Umstellung Annahme Altkleider durch das DRK

Der DRK Kreisverband Bad Doberan stellt das Verfahren bei der Annahme und Weiterverwertung von Altkleidern um: Ab sofort werden in den fünf Kleiderkammern des Kreisverbandes in Bad Doberan, Kühlungsborn, Kröpelin, Schwaan und Tessin nur noch persönlich Kleidung, Schuhe, Wäsche oder Bettzeug entgegengenommen.

Denn die 77 Container, die im Altkreis an zahlreichen Standorten zwischen Graal-Müritz, Schwaan, Neubukow und Rerik aufgestellt sind, können zwar weiterhin für die Anlieferung von Altkleidern genutzt werden. Leerung, Abtransport und Vertrieb übernimmt jetzt aber mit der >East-West Textilrecycling Kursun GmbH“ ein neuer Partner.

Heißt auch: Wer Wert darauf legt, dass die sorgsam ausrangierten Sachen auch tatsächlich beim Deutschen Roten Kreuz ankommen, muss nun persönlich zu den Öffnungszeiten der jeweiligen Kleiderkammer vor Ort sein.

Der DRK-Kreisverband Bad Doberan reagiert damit zum einen auf die immer angespanntere Situation auf dem Alttextilien-Markt – das Geschäft lohnt sich immer weniger, für viele Firmen ist es günstiger, etwa vom asiatischen Markt neue Kleidung zu erhalten als alte recycelte.

Andererseits geht es auch um Qualität – vor allem in den vergangenen Monaten war die Wertigkeit der Waren in den Altkleider-Containern deutlich gesunken. Neben minderwertigen >Fast Fashion“- Produkten wurden hier auch allzu oft kaputte Kleidung, Unrat oder Müll entsorgt.

Die Rotkreuzler erhoffen sich jetzt durch den persönlichen Kontakt vor Ort, dass die zur Verfügung gestellten Waren einen höherwertigen Zustand haben und damit die Qualität der Kleiderkammern erhalten und möglichst noch verbessert wird.

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Widmungsverfügung der Straße „Am Quaddelbarg“

Gemäß § 7 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (StrWG MV) vom 13. Januar 1993 (GVOBI. M-V 1993 5.42), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 5. Juli 2018 (GVOBI. M-V 2018 S. 221, 229), verfügt die Stadt Kröpelin als Träger der Straßenbaulast die Widmung der Straße „Am Quaddelbarg“ in Kröpelin für den öffentlichen
Verkehr.

Gewidmet wird hiermit die nachfolgende, in der Stadt Kröpelin gelegene Straße:

1. Name der Straße: Am Quaddelbarg
2. Lagebezeichnung: Gemarkung Kröpelin, Flur 6, Flurstücke 234/13, 234/16, 235/12
3. Festsetzung
3.1. Klassifizierung: Die Straße ist eine Ortsstraße gemäß § 3 Nr. 3a StrWG M-V.
3.2. Funktion: Die Straße „Am Quaddelbarg“ dient der Erschließung der Grundstücke im B- Plangebiet „Quaddel Barg“. Die im B-Plan bezeichnete Planstraße befindet sich innerhalb der in Pkt. 2 der Widmungsverfügung genannten Flurstücke. Es handelt sich um eine Wohnstraße mit einer Ausbaubreite von5,00m mit Wendehammer.
3.3. Träger der Straßenbaulast ist die Stadt Kröpelin.
3.4. Widmungsverfügung: Fahrverkehr mit der Zweckbestimmung geschwindigkeitsreduzierter Bereich, sowie Fußgängerverkehr

 

Zur Bekanntmachnung

3. Änderung zur Verordnung über die Erhebung von Parkgebühren in der Stadt Kröpelin (Parkgebührenverordnung)

Die am 21.07.2025 ausgefertigte 3. Änderung zur Verordnung über die Erhebung von Parkgebühren in der Stadt Kröpelin (Parkgebührenverordnung) liegt zur Einsichtnahme zu den Sprechzeiten der Stadtverwaltung Kröpelin, Di. 9.00-12.00 Uhr und 13.00-18.00 Uhr, Mi. 9.00-12.00 Uhr und Do. 9.00-12.00 Uhr und 13.00-16.00 Uhr, im Rathaus der Stadt Kröpelin, Zimmer 20, aus.

Kröpelin, den 21.07.2025

Gutteck
Bürgermeister

Zur Bekanntmachung

Zur 3. Änderung zur Verordnung über die Erhebung von Parkgebühren in der Stadt Kröpelin (Parkgebührenverordnung)

Zur Lesefassung

Satzung über die Gestaltung, Größe und Anzahl der Stellplätze für Kfz sowie über die finanzielle Ablösung der Verpflichtung zur Herstellung von Stellplätzen für Kfz für die Stadt Kröpelin

Die am 21.07.2025 ausgefertigte Satzung über die Gestaltung, Größe und Anzahl der Stellplätze für Kfz sowie über die finanzielle Ablösung der Verpflichtung zur Herstellung von Stellplätzen für Kfz für die Stadt Kröpelin, welche durch die Stadtvertretung der Stadt Kröpelin am 09.07.2025 beschlossen wurde liegt zur Einsichtnahme zu den Sprechzeiten der Stadtverwaltung, Di. 9.00-12.00 Uhr und 13.00-18.00 Uhr, Mi. 9.00-12.00 Uhr und Do. 9.00-12.00 Uhr und 13.00-16.00 Uhr, im Rathaus der Stadt Kröpelin, Zimmer 20, aus.

Kröpelin, den 21.07.2025

Gutteck
Bürgermeister

Zur Bekanntmachung

Zur Satzung

Satzung über die Erhebung einer Vergnügungssteuer für das Halten von Spiel- und Geschicklichkeitsgeräten

Die am 21.07.2025 ausgefertigte Satzung über die Erhebung einer Vergnügungssteuer für das Halten von Spiel- und Geschicklichkeitsgeräten in Stadt Kröpelin, welche durch die Stadtvertretung der Stadt Kröpelin am 09.07.2025 beschlossen wurde liegt zur Einsichtnahme zu den Sprechzeiten der Stadtverwaltung, Di. 9.00-12.00 Uhr und 13.00-18.00 Uhr, Mi. 9.00-12.00 Uhr und Do. 9.00-12.00 Uhr und 13.00-16.00 Uhr, im Rathaus der Stadt Kröpelin, Zimmer 20, aus.

 

Kröpelin, den 21.07.2025

Gutteck
Bürgermeister

Zur Bekanntmachung

Zur Satzung

Richtlinien zur Vergabe von Zuwendungen an Einrichtungen der Kunst und Kultur, für Initiativen sozialer Anliegen, für Sport und Vereinsleben

Die am 21.07.2025 ausgefertigte Richtlinien zur Vergabe von Zuwendungen durch die Stadt Kröpelin an Einrichtungen der Kunst und Kultur, für Initiativen sozialer Anliegen, für Sport und Vereinsleben, welche durch die Stadtvertretung der Stadt Kröpelin am 09.07.2025 beschlossen wurde liegt zur Einsichtnahme zu den Sprechzeiten der Stadtverwaltung, Di. 9.00-12.00 Uhr und 13.00-18.00 Uhr, Mi. 9.00-12.00 Uhr und Do. 9.00-12.00 Uhr und 13.00- 16.00 Uhr, im Rathaus der Stadt Kröpelin, Zimmer 20, aus.

 

Kröpelin, den 21.07.2025

Gutteck
Bürgermeister

Zur Bekanntmachung

Zur Satzung

Beteiligungsberichte der Gemeinde

Auf Grund des § 73 Abs. 3 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern weist die Gemeinde in einer öffentlichen Bekanntmachung darauf hin, dass jeder Einsicht in die Beteiligungsberichte der Gemeinde nehmen kann.

Die öffentliche Bekanntmachung der Beteiligungsberichte der Stadt Kröpelin für das Jahr 2023 erfolgt am 16.07.2025 durch Veröffentlichung im Internet, zu erreichen über den Link, Stadt Kröpelin/Öffentliche Bekanntmachungen über die Homepage der Stadt Kröpelin unter: https://www.stadt-kroepelin.de

Der Beteiligungsbericht ist in der Zeit vom 16.07.-30.07.2025 bei der Stadtverwaltung Kröpelin Markt 1 in 18236 Kröpelin zur Einsichtnahme öffentlich ausgelegt.

Kröpelin, 16.07.2025

 

gez. T. Gutteck

Bürgermeister

Zur Bekanntmachung

Baumaßnahmen in der Rostocker Straße

Liebe Mitbürger,

in der Zeit vom 07.07. – 25.07.2025 von Montag bis Freitag 07:00 – 16:00 Uhr werden wir den Gehweg in der Rostocker Straße vor dem Netto Markt sanieren.

Die Straße wird an dieser Stelle auf eine Fahrspur verengt und per Ampelanlage geregelt werden. Fußgänger benutzen bitte den Gehweg auf der gegenüberliegenden Straßenseite. Die Bushaltestelle wird ein paar Meter Richtung Stadtzentrum verlegt.

Wir bitten um Verständnis für die Baumaßnahme und den damit verbundenen Einschränkungen.

Öffentliche Bekanntmachung – Flächennutzungsplan der Stadt Kröpelin

Die Stadtvertretung der Stadt Kröpelin hat in ihrer Sitzung am 18.02.2025 den Flächennutzungsplan beschlossen und die Begründung dazu gebilligt.

Die Genehmigung des Flächennutzungsplanes wurde mit Bescheid des Landkreises Rostock vom 22.05.2025 mit Hinweisen erteilt. Die Hinweise werden beachtet. Die Erteilung der Genehmigung des Flächennutzungsplanes wird hiermit gemäß § 6 Abs. 5 des Baugesetzbuches (BauGB) bekannt gemacht. Der Flächennutzungsplan tritt am Erscheinungstag dieser Bekanntmachung in Kraft. Jedermann kann den Flächennutzungsplan einschließlich der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung ab diesem Tag auf der Internetseite der Stadt unter: https://www.stadt-kroepelin.de/verwaltung/satzungen/ sowie im zentralen Bau- und Planungsportal des Landes Mecklenburg-Vorpommern unter https://www.bauportal-mv.de/Bauleitplaene einsehen. Darüber hinaus stehen die o.g. Unterlagen während der Öffnungszeiten im Bauamt der Stadt Kröpelin, Markt 1, 18236 Kröpelin, öffentlich zur Einsichtnahme zur Verfügung.
Diese Bekanntmachung ist ebenfalls im Internet unter https://www.stadt-kroepelin.de/category/bekanntmachungen/ einsehbar.

Unbeachtlich werden:
1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungs-planes,
3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind (§ 215 BauGB).

Verstöße gegen Verfahrens- und Formvorschriften der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V), die in diesem Gesetz enthalten oder aufgrund dieses Gesetzes erlassen worden sind, sind nach § 5 Abs. 5 und 7 KV M-V in dem dort bezeichneten Umfang unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, aus der sich die Verletzung ergeben soll, innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung gegenüber der Stadt geltend gemacht worden sind.

Kröpelin, den 19.06.2025

Gutteck
Bürgermeister

 

Zur Bekanntmachung

Einwohnermeldeamt und Wohngeldstelle geschlossen (03.-04.06.2025)

Das Einwohnermeldeamt und die Wohngeldstelle der Stadt Kröpelin bleiben am 03.06.2025 und 04.06.2025 geschlossen.