Baumaßnahme in der Wismarsche Straße am Bahnübergang

Sehr geehrte Anwohnerinnen und Anwohner,

in der Zeit vom 10.10.2025 bis 14.10.2025 finden Arbeiten am Bahnübergang in der Wismarsche Straße statt.
Während der Arbeiten wird dieser Bereich vollgesperrt.
Wir bitten um Verständnis für die Baumaßnahme und den damit verbundenen Einschränkungen.

Öffentliche Bekanntmachung – Satzung über die Veränderungssperre „Einzelhandel Rostocker Straße 114-116“

Die am 18.09.2025 ausgefertigte Satzung über die Veränderungssperre „Einzelhandel Rostocker Straße 114-116“ Bebauungsplan Nr. 20, welche durch die Stadtvertretung der Stadt Kröpelin am 16.09.2025 beschlossen wurde, liegt zur Einsichtnahme zu den Sprechzeiten der Stadtverwaltung im Rathaus der Stadt Kröpelin, Zimmer 32, aus.

Kröpelin, den 18.09.2025

 

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Amtliche Bekanntmachung – Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 20 „Einzelhandel Rostocker Straße 114 – 116“ der Stadt Kröpelin

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses

Die Stadtvertretung der Stadt Kröpelin hat am 16.09.2025 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 20 „Einzelhandel Rostocker Straße 114-116“ beschlossen.

Das Planungsziel besteht darin, den unbeplanten Einzelhandelsstandort zu überplanen, um den Anforderungen aus dem beschlossenen Einzelhandelskonzeptes der Stadt Kröplin hinsichtlich der Stärkung des zentralen Versorgungsbereiches Innenstadt gerecht zu werden.

Das Planungsgebiet mit einer Größe von rund 1,5 ha umfasst das Fachmarktzentrum Rostocker Straße 114-116 (s. Übersichtsplan in der Anlage).

Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit bekannt gemacht.

 

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Auslegung des kommunalen Wärmeplans der Stadt Kröpelin

Die Wärmeplanung ist gut vorangekommen und es ist an der Zeit, den Entwurf des Wärmeplans zu veröffentlichen.

Die digitale Auslegung vom 15. September bis 14. Oktober 2025 bietet jedem einzelnen die Möglichkeit, sich umfassend zu informieren und Rückmeldung zu geben. Eine Rückmeldung ist bitte bis 14. Oktober unter dem Betreff „KWP Kröpelin“ an andrea.schuech@Igmv.de zu richten.
Die Hinweise werden nach der Auslegung gesichtet und bei Bedarf Anpassungen, Ergänzungen oder Korrekturen im Wärmeplan vorgenommen. Über die finale Fassung wird dann auf der Stadtvertretersitzung am 16. Oktober 2025 ein Beschluss zur Annahme getroffen.

Auf der Bürgerinformationsveranstaltung in Kröpelin am 18. September 2025 wird der Wärmeplan erklärt und auf Fragen eingegangen. Nutzen Sie die Gelegenheit sich zu informieren und einzubringen.

Anlagen
Zur Bekanntmachung
Entwurf – Auslegung Kommunaler Wärmeplan
Eignungsgebiete
Fokusgebiet Wärmenetz
Fokusgebiet Straße des Friedens
Fokusgebiet Grundschule
Prüfgebiet Biomethanversorgung

Amtliche Bekanntmachung – Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 7 „Solarpark Bahnlinie Kröpelin“

Die Stadtvertretung der Stadt Kröpelin hat in ihrer Sitzung am 09.07.2025 die Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 7 „Solarpark Bahnlinie Kröpelin“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), beschlossen. Die dazugehörige Begründung wurde gebilligt.

Der Satzungsbeschluss über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 7 wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) bekannt gemacht.

Die Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 7 tritt mit Ablauf des Erscheinungstages dieser Bekanntmachung im Internet unter https://www.stadt-kroepelin.de/verwaltung/oeffentliche-bekanntmachungen/ in Kraft. Jedermann kann die Satzung, die dazugehörige Begründung und die zusammenfassende Erklärung ab diesem Tage im Bauamt der Stadt Kröpelin, Markt 1, 18236 Kröpelin, während der Öffnungszeiten einsehen und Auskunft über den Inhalt verlangen. Die Satzungsunterlagen sind auch auf der Internetseite der Stadt unter: https://www.stadt-kroepelin.de/verwaltung/bebauungs-und-flaechennutzungsplaene-der-stadt-kroepelin/ sowie im zentralen Bau- und Planungsportal des Landes Mecklenburg-Vorpommern unter https://www.bauportal-mv.de/Bauleitplaene einsehbar.

Unbeachtlich werden:

  1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
  2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes,
  3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3, Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch den Bebauungsplan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.

Etwaige Verstöße gegen Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) oder von aufgrund der KV M-V erlassenen Verfahrensvorschriften beim Zustandekommen der Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 7 sind nach § 5 Abs. 5 KV M-V in dem dort bezeichneten Umfang unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, aus der sich die Verletzung ergeben soll, innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung gegenüber der Stadt geltend gemacht worden sind.

Zur Bekanntmachung

Zur zusammenfassenden Erklärung

Einwohnerversammlung am 18.09.2025

Am 18.09.2025 um 18.30 Uhr findet eine Einwohnerversammlung im Rathaus der Stadt Kröpelin, Großer Saal, Markt 1, 18236 Kröpelin statt.
Interessierte Bürgerinnen und Bürger sind zu dieser Veranstaltung herzlich eingeladen.

Folgende Themen sollen an diesem Abend besprochen werden:
1.Kommunale Wärmeplanung
2.Sonstiges

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Auslegung Kommunale Wärmeplanung

Baumaßnahme in der Lindenstraße, Auf dem Kamp und Grüner Weg

Sehr geehrte Anwohnerinnen und Anwohner,

in der Zeit vom 15.09.2025 bis 22.12.2025 finden Arbeiten zur Neuverlegung von Stromkabeln in den Straßen Lindenstraße, Auf dem Kamp und Grüner Weg statt.

Während der Arbeiten kommt es in diesen Bereichen zu Verkehrseinschränkungen.

Wir bitten um Verständnis für die Baumaßnahme und den damit verbundenen Einschränkungen.

 

Einwohnermeldeamt und Wohngeldstelle geschlossen

Das Einwohnermeldeamt und die Wohngeldstelle der Stadt Kröpelin bleiben am Mittwoch, 17.09.2025, geschlossen.

Umstellung Annahme Altkleider durch das DRK

Der DRK Kreisverband Bad Doberan stellt das Verfahren bei der Annahme und Weiterverwertung von Altkleidern um: Ab sofort werden in den fünf Kleiderkammern des Kreisverbandes in Bad Doberan, Kühlungsborn, Kröpelin, Schwaan und Tessin nur noch persönlich Kleidung, Schuhe, Wäsche oder Bettzeug entgegengenommen.

Denn die 77 Container, die im Altkreis an zahlreichen Standorten zwischen Graal-Müritz, Schwaan, Neubukow und Rerik aufgestellt sind, können zwar weiterhin für die Anlieferung von Altkleidern genutzt werden. Leerung, Abtransport und Vertrieb übernimmt jetzt aber mit der >East-West Textilrecycling Kursun GmbH“ ein neuer Partner.

Heißt auch: Wer Wert darauf legt, dass die sorgsam ausrangierten Sachen auch tatsächlich beim Deutschen Roten Kreuz ankommen, muss nun persönlich zu den Öffnungszeiten der jeweiligen Kleiderkammer vor Ort sein.

Der DRK-Kreisverband Bad Doberan reagiert damit zum einen auf die immer angespanntere Situation auf dem Alttextilien-Markt – das Geschäft lohnt sich immer weniger, für viele Firmen ist es günstiger, etwa vom asiatischen Markt neue Kleidung zu erhalten als alte recycelte.

Andererseits geht es auch um Qualität – vor allem in den vergangenen Monaten war die Wertigkeit der Waren in den Altkleider-Containern deutlich gesunken. Neben minderwertigen >Fast Fashion“- Produkten wurden hier auch allzu oft kaputte Kleidung, Unrat oder Müll entsorgt.

Die Rotkreuzler erhoffen sich jetzt durch den persönlichen Kontakt vor Ort, dass die zur Verfügung gestellten Waren einen höherwertigen Zustand haben und damit die Qualität der Kleiderkammern erhalten und möglichst noch verbessert wird.

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Widmungsverfügung der Straße „Am Quaddelbarg“

Gemäß § 7 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (StrWG MV) vom 13. Januar 1993 (GVOBI. M-V 1993 5.42), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 5. Juli 2018 (GVOBI. M-V 2018 S. 221, 229), verfügt die Stadt Kröpelin als Träger der Straßenbaulast die Widmung der Straße „Am Quaddelbarg“ in Kröpelin für den öffentlichen
Verkehr.

Gewidmet wird hiermit die nachfolgende, in der Stadt Kröpelin gelegene Straße:

1. Name der Straße: Am Quaddelbarg
2. Lagebezeichnung: Gemarkung Kröpelin, Flur 6, Flurstücke 234/13, 234/16, 235/12
3. Festsetzung
3.1. Klassifizierung: Die Straße ist eine Ortsstraße gemäß § 3 Nr. 3a StrWG M-V.
3.2. Funktion: Die Straße „Am Quaddelbarg“ dient der Erschließung der Grundstücke im B- Plangebiet „Quaddel Barg“. Die im B-Plan bezeichnete Planstraße befindet sich innerhalb der in Pkt. 2 der Widmungsverfügung genannten Flurstücke. Es handelt sich um eine Wohnstraße mit einer Ausbaubreite von5,00m mit Wendehammer.
3.3. Träger der Straßenbaulast ist die Stadt Kröpelin.
3.4. Widmungsverfügung: Fahrverkehr mit der Zweckbestimmung geschwindigkeitsreduzierter Bereich, sowie Fußgängerverkehr

 

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