Hiermit werden alle Grundeigentümer des Jagdbezirkes Kröpelin am 28. Mai 2026, um 18:00 Uhr in die Gaststätte Stadtholz, Am Stadtholz 3 in 18236 Kröpelin recht herzlich eingeladen.
Tagesordnung:
1. Begrüßung und Feststellung der ordnungsgemäßen Bekanntmachung
2. Bericht des Jagdvorstandes
3. Bericht des Kassenprüfers
4. Entlastung des Jagdvorstandes für Jagdjahre 2023/2024-2024/2025
5. Beschluss: Verwendung des Ertrages aus der Jagdnutzung
6. Schlusswort und Verabschiedung.
Zur Jagdgenossenschaftsversammlung sind bitte die noch nicht erbrachten Eigentumsnachweise mitzubringen, um das Stimmrecht zu prüfen. Wer zu dieser Veranstaltung nicht erscheinen kann, schickt die aktuellen Eigentumsnachweise. Jede Veränderung der Eigentumsverhältnisse ist umgehend zu melden.
Der Vorstand erlaubt sich ferner den Hinweis, dass eine Teilnahme an der Versammlung nur Jagdgenossen oder deren schriftlich bevollmächtigten Ehepartnern, Verwandten in gerade Linie oder in Seitenlinie bis zum dritten Grade möglich ist, und Miteigentümer sich insoweit von dem jeweils anderen Miteigentümer und bei Erbengemeinschaften sich die anderen Erben nur durch einen schriftlichen Bevollmächtigten vertreten lassen können; im übrigen Mitglied der Jagdgenossenschaft nur derjenige Eigentümer ist, der bejagbare Flächen in der Gemarkung
Kröpelin hat. In befriedeten Bezirken ist aber die Bejagung ausgeschlossen, so dass Eigentümer der befriedeten Bezirke deshalb auch nicht Jagdgenossen sind!
Zur Vereinfachung der Arbeit der Jagdgenossenschaft möchten wir Sie bitten, uns Ihre E-Mail-Adresse mitzuteilen, falls vorhanden.
Zur Bekanntmachung
Information – Vollsperrung der Straße „Kastanienallee“
/in Bekanntmachungen/von Stadt KröpelinSehr geehrte Anwohnerinnen und Anwohner,
wir möchten Sie darüber informieren, dass es ab dem 09.06.2026 bis 10.06.2026 aufgrund von Baumpflegearbeiten zu einer Vollsperrung der Kastanienallee kommt.
Wir bitten Sie um Rücksicht und Verständnis für die notwendigen Maßnahmen.
Information – Einschränkungen im Bereich „Grüner Weg“
/in Allgemein, Bekanntmachungen/von Stadt KröpelinBV: Neuverlegung Stromkabel für die Versorgung in den Wohngebieten „Auf dem Kamp“, „Grüner Weg“ und „Lindenstraße“
Sehr geehrte Anwohnerinnen und Anwohner,
wir möchten Sie darüber informieren, dass es ab dem 09.06.2026 bis voraussichtlich 30.06.2026 aufgrund der Neuverlegung von Stromkabeln sowie der Erneuerung und Übernahme bestehender Hausanschlüsse zu Fahrbahneinengungen im markierten Bereich kommt.
Wir bitten Sie um Rücksicht und Verständnis für die notwendigen Maßnahmen.
Bekanntmachung des Planungsverband Region Rostock
/in Allgemein, Bekanntmachungen/von Stadt KröpelinRaumentwicklungsprogramm Region Rostock – Veröffentlichung abschließender Änderungen am Programmentwurf
Zur Neuaufstellung des Raumentwicklungsprogrammes für die Region Rostock war im September 2025 der zweite Entwurf veröffentlicht worden. Aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen sollen nun abschließende Änderungen erfolgen. Eine Übersicht über die vorgesehenen Änderungen mit weiteren Unterlagen ist vom 9. Juni 2026 an im Internet unter www.planungsverband-rostock.de sowie www.raumordnungmv.de einsehbar. Bis einschließlich 6. Juli 2026 können alle öffentlichen Stellen, alle Bürgerinnen und Bürger sowie sonstige Interessenten zu den Änderungsvorschlägen Stellung nehmen:
Bitte nutzen Sie vorzugsweise die elektronischen Wege. Adressdaten und sonstige personenbezogene Angaben werden vertraulich behandelt. Gedruckte Exemplare der Unterlagen können während der täglichen Öffnungszeiten oder nach telefonischer Vereinbarung in der Geschäftsstelle eingesehen werden. Hinweise zum Datenschutz sowie Telefonnummern und Öffnungszeiten sind unter www.planungsverband-rostock.de zu finden. Verspätet eingegangene Stellungnahmen, soweit sie nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen, bleiben unberücksichtigt.
Die Region Rostock umfasst die Stadt und den Landkreis Rostock. Das Raumentwicklungsprogramm trifft Festlegungen zur Siedlungs-, Infrastruktur- und Freiraumentwicklung. Die Änderungen am Entwurf betreffen unter anderem Auswahl und Abgrenzung der geplanten Vorranggebiete für die Erweiterung des Rostocker Seehafens, für Industrie- und Gewerbeansiedlungen sowie für Windenergieanlagen. Die dazu veröffentlichten Unterlagen bestehen aus einer kurzen Beschreibung und Begründung der vorgesehenen Änderungen sowie der ergänzenden Beschreibung und Bewertung der möglichen Umweltauswirkungen. Zu den Umweltauswirkungen der Vergrößerung des geplanten Vorranggebietes Rostock Seehafen Süd ist zusätzlich ein gutachterlicher Fachbeitrag verfügbar. Die vollständigen Entwurfsunterlagen des neuen Raumentwicklungsprogrammes vom September 2025 sind ebenfalls noch einsehbar.
Das Verfahren zur Aufstellung des Raumentwicklungsprogrammes ist in den §§ 7 bis 11 des Raumordnungsgesetzes geregelt (Raumordnungsgesetz vom 22. Dezember 2008, BGBl. I S. 2986, zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 12. August 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 189). Die veröffentlichten Unterlagen dienen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 9 Absatz 3. Nähere Bestimmungen zum Inhalt der Raumentwicklungsprogramme und zur Verantwortung der Regionalen Planungsverbände enthält das Landesplanungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (Landesplanungsgesetz (LPlG) vom 5. Mai 1998, GVOBl. M-V 1998, 503, 613, zuletzt geändert durch Gesetz vom 13. Mai 2024 (GVOBl. M-V S. 149).
Michael Fengler, Leiter der Geschäftsstelle
Zur Bekanntmachung
Öffnungszeiten Jugendclub „Jubek“
/in Bekanntmachungen/von Stadt KröpelinDie Jugendbegegnungsstätte in Trägerschaft des DRK Bad Doberan e.V. ist aktuell am Dienstag und Donnerstag zwischen 13.00 – 18.00 Uhr geöffnet.
Öffentliche Bekanntmachung – Information über Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen an die Stadt Kröpelin
/in Bekanntmachungen/von Stadt KröpelinGemäß § 44 Abs. 4 Kommunalverfassung M-V darf die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 2 KV M-V Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung von Aufgaben nach § 2 KV M-V beteiligen.
Über die Einnahme ist jährlich ein Bericht zu erstellen, in welchem die Geber, die Zuwendungen und die Zuwendungszwecke anzugeben sind.
Der Bericht für das Haushaltsjahr 2025 kann zu den üblichen Sprechzeiten der Stadt Kröpelin vom 06.05.2026 – 03.06.2026, Zimmer 20 – Kämmerei, eingesehen werden.
Zur Bekanntmachung
Mitgliederversammlung Jagdgenossenschaft Schmadebeck
/in Bekanntmachungen/von Stadt KröpelinEinladung an alle Mitglieder der Jagdgenossenschaft Schmadebeck zur Mitgliederversammlung am Mittwoch, den 20. Mai 2026 um 19 Uhr im Gesellschaftshaus „Zum Raben“ Kröpelin.
Tagesordnung:
Eröffnung der Mitgliederversammlung
– Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung
– Feststellung der Beschlussfähigkeit
Anträge zur Änderung der Tagesordnung
– Genehmigung der Tagesordnung
Top 1 Bericht des Vorstandes
– Bericht des Vorsitzenden
– Finanzbericht
– Bericht über die Rechnungsprüfung
– Entlastung des Vorstandes (Beschluss)
Top 2 Wahlen zum Vorstand
Top 3 Beschluss über die Verwendung der Jagdpacht
Top 4 Verschiedenes
Im Anschluss an die Versammlung freuen wir uns auf ein gemeinsames Abendessen.
Viele Grüße
Hergen Plate (Vorsitzender)
Zur Einladung
Mitgliederversammlung JG Kröpelin
/in Bekanntmachungen/von Stadt KröpelinHiermit werden alle Grundeigentümer des Jagdbezirkes Kröpelin am 28. Mai 2026, um 18:00 Uhr in die Gaststätte Stadtholz, Am Stadtholz 3 in 18236 Kröpelin recht herzlich eingeladen.
Tagesordnung:
1. Begrüßung und Feststellung der ordnungsgemäßen Bekanntmachung
2. Bericht des Jagdvorstandes
3. Bericht des Kassenprüfers
4. Entlastung des Jagdvorstandes für Jagdjahre 2023/2024-2024/2025
5. Beschluss: Verwendung des Ertrages aus der Jagdnutzung
6. Schlusswort und Verabschiedung.
Zur Jagdgenossenschaftsversammlung sind bitte die noch nicht erbrachten Eigentumsnachweise mitzubringen, um das Stimmrecht zu prüfen. Wer zu dieser Veranstaltung nicht erscheinen kann, schickt die aktuellen Eigentumsnachweise. Jede Veränderung der Eigentumsverhältnisse ist umgehend zu melden.
Der Vorstand erlaubt sich ferner den Hinweis, dass eine Teilnahme an der Versammlung nur Jagdgenossen oder deren schriftlich bevollmächtigten Ehepartnern, Verwandten in gerade Linie oder in Seitenlinie bis zum dritten Grade möglich ist, und Miteigentümer sich insoweit von dem jeweils anderen Miteigentümer und bei Erbengemeinschaften sich die anderen Erben nur durch einen schriftlichen Bevollmächtigten vertreten lassen können; im übrigen Mitglied der Jagdgenossenschaft nur derjenige Eigentümer ist, der bejagbare Flächen in der Gemarkung
Kröpelin hat. In befriedeten Bezirken ist aber die Bejagung ausgeschlossen, so dass Eigentümer der befriedeten Bezirke deshalb auch nicht Jagdgenossen sind!
Zur Vereinfachung der Arbeit der Jagdgenossenschaft möchten wir Sie bitten, uns Ihre E-Mail-Adresse mitzuteilen, falls vorhanden.
Zur Bekanntmachung
Bekanntmachung über vergebene Aufträge
/in Bekanntmachungen/von Stadt Kröpelin(Bauleistung/Lieferleistung/Dienstleistung)
Mühlenweg 3a, 18211 Rethwisch
Bauamt
Markt 1, 18236 Kröpelin
Telefon: 038292/85140
Telefax: 038292/85110
Zur Bekanntmachung
Rathaus der Stadt Kröpelin am 07. und 08. Mai geschlossen
/in Bekanntmachungen/von Stadt KröpelinDas Rathaus der Stadt Kröpelin bleibt am Donnerstag, den 07. Mai 2026, und Freitag, den 08. Mai 2026, aufgrund notwendiger Arbeiten an der elektrischen Gebäudeinstallation vollständig geschlossen.
Während dieser Zeit ist die Verwaltung weder persönlich noch telefonisch erreichbar. Auch einzelne Fachbereiche können nicht auf elektronische Systeme zugreifen.
Die Stadtverwaltung bittet alle Bürgerinnen und Bürger um Verständnis für diese vorübergehende Einschränkung. Am Montag, den 11. Mai 2026, stehen die Mitarbeitenden wieder wie gewohnt zur Verfügung.
Thomas Gutteck
Ihr Bürgermeister
Information – Vollsperrung Straße des Friedens 36 (ehem. Kaufhalle) in Kröpelin
/in Bekanntmachungen/von Stadt KröpelinSehr geehrte Anwohnerinnen und Anwohner,
wir möchten Sie darüber informieren, dass es im Zeitraum vom 15.04.2026 bis 24.04.2026 aufgrund von Kabelverlegungen zu einer Vollsperrung in der Straße des Friedens 36 kommt.
Die Arbeiten finden im Auftrag der E.DIS statt.
Sämtliche Einschränkungen werden im Laufe des 17.04.2026 für das Wochenende aufgehoben.
Wir bitten Sie um Rücksicht und Verständnis für die notwendigen Maßnahmen.