engagement
  • Jörg Diederichs – Ehrennadel und Ehrenurkunde des Städte und Gemeindetages M-V für 30 Jahre kommunalpolitisches ehrenamtliches Engagement
  • Dr. Jürgen Borchardt – Ehrennadel und Ehrenurkunde des Städte und Gemeindetages M-V für 30 Jahre kommunalpolitisches ehrenamtliches Engagement
  • Helmut Lehner – Ehrennadel und Ehrenurkunde des Städte und Gemeindetages M-V für 30 Jahre kommunalpolitisches ehrenamtliches Engagement
  • Karin Reichler (nicht im Bild) – Ehrennadel und Ehrenurkunde des Städte und Gemeindetages M-V für 30 Jahre kommunalpolitisches ehrenamtliches Engagement
  • Torsten Ruf (Nicht im Bild) – Ehrennadel und Ehrenurkunde des Städte und Gemeindetages M-V für 30 Jahre kommunalpolitisches ehrenamtliches Engagement

 

Anwohnerversammlung BV „Wismarsche Straße“

Die Stadt Kröpelin lädt zu einer Anwohnerversammlung zum Thema „BV Wismarsche Straße“ ein. Am 25.01.2024 um 18.00 Uhr im Rathaussaal wird das Bauamt über das Bauvorhaben zur Erneuerung der Gehwege und Straßenbeleuchtung in der Wismarschen Straße informieren.

 

>>>Bekanntmachung

Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen anlässlich der Wahl der hauptamtlichen Bürgermeisterin / des hauptamtlichen Bürgermeisters am 09.06.2024

Bis zum 26.03.2024 um 18.00 Uhr können bei der Gemeindewahlleiterin die Vorschläge eingereicht werden.

Die entsprechenden Formulare finden sie unter: hier

>>>Bekanntmachung

Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen anlässlich der Wahl der Stadtvertretung am 09.06.2024

Bis zum 26.03.2024 um 18.00 Uhr können bei der Gemeindewahlleiterin die Vorschläge eingereicht werden.

Die entsprechenden Formulare finden Sie unter: hier

 

>> Bekanntmachung

Neuaufstellung des Raumentwicklungsprogramms für die Region Rostock

Im Anhang finden Sie die Bekanntmachung zum ersten Entwurf der Neuaufstellung des Raumentwicklungsprogramms der Region Rostock und einem entsprechenden Termin für eine Infoveranstaltung im VH „Zum Raben“ in Kröpelin.

Infoabend: 30.01.2024 um 18.30 Uhr

>>>Bekanntmachung

>>>Terminübersicht

>>>Entwurf_Text_Januar_2024

>>>Entwurf_Erläuterungen_Januar_2024

>>>Entwurf_Grundkarte_Januar_2024

>>>Entwurf_Beikarten_Januar_2024

 

 

Neujahrsgruß 2024

Liebe Bürgerinnen und Bürger der Stadt Kröpelin,

im Namen der Verwaltung und der Stadtvertretung möchte ich Ihnen herzlichst einen frohen Start ins neue Jahr wünschen! Das vergangene Jahr war für unsere Stadt ein Jahr voller Herausforderungen, aber auch voller Erfolge und Fortschritte.

Ein besonderer Dank gilt Ehrenamtlichen, die mit ihrem stetigen Einsatz einen großen Beitrag für das Allgemeinwohl leisten. Ihr Engagement ist es was unsere Stadt auch vorwärtsbringen.

Vieles haben wir in diesem Jahr erreicht, im neuen Wohngebiet Quaddelbarg sind zahlreiche Häuser entstanden und die ersten Familien sind dort eingezogen. Auch in den Mehrfamilienhäusern in der Wismarschen Straße haben wir neue Einwohner begrüßen können. In diesem Jahr haben wir die Pläne, die wir haben (Verbesserung des Einzelhandels, Kita Neubau, Einrichtung einer weiterführenden Schule) deutlich vorantreiben können, so dass wir eine gute Basis für die Zukunft haben.

Wir haben uns auch dem Thema Erneuerbare Energien gewidmet, nicht nur weil es Bundespolitischer Wille ist, sondern weil auch für die Stadt Kröpelin sich dadurch Möglichkeiten für eine zukünftige finanzielle Leistungsfähigkeit ergeben.

Aber es gab auch Punkte wo wir nicht so großen Erfolg hatten, eine Finanzierung mit Förderung bliebt uns für unseren Sportplatz verwehrt. Die Stadtvertretung hat sich aber dazu bekannt, diesen auch ohne Fördermittel zu realisieren. Leider mussten wir nach dem Wasserschaden in unserer Sporthalle im Jahr 2022 feststellen, das die von der Versicherung so gewollte Schadensbeseitigung am Hallenboden nicht zielführend war, so dass wir dahingehend den Einbau eines neuen Hallenbodens durchsetzen konnten. Leider mussten wir dabei feststellen, dass es noch weitere Schäden in der Halle gab und wir nun die gesamten Sanitärräume neu machen müssen.

Ich bin sehr froh, dass wir viele aktive Vereine haben, die auch gemeinsam einiges anpacken. Im Jahr 2024 wird die Stadt Kröpelin 775 Jahre alt, auch dies wollen wir alle gemeinsam gestalten und in Angriff nehmen.

Das kommende Jahr bringt sicherlich viele neue Aufgaben für uns, aber gemeinsam werden wir sie meistern. Mit Optimismus, Zusammenhalt und voller Zuversicht blicken wir auf das, was vor uns liegt.

Ich wünsche Ihnen und Ihren Familien ein glückliches und gesundes neues Jahr.

Thomas Gutteck
Bürgermeister Stadt Kröpelin