Öffentliche Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl der Stadtvertretung und die Wahl des Bürgermeisters der Stadt Kröpelin

Der Wahlausschuss der Stadt Kröpelin hat in seiner Sitzung am 08.04.2024 über die Zulassung der eingegangenen Wahlvorschläge von Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerber/innen zu der Stadtvertreter-/Bürgermeisterwahl am 09.06.2024 entschieden. Gemäß § 21 des Landes- und Kommunalwahlgesetzes (LKWG) i. V. m. § 27 der Landes- und Kommunalwahlordnung (LKWO) gebe ich hiermit die zugelassenen Wahlvorschläge in nachstehender Ordnung bekannt:

Die nachstehenden Wahlbewerber/innen haben erklärt, dass sie keiner Unvereinbarkeit von Amt und Mandat unterliegen.

Zugelassene Wahlvorschläge zur Wahl der Stadtvertretung der Stadt Kröpelin:

Name Vorname Geb.-Jahr Beruf Wohnort
Christlich Demokratische Union Deutschlands – CDU
1 Hackendahl Veikko 1973 Rechtsanwalt Kröpelin
2 Dr. von Campenhausen Sonja 1971 Apothekerin Detershagen
3 Lehner Thomas 1962 Musiker Detershagen
4 Schuster Dietlind 1951 Ärztin Kröpelin
5 Thiele Marco 1982 Angestellter Kröpelin
6 Hackendahl Anna Sophie 2005 Studentin Kröpelin
7 Ruf Thorsten 1959 Rentner Kröpelin
8 Händler Roswitha 1962 Beamtin Kröpelin
9 Schulze Christian 1982 Unternehmer Diedrichshagen
10 Mohaupt-Dassow Birgit 1964 Friseurmeisterin Kröpelin
11 Bockholt Rainer 1974 Industriemechaniker Kröpelin
DIE LINKE
1 Albrecht Petra 1955 Dipl. Meliorationsing. Kröpelin
2 Linske Dietmar 1952 Busfahrer Schmadebeck
3 Eckert Ursula 1959 Köchin Kröpelin
Sozialdemokratische Partei Deutschlands – SPD
1 Dankert Reinhard 1951 Ruheständler Klein Nienhagen
2 Geß Siegrid 1952 Rentnerin Kröpelin
3 Meißner Raik 1980 Berufsfeuerwehrmann Kröpelin
4 Neumann Carola 1976 Angestellte Kröpelin
5 Puskeiler Birgit 1966 Pflegeassistentin Kröpelin
6 Rose Anja 1971 EU-Rentnerin Diedrichshagen
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Grüne
1 Gäde Steffen 1971 Dipl.-Ing. für Landes-, Kultur- und Umweltschutz Klein Siemen
 Freie Wählergemeinschaft Kröpelin – FWG
1 Sartorius Dieter 1952 Rentner Kröpelin
2 Winkler Guido 1970 Marineoffizier Kröpelin
3 Fedtke Mirko 1982 Selbstständig Brusow
4 Ohde Ralf 1969 Mitarbeiter Bauhof Kröpelin
5 Brüsehafer Sebastian 1983 Selbstständig Kröpelin
6 Stern Regina 1981 Soldatin Kröpelin
7 Becker Sven 1975 Mehranlagenbediener Kröpelin
8 Knüppel Sebastian 1988 Teamleiter Brusow
9 Jendrysik Sven 1979 Selbstständig Kröpelin
10 Thiele Robert 1985 Produktionsplaner Brusow
11 Dannehl Lisa 1988 Spediteurin Kröpelin
12 Engler Burkhard 1958 Referent Schmadebeck
13 Fischer Joachim 1964 Hallen- und Platzwart Kröpelin
14 Salow Detlef 1966 Leiter Integrierte Leitstelle Boldenshagen
15 Perlich Silvio 1965 Schweißer Kröpelin
Einzelbewerber/in
1 Briesemeister Roman 1976 Kfz-Technikmeister Brusow
2 Kutzbach Paul 1999 Mechatroniker für Kältetechnik Diedrichshagen
3 Pfennig Susanne 1999 Referendarin Diedrichshagen

 

Nachstehender Wahlbewerber hat erklärt, dass er einer Unvereinbarkeit von Amt und Mandat unterliegt. Im Falle seiner Wahl beabsichtigt er, auf das Mandat zu verzichten.

Freie Wählergemeinschaft Kröpelin – FWG
16 Schultz Ingo 1985 Verwaltungsfachwirt Kröpelin

 

Nachstehender Wahlvorschlag ist für die Wahl zum hauptamtlichen Bürgermeister eingegangen und zugelassen worden. Eine Erklärung über Tätigkeiten für die Staatssicherheit der Deutschen Demokratischen Republik ist aufgrund des Alters des Bewerbers nicht erforderlich.

Zugelassene Wahlvorschläge zur Wahl des Bürgermeisters der Stadt Kröpelin:

Einzelbewerber
1 Gutteck Thomas 1978 Bürgermeister/ Dipl. Sozialverwaltungswirt (FH)

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Einladung zur Mitgliederversammlung der Jagdgenossenschaft Altenhagen

Sehr geehrte Jagdgenossen,

am Mittwoch, den 24.04.2024 findet in der Feuerwehr Altenhagen um 18.00 Uhr unsere Mitgliederversammlung statt.
Um eine exakte Wahldurchführung gewährleisten zu können, bitten wir Sie ihre jeweilige Flächengröße zu benennen und nachzuweisen.

Sie können sich auch mit schriftlicher Vollmacht durch einen Jagdgenossen oder durch seinen Ehegatten oder einen Verwandten 1. Grades oder als juristische Person durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen.

Tagesordnung:

1. Kassen- und Rechenschaftsbericht, Entlastung des Vorstandes
2. Neuwahl des Vorstandes
3. Beschlussfassung Spenden Volkssolidarität, Weihnachtssterne

 

Mit freundlichen Grüßen

Vorsitzender Marko Reckziegel

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Veräußerung einer Teilfläche

Die Stadt Kröpelin beabsichtigt die Veräußerung einer Teilfläche von ca 1800 m² des Flurstückes Gemarkung Kröpelin, Flur 12, Flurstück 394/2. Das genannte Teilfläche ist belegen am Großen Parkplatz in Kröpelin, ehemals bebaut mit einer Garagenanlage, welche im Jahr 2023 abgerissen wurde. Die Fläche befindet sich im Innenbereich, ein Bebauungsplan liegt nicht vor.

Gewünscht ist die Bebauung mit Wohn- und Gewerbefläche.  Interessenten werden darum gebeten, ein Grobkonzept und ein Kaufangebot abzugeben.

Die Kaufnebenkosten sind durch den Erwerber zu tragen. Der Mindestkaufpreis entspricht dem Bodenrichtwert, aktuell 70 EUR/m².

Anbei zur Orientierung:

Für Rückfragen stehe ich gern zur Verfügung. Falls Sie Interesse an diesem Grundstück haben, bitte wir Sie um Bekundung des Interesses bis zum 15.05.2024.

 

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Sitzung des Gemeindewahlausschusses der Stadt Kröpelin

Die Sitzung des Wahlausschusses der Stadt Kröpelin über die Zulassung der Wahlvorschläge für die Gemeindevertreterwahl und Bürgermeisterwahl am 09.06.2024 findet am 08.04.2024 um 17:00 Uhr im kleinen Sitzungssaal des Rathauses der Stadt Kröpelin, Markt 1, 18236 Kröpelin statt.

Die Vertrauenspersonen der Wahlvorschläge oder die Personen, die den Wahlvorschlag unterzeichnet haben, sind berechtigt, verbindliche Erklärungen zum Wahlvorschlag abzugeben und entgegenzunehmen.

Die Sitzung des Wahlausschusses ist öffentlich.

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Satzung der Stadt Kröpelin über den Bebauungsplan Nr. 18 „Altenhagen – Hof“

Die Stadtvertretung der Stadt Kröpelin hat in ihrer Sitzung am 16.11.2023 die Satzung über den Bebauungsplan Nr. 18 „Altenhagen – Hof‘ bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil 8) sowie den örtlichen Bauvorschriften dazu gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Die Begründung zur Satzung wurde gebilligt.

Die Satzung über den Bebauungsplan Nr. 18 wurde mit dem Schreiben vom 28.02.2024 vom Landrat des Landkreises Rostock mit einem Hinweis genehmigt. Der Hinweis wurde beachtet.

Die Erteilung der Genehmigung des Bebauungsplanes Nr. 18 wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BauGB bekannt gemacht. Die Satzung über den Bebauungsplan Nr. 18 tritt mit Ablauf der Bekanntmachungsfrist in Kraft. Jedermann kann die Satzung und die dazugehörige Begründung sowie die zusammenfassende Erklärung ab diesem Tage im Bauamt der Stadt Kröpelin, Markt 1, 18236 Kröpelin, während der Öffnungszeiten einsehen und Auskunft über den Inhalt verlangen. Die Satzungsunterlagen sind ergänzend

im Internet unter https://www.stadt-kroepelin.de/category/bekanntmachungen/ und auf dem zentralen Landesportal https://wvvw.bauportal-mv.de/Bauleitplaene verfügbar.

Unbeachtlich werden:

  1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
  2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes,
  3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Kröpelin unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch den Bebauungsplan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.

Etwaige Verstöße gegen Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) oder von aufgrund der KV M-V erlassenen Verfahrensvorschriften beim Zustandekommen der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 18 sind nach § 5 Abs. 5 KV M-V in dem dort bezeichneten Umfang unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, aus der sich die Verletzung ergeben soll, innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung gegenüber der Stadt geltend gemacht worden sind.

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5.Seniorendialog

Am 23.4.2023 um 15 Uhr findet im Saal des Rathauses der 5.Seniorendialog mit dem Bürgermeister statt.
Hierzu sind alle Senioren und Seniorinnen der Stadt Kröpelin recht herzlich eingeladen.
Ich freue mich darauf, einen konstruktiven Austausch mit Ihnen zu führen.

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Bekanntmachung Wahlausschuss

Berufung des Gemeindewahlausschusses und ihrer Stellvertretung für die Wahl der Stadtvertretung und des Bürgermeisters / der Bürgermeisterin am 09.06.2024 (ggf. Stichwahl am 23.06.2024)

Gemäß § 10 Abs. 2 Landes- und Kommunalwahlgesetz M-V (LKWG M-V) gebe ich die in den Gemeindewahlausschuss für die Stadt Kröpelin berufenen Mitglieder und ihre Stellvertretungen nachfolgend bekannt:

Mitglieder
Winkler, Andrea
Lützow, Regina
Nieschalk, Verena
Maria Algner

stellvertretende Mitglieder
Christian Framm
Katharina Werges
Brigitta Radloff
Sebastian Hahn

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Angebot zur Entsorgung Baum und Strauchschnitt

Durch die Stadt Kröpelin wird die Annahme und Entsorgung von Baum- und Strauchschnitt organisiert.

 

Am Sonnabend, den 23.03.2024, zwischen 8:00 und 11:00 Uhr, kann beim Bauhof der Stadt Kröpelin Schulstraße 7a der Baum- und Strauchschnitt abgegeben werden.

Kostenlos angenommen und sofort geschreddert werden dort naturbelassene, verholzte Pflanzenteile ohne Erdanhaftungen mit einem Durchmesser bis 10 cm. Die Annahme ist auf grundstücksübliche Mengen von 1 m³ beschränkt. Gleichzeitig erfolgt der Verkauf von geschredderten Material.

 

Dieses Angebot gilt nur für Einwohner der Stadt Kröpelin (Nachweis zum Beispiel per Ausweis).

 

Das selbstständige Abladen ohne Weisung der verantwortlichen Personen vor Ort ist untersagt.

 

 

Gutteck
Bürgermeister

Verkauf von Schreddermaterial aus Ast- und Strauchwerk

Die Stadt Kröpelin verkauft Schreddermaterial aus Ast- und Strauchwerk.

• 15,00 € netto je 1m³
• Abholung nur nach vorheriger telefonischer Absprache
• Anmeldung beim Bauhofleiter unter 0151-17320704

Ehrenamtsurkunde 2024

„Häufig sind es die kleinen Gesten und die Hilfen unserer Mitmenschen, die uns ein Lächeln ins Gesicht zaubern und unseren Alltag erleichtern.“

Eine Auszeichnung der besonderen Art wird alljährlich im Namen der Stadtvertretung und des Bürgermeisters vergeben. Verdienstvolle Bürger der Stadt Kröpelin werden geehrt und ausgezeichnet. Hierbei handelt es sich um eine Anerkennung für ehrenamtlich Tätige, stille Helfer oder engagierte Bürger aus dem gesamten Stadtgebiet und den Ortsteilen.

Die Vorschläge für die zu ehrenden Bürger kommen derzeit über den Ausschuss für Soziales, Kultur, Bildung, Sport und Partnerschaften zur Abstimmung in die Stadtvertretung der Stadt Kröpelin.

Nun möchten wir zusätzlich über die Öffentlichkeit gehen und gerne Vorschläge entgegennehmen, die dem Motto „von Bürgern für Bürger“ entsprechen und somit viel repräsentativer sind. Denn viele Hilfestellungen und Tätigkeiten im Alltag geschehen in einem guten gemeinschaftlichen Zusammenleben einer Gemeinde ohne Einfluss oder Kenntnis der Stadtverwaltung oder Stadtvertretung.

Gerne nehmen wir von daher Ihre Vorschläge für zu ehrende Bürger entgegen. Diese können Sie bis 08. Mai 2024 per E-Mail unter sabrina.radloff@stadt-kroepelin.de oder per Telefon 038292/851-13 melden.

 

gez.

 

Gutteck
Bürgermeister