Ortsübliche Bekanntmachung der Offenlegung der Niederschrift über den Grenztermin

Vermessungsobjekt:  

 

Gemeinde: Kröpelin, Stadt
Gemarkung: Kröpelin
Flur: 4
Flurstück: 143
Lagebezeichnung: Wedenberg 18
betroffenes Flurstück der Bekanntmachung: 142

 

Ortsübliche Bekanntmachung der Offenlegung der Niederschrift über den Grenztermin

Für das oben angegebene Vermessungsobjekt wird ein Grenzfeststellungs- und/oder Abmarkungsverfahren nach dem Gesetz über das amtliche Geoinformations- und Vermessungswesen (Geoinformations-und Vermessungsgesetz – GeoVermG M-V) vom 16. Dezember 2010 (GVOBL. M-V S. 713) durchge­führt.

Gemäß § 31 Absatz 3 GeoVermG M-V wird den Beteiligten, denen die Grenzfeststellung und/oder Ab-markung nicht im Grenztermin oder schriftlich bekannt gegeben wurde, die Grenzfeststellung und/oder Abmarkung durch Offenlegung der Niederschrift über den Grenztermin bekannt gegeben.

Die Offenlegung erfolgt in den Geschäftsräumen der Vermessungsstelle (Stelle nach § 5 Absatz 2 GeoVermG MV

Dipl.-Ing. (FH) Petra Zeise, Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurin

Papendorfer Chaussee 2, 17309 Pasewalk

während der Geschäftszeiten: Montag – Donnerstag in der Zeit von 7.00 Uhr bis 16.00 Uhr oder nach Vereinbarung

in der Zeit vom ….19.06.2025…. bis zum ….19.07.2025 …. .

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Grenzfeststellung und/oder Abmarkung kann innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegung Widerspruch bei der oben genannten Vermessungsstelle erhoben werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Entscheidung über den Widerspruch kostenpflichtig ist, wenn sich die Grenzfeststellung und/oder Abmarkung als richtig bestätigen.

Pasewalk, 04.06.2025

Vermerk über die ortsübliche Bekanntmachung:

Beginn am: 04.06.2025               (z. B. Tag des Aushanges, Veröffentlichung im Amtsblatt / Internetseite)

Ende am:  18.06.2025                (z. B. Tag der Abnahme des Aushanges)

Zur Bekanntmachung

Einwohnermeldeamt und Wohngeldstelle geschlossen (03.-04.06.2025)

Das Einwohnermeldeamt und die Wohngeldstelle der Stadt Kröpelin bleiben am 03.06.2025 und 04.06.2025 geschlossen.

Amtliche Bekanntmachung – Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 4 „Einzelhandelszentrum an der Rostocker Straße“ der Stadt Kröpelin

Die Stadtvertretung der Stadt Kröpelin hat in ihrer Sitzung am 21.04.2022 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 4 „Einzelhandelszentrum an der Rostocker Straße“ gebilligt und die Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen.

Ziel ist die planungsrechtliche Regelung zur Ansiedlung eines großflächigen Lebensmittelmarktes an der „Rostocker Straße“ (s. Übersichtsplan in der Anlage) sowie die Planung einer Buswendeschleife mit Endhaltestalle.

Der Vorentwurf desvorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 4 einschließlich Vorhaben- und Erschließungsplan und Begründung sowie die bereits vorliegenden Gutachten und Analysen sind in der Zeit

vom 02.06.2025 bis zum 04.07.2025

im Bauamt der Stadt Kröpelin, Markt 1, 18236 Kröpelin, während der Dienstzeiten öffentlich aus. Die Planunterlagen sind zusätzlich im o.g. Auslegungszeitraum im Internet unter: https://www.stadt-kroepelin.de/category/bekanntmachungen/ sowie im zentralen Bau- und Planungsportal des Landes Mecklenburg-Vorpommern unter https://www.bauportal-mv.de/Bauleitplaene einsehbar.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar und einsehbar:

  • Umweltbericht aus September 2023 (Landschaftsarchitektin Dipl.-Ing. Silvia Wendholt)

Aussagen zu den anlage-, betriebs- und baubedingten umweltrelevanten Auswirkungen, der Gesamtversiegelung und dem Versiegelungsgrad,

Beschreibungen und Bewertung der potenziellen Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Wasser, Klima, Luft, Geologie, Boden, Landschaft, Mensch, Schutzgebiete und Biologische Vielfalt, Kulturgüter und sonstige Sachgüter, einschließlich einer Prognose bei Durchführung und Nichtdurchführung der Planung und Wechselwirkungen sowie des derzeitigen Umweltzustandes,

Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich erhobener Umweltauswirkungen und

Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung und Maßnahmen der Kompensation.

  • Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag vom 27.06.2025 (Diplom-Landschaftsökologe Jens Berg)

Brut- und Rastvögel, Reptilien- und Amphibienvorkommen sowie Fledermäuse wurden erfasst; für andere potentiell vorkommende Arten bzw. Artengruppen wurde eine Potentialeinschätzung durchgeführt.

Aussagen zu Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen der artenschutzrechtlichen Verbote im Zusammenhang mit dem Planvorhaben.

CEF-Maßnahmen in Form des Anlegens von Ersatzhabitaten durch Pflanzungen und angepasste Flächenpflege auf den privaten Grünflächen im Süden und Osten des geplanten Marktes sowie von Ersatzhabitaten für Offenlandarten (Feldlerche, Wiesenschafstelze etc.) auf externen Flächen im Umfeld.

 

Während der Dauer der Veröffentlichung können von jedermann Stellungnahmen zum Vorentwurf abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch an milena.memmo@stadt-kroepelin.de übermittelt werden, bei Bedarf können sie aber auch auf anderem Weg abgegeben werden.

Nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Diese Bekanntmachung ist auch im Internet unter https://www.stadt-kroepelin.de/category/bekanntmachungen/ sowie im zentralen Bau- und Planungsportal des Landes Mecklenburg-Vorpommern unter https://www.bauportal-mv.de/Bauleitplaene einsehbar.

 

Zur Bekanntmachung
B-Plan Vorentwurf
Gutachten Verträglichkeitsanalyse
Planbegründung
Beschluss der Stadtvertretung Kröpelin
Vorhaben- und Erschließungsplan

Verkehrseinschränkungen durch Sanierungsarbeiten an Plattenwegen

Wir möchten Sie darüber informieren, dass einige Sanierungsarbeiten im Zeitraum vom 26.05.2025 bis 13.06.2025 am Plattenweg „Parchower Landweg“ und „Alte Poststraße“ sowie vom 12.05.2025 bis 28.05.2025 am „Boldenshäger Weg“ durchgeführt werden. Die Arbeiten werden vom Bauhof ausgeführt.

Im Zuge der Baumaßnahmen kann es zu teilweisen Sperrungen bis zu Vollsperrungen auf den Straßen kommen.

Information zur Rechtslage von Garagen aus Altbestand

Aktuell gibt es teilweise Rückfragen zur Umsetzung des Schuldrechtsanpassungsgesetzes hinsichtlich Garagen in Kröpelin.
Eingangs sei bemerkt, dass die Stadtverwaltung Unsicherheiten nachvollziehen kann, jedoch um einen respektvollen Umgang bittet.

 

Was passiert künftig mit Garagen auf städtischem Boden?

Das Eigentum von Alt-Garagen auf städtischem Grund geht auf die Grundstückseigentümerin, d.h. auf die Stadt Kröpelin, über. Die Änderungskündigungen mit dem Angebot, die Garage künftig anzumieten, werden je nach Kündigungsfrist versandt.

 

Welche Rechtsgrundlagen gibt es dafür?

Das Schuldrechtsanpassungsgesetz hatte seit dem 01.01.1995 das Gebäudeeigentum an Garagen auf fremdem Boden aufrechterhalten. Am 31.12.2022 sind jedoch alle Bestandsschutzregelungen dieses Gesetzes abgelaufen.
Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) sieht getrennte Eigentumsverhältnisse von Grundstück und Gebäude nicht vor.
Ein Entschädigungsanspruch für Garagen besteht nicht, da neben den Kündigungsschutzfristen (§ 23 SchuldRAnpG) die sogenannte Investitionsschutzfrist (§ 12 Abs. 2 SchRAnpG) bereits am 03.10.2022 endete.
Die Kommunen sind auch angehalten, BGB-konforme Zustände herbeizuführen, das heißt, ggf. noch bestehende Pachtverträge aufzuheben und Mietverträge abzuschließen.

 

Wie geht es weiter?

Je nach Kündigungsfrist erhalten alle Garagenbesitzer eine Änderungskündigung des bestehenden Pacht-/Mietvertrages und ein Angebot mit einer monatlichen Miete von 25,00 Euro, zzgl. der jeweils geltenden Mehrwertsteuer in Höhe von derzeit 19 %, 4,75 Euro.
Neben der Miete trägt der Mieter die auf die Mietsache entfallenden anteiligen Betriebskosten gem. §§ 1,2 BetrKV.
Die Nutzung der Garage ist damit weiterhin möglich.

 

Was steht damit noch in Zusammenhang?

  • Eine Untervermietung von Garagen ist grundsätzlich nur nach vorheriger Zustimmung des Vermieters zulässig.
  • Ein Weiterverkauf an Dritte ist nach der Kündigung der bestehenden Verträge rechtswidrig.
  • Die Instandhaltungspflicht für die Garage geht grundsätzlich auf die Stadt über.

 

Warum gehen Städte unterschiedlich mit der Rechtslage um?

Die Kommunen sind angehalten, Bundesrecht umzusetzen.
Einige Kommunen hatten die alten Verträge bereits zum 31.12.2022 gekündigt, andere im letzten Jahr, Kröpelin hat je nach Kündigungsfrist gewartet bis 2025/2026.

Kröpeliner Bote – Mitteilungsblatt der Stadt Kröpelin

Sehr geehrte Kröpelinerinnen und Kröpeliner,

 

eigentlich sollten Sie alle ab Donnerstag, den 17.04.2025 das 1. Exemplar des Kröpeliner Boten in den Händen halten. Der Versand sollte über die Deutsche Post an alle Kröpeliner Haushalte erfolgen. Wir mussten nun feststellen, dass dies nicht zufriedenstellend funktioniert hat.

Das beauftragte Verlagshaus ist in der Klärung mit dem Versanddienstleister. Wir haben uns entschlossen, keinen Nachdruck des Exemplars und eine erneute Verteilung zu verlangen, da einige Inhalte inzwischen schon nicht mehr aktuell sind.

Allen Interessierten steht hier ein Online-Exemplar der Ausgabe Nr. 1 des Kröpeliner Boten zur Verfügung.

 

Ihr Bürgermeister

 

Thomas Gutteck

Information über Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen an die Stadt Kröpelin

Gemäß § 44 Abs. 4 Kommunalverfassung M-V darf die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 2 KV M-V Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung von Aufgaben nach § 2 beteiligen.

Über die Einnahme ist jährlich ein Bericht zu erstellen, in welchem die Geber, die Zuwendungen und die Zuwendungszwecke anzugeben sind.

Der Bericht für das Haushaltsjahr 2024 kann zu den üblichen Sprechzeiten der Stadt Kröpelin vom 06.05.2025 bis 03.06.2025, Zimmer 20 Kämmerei, eingesehen werden.

Zur Bekanntmachung

Öffentliche Bekanntmachung – Bebauungsplan Nr. 19 „PVA Schmadebeck“ der Stadt Kröpelin

Die Stadtvertretung der Stadt Kröpelin hat in ihrer Sitzung am 03.04.2025 den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 19 „PVA Schmadebeck“ mit der dazugehörigen Begründung gebilligt und die Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Ziel ist die planungsrechtliche Regelung zur Errichtung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen u.a. im Bereich der Kiessand-Abbauflächen und der ehemaligen Deponie in Schmadebeck (s. Übersichtsplan in der Anlage).

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 19 einschließlich Begründung sowie die bereits vorliegenden, umweltbezogenen Gutachten und Stellungnahmen sind in der Zeit

vom 19.05.2025 bis zum 20.06.2025

im Bauamt der Stadt Kröpelin, Markt 1, 18236 Kröpelin, während der Dienstzeiten öffentlich aus. Die Planunterlagen sind zusätzlich im o.g. Auslegungszeitraum im Internet unter: https://www.stadt-kroepelin.de/category/bekanntmachungen/ sowie im zentralen Bau- und Planungsportal des Landes Mecklenburg-Vorpommern unter https://www.bauportal-mv.de/Bauleitplaene einsehbar.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar und einsehbar:

1. Umweltbericht vom 24.02.2025 (ÖkoPlan Dr. Jana Brietzke)

  • Aussagen zu den anlage-, betriebs- und baubedingten umweltrelevanten Auswirkungen, der Gesamtversiegelung und dem Versiegelungsgrad
  • Beschreibungen und Bewertung der potenziellen Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Wasser, Klima, Luft, Geologie, Boden, Landschaft, Mensch, Schutzgebiete und Biologische Vielfalt, Kulturgüter und sonstige Sachgüter, einschließlich einer Prognose bei Durchführung und Nichtdurchführung der Planung und Wechselwirkungen sowie des derzeitigen Umweltzustandes
  • Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich erhobener Umweltauswirkungen
  • Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung und Maßnahmen der Kompensation
  • Umfangreiche Erweiterung der Grün-, Biotop- und Ausgleichsflächen, Herstellung von Grünkorridoren, Aufnahme von Wald- und Waldabstandsflächen.

2. Artenschutzfachbeitrag vom 24.02.2025 (Umwelt & Planung Dipl.-Ing. Schoppmeyer)

Brut- und Rastvögel, Reptilien- und Amphibienvorkommen wurden erfasst; Widmung der abgedeckten ehemaligen Hausmülldeponie als Artenschutzfläche für Eidechsen u.a., Erhalt einer Weidefläche als potenzielles Habitat für den Weißstorch, Anlage einer Habitatfläche für Feldlärchen, Bauzeitenbeschränkungen und andere Vermeidungsmaßnahmen wurden erlassen, dadurch sind nachhaltige Beeinträchtigungen geschützter Arten vermeidbar, so dass Verbotstatbestände nach dem Bundesnaturschutzgesetz nicht erfüllt werden.

 

3. Die FFH-Vorprüfung vom 24.02.2025 (Umwelt & Planung Dipl.-Ing. Schoppmeyer) für die Natura 2000-Gebiete „Kleingewässerlandschaft südlich von Kröpelin“ und „Kariner Land“ mit dem Ergebnis, dass keine nachhaltigen Beeinträchtigungen der FFH-(GGB-/SPA-) Gebiete zu erwarten sind.

 

4. Blendgutachten (LSC Lichttechnik und Straßenausstattung Consult, Dr. Meseberg, 09.2024 sowie Solarpraxis Engineering GmbH, 03.04.2025) Nachweis des Ausschlusses von Beeinträchtigungen durch Blendwirkungen.

 

5. Umweltbezogene Stellungnahmen:

  • Landkreis Rostock, 29.02.2024
    • Planungsamt mit Hinweis auf hochwertige Böden
    • Denkmalschutz mit Hinweisen zu Denkmalen und Bodendenkmalen
    • Naturschutz mit Hinweisen zu Ausgleichsmaßnahmen durch den Kiesabbau, zum Landschaftsbild, zum Artenschutz sowie zum Kompensationsbedarf
    • Immissionsschutz mit Hinweis zu Blendgutachten
    • Bodenschutz mit Hinweisen zum Bodenschutz und zur bodenkundlichen Baubegleitung
  • Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg, 29.01.2024
    • Landwirtschaft mit Hinweisen zu Böden und zur Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Flächen, Flurneuordnung, Wasser- und Bodenschutz
  • Landesforstanstalt M-V Forstamt Bad Doberan, 04.01.2024
    • Hinweise zur Darstellung von Wald und Waldabstand
  • Wasser- und Bodenverband 31.01.2024
    • Hinweise zu Gewässern II. Ordnung
  • Bergamt Stralsund 25.01.2024, 03./ 4.06.2024
    • Hinweise zur Abstimmung der Ausgleichsmaßnahmen.

Während der Dauer der Veröffentlichung können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch an milena.memmo@stadt-kroepelin.de übermittelt werden, bei Bedarf können sie aber auch auf anderem Weg abgegeben werden.

Nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Diese Bekanntmachung ist auch im Internet unter https://www.stadt-kroepelin.de/category/bekanntmachungen/ sowie im zentralen Bau- und Planungsportal des Landes Mecklenburg-Vorpommern unter https://www.bauportal-mv.de/Bauleitplaene einsehbar.

Gutteck
Bürgermeister

 

Zur Bekanntmachung

Umweltbericht – ÖkoPlan Brietzke
Stellungnahme – Wasser- & Bodenverband
Stellungnahme Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt
Stellungnahme – Landkreis Rostock
Stellungnahme – Forstamt Bad Doberan
Stellungnahme – Bergamt Stralsund
FFH-Verträglichkeitsvorprüfungen 
Entwurf (Stand 10.03.2025)
Begründung des Entwurfs
Blendgutachten – Solarpraxis Engineering GmbH
Blendgutachten – LSC Lichttechnik und Straßenausstattung
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
Anlage 1 – Brutvogelerfassung
Anlage 2 – Rastvogelerfassung

Aufhebung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau von Straßen, Wegen und Plätzen

Mit Beschluss der Stadtvertretung vom 03.04.2025 wird die Satzung der Stadt Kröpelin über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau von Straßen, Wegen und Plätzen vom 29.08.2001 (Straßenbaubeitragssatzung) mit sofortiger Wirkung aufgehoben.

Zur Bekanntmachung

1. Satzung zur Änderung der Kurabgabensatzung

Die am 10.04.2025 ausgefertigte 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Stadt Kröpelin (Kurabgabensatzung) liegt zur Einsichtnahme zu den Sprechzeiten der Stadtverwaltung Kröpelin, Di. 9.00-12.00 Uhr und 13.00-18.00 Uhr, Mi. 9.00-12.00 Uhr und Do. 9.00-12.00 Uhr und 13.00-16.00 Uhr, im Rathaus der Stadt Kröpelin, Zimmer 11, aus.

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