Baumaßnahme in der Wismarsche Straße am Bahnübergang

Sehr geehrte Anwohnerinnen und Anwohner,

in der Zeit vom 10.10.2025 bis 14.10.2025 finden Arbeiten am Bahnübergang in der Wismarsche Straße statt.
Während der Arbeiten wird dieser Bereich vollgesperrt.
Wir bitten um Verständnis für die Baumaßnahme und den damit verbundenen Einschränkungen.

Ihre Stimme für die Region Rostock – Kommen Sie zu unserer Veranstaltung!

Im Planungsverband Region Rostock arbeiten der Landkreis Rostock, die Hanse- und Universitätsstadt Rostock, die Kreis- und Barlachstadt Güstrow, Bad Doberan und Teterow zusammen an der Regionalplanung. Die gute Entwicklung der Region Rostock ist dabei ihr Ziel. Ihre Vertreterinnen und Vertreter beraten und bearbeiten Fragen wie: Wo können sich Gewerbe- und Industrie ansiedeln? Wo können Wohngebiete entstehen? Wo liegen Trassen für Autos, LKW und Bahn? Wo können Wind- und Sonnenenergie in größerem Umfang genutzt werden? Wo und wie schaffen wir Wertschöpfung, Arbeitsplätze, Produktion aus den erneuerbaren Energien? Wo sind Landschaft und Natur von Bebauung freizuhalten? All das und viele weitere Themen beschäftigen den Planungsverband Region Rostock. Der Verband ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, er hat einen Vorstand, eine Verbandsversammlung, einen Planungsausschuss und seine Geschäftsstelle ist in Rostock. Derzeit liegt sein Arbeitsschwerpunkt auf dem 2. Entwurf für das neue Raumentwicklungsprogramm Region Rostock. Damit werden die Weichen für die weitere gute Entwicklung der Region Rostock gestellt. Der Entwurf wird in öffentlichen Veranstaltungen vorgestellt. Einwohnerinnen und Einwohner der Region können dann Stellung dazu nehmen, ebenso Fachbehörden und Verbände.

 

Mehr Informationen: https://www.planungsverband-rostock.de/

Öffentliche Bekanntmachung – Satzung über die Veränderungssperre „Einzelhandel Rostocker Straße 114-116“

Die am 18.09.2025 ausgefertigte Satzung über die Veränderungssperre „Einzelhandel Rostocker Straße 114-116“ Bebauungsplan Nr. 20, welche durch die Stadtvertretung der Stadt Kröpelin am 16.09.2025 beschlossen wurde, liegt zur Einsichtnahme zu den Sprechzeiten der Stadtverwaltung im Rathaus der Stadt Kröpelin, Zimmer 32, aus.

Kröpelin, den 18.09.2025

 

Zur Bekanntmachung
Zur Satzung

Amtliche Bekanntmachung – Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 20 „Einzelhandel Rostocker Straße 114 – 116“ der Stadt Kröpelin

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses

Die Stadtvertretung der Stadt Kröpelin hat am 16.09.2025 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 20 „Einzelhandel Rostocker Straße 114-116“ beschlossen.

Das Planungsziel besteht darin, den unbeplanten Einzelhandelsstandort zu überplanen, um den Anforderungen aus dem beschlossenen Einzelhandelskonzeptes der Stadt Kröplin hinsichtlich der Stärkung des zentralen Versorgungsbereiches Innenstadt gerecht zu werden.

Das Planungsgebiet mit einer Größe von rund 1,5 ha umfasst das Fachmarktzentrum Rostocker Straße 114-116 (s. Übersichtsplan in der Anlage).

Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit bekannt gemacht.

 

Zur Bekanntmachung

Auslegung des kommunalen Wärmeplans der Stadt Kröpelin

Die Wärmeplanung ist gut vorangekommen und es ist an der Zeit, den Entwurf des Wärmeplans zu veröffentlichen.

Die digitale Auslegung vom 15. September bis 14. Oktober 2025 bietet jedem einzelnen die Möglichkeit, sich umfassend zu informieren und Rückmeldung zu geben. Eine Rückmeldung ist bitte bis 14. Oktober unter dem Betreff „KWP Kröpelin“ an andrea.schuech@Igmv.de zu richten.
Die Hinweise werden nach der Auslegung gesichtet und bei Bedarf Anpassungen, Ergänzungen oder Korrekturen im Wärmeplan vorgenommen. Über die finale Fassung wird dann auf der Stadtvertretersitzung am 16. Oktober 2025 ein Beschluss zur Annahme getroffen.

Auf der Bürgerinformationsveranstaltung in Kröpelin am 18. September 2025 wird der Wärmeplan erklärt und auf Fragen eingegangen. Nutzen Sie die Gelegenheit sich zu informieren und einzubringen.

Anlagen
Zur Bekanntmachung
Entwurf – Auslegung Kommunaler Wärmeplan
Eignungsgebiete
Fokusgebiet Wärmenetz
Fokusgebiet Straße des Friedens
Fokusgebiet Grundschule
Prüfgebiet Biomethanversorgung

Amtliche Bekanntmachung – Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 7 „Solarpark Bahnlinie Kröpelin“

Die Stadtvertretung der Stadt Kröpelin hat in ihrer Sitzung am 09.07.2025 die Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 7 „Solarpark Bahnlinie Kröpelin“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), beschlossen. Die dazugehörige Begründung wurde gebilligt.

Der Satzungsbeschluss über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 7 wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) bekannt gemacht.

Die Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 7 tritt mit Ablauf des Erscheinungstages dieser Bekanntmachung im Internet unter https://www.stadt-kroepelin.de/verwaltung/oeffentliche-bekanntmachungen/ in Kraft. Jedermann kann die Satzung, die dazugehörige Begründung und die zusammenfassende Erklärung ab diesem Tage im Bauamt der Stadt Kröpelin, Markt 1, 18236 Kröpelin, während der Öffnungszeiten einsehen und Auskunft über den Inhalt verlangen. Die Satzungsunterlagen sind auch auf der Internetseite der Stadt unter: https://www.stadt-kroepelin.de/verwaltung/bebauungs-und-flaechennutzungsplaene-der-stadt-kroepelin/ sowie im zentralen Bau- und Planungsportal des Landes Mecklenburg-Vorpommern unter https://www.bauportal-mv.de/Bauleitplaene einsehbar.

Unbeachtlich werden:

  1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
  2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes,
  3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3, Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch den Bebauungsplan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.

Etwaige Verstöße gegen Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) oder von aufgrund der KV M-V erlassenen Verfahrensvorschriften beim Zustandekommen der Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 7 sind nach § 5 Abs. 5 KV M-V in dem dort bezeichneten Umfang unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, aus der sich die Verletzung ergeben soll, innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung gegenüber der Stadt geltend gemacht worden sind.

Zur Bekanntmachung

Zur zusammenfassenden Erklärung

Einwohnerversammlung am 18.09.2025

Am 18.09.2025 um 18.30 Uhr findet eine Einwohnerversammlung im Rathaus der Stadt Kröpelin, Großer Saal, Markt 1, 18236 Kröpelin statt.
Interessierte Bürgerinnen und Bürger sind zu dieser Veranstaltung herzlich eingeladen.

Folgende Themen sollen an diesem Abend besprochen werden:
1.Kommunale Wärmeplanung
2.Sonstiges

Zur Bekanntmachung

Auslegung Kommunale Wärmeplanung

Baumaßnahme in der Lindenstraße, Auf dem Kamp und Grüner Weg

Sehr geehrte Anwohnerinnen und Anwohner,

in der Zeit vom 15.09.2025 bis 22.12.2025 finden Arbeiten zur Neuverlegung von Stromkabeln in den Straßen Lindenstraße, Auf dem Kamp und Grüner Weg statt.

Während der Arbeiten kommt es in diesen Bereichen zu Verkehrseinschränkungen.

Wir bitten um Verständnis für die Baumaßnahme und den damit verbundenen Einschränkungen.

 

Bundesweiter Warntag am 11. September 2025

Warnung ist ein unverzichtbares Mittel der Risikokommunikation gegenüber der Bevölkerung bei Gefahrenlagen. Die Fähigkeit der Bevölkerung, Warnmeldungen und deren Zielrichtung zu verstehen, ist jedoch insbesondere nach Ende des Kalten Krieges stark zurückgegangen.

Der Landkreis Rostock wird in diesem Zuge (gemäß der fachlichen Weisung) die kreisweite Auslösung der Sirenen am Donnerstag, 11.09.2025 um 11:00 Uhr mit dem Sirenensignal für die Bevölkerungswarnung beginnen. Um 11:45 Uhr werden die Sirenen mit dem Sirenensignal für die Entwarnung der Bevölkerung ausgelöst.

An diesem Tag wird auch das sogenannte Cell-Broadcast durch die Warnzentrale im Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) ausgelöst. Hinter dem Begriff Cell-Broadcast verbirgt sich eine bundesweite Warnmeldung über z.B. die Mobilfunknetze. Dazu wird eine Probewarnung, in Form eines Warntextes um 11:00 Uhr und eine Entwarnung in Form eines weiteren Warntextes um 11:45 Uhr, gesandt.

Informationen zum Warntag

Informationen für Geflüchtete

Informationen auf ukrainisch

Informationen auf englisch

Einwohnermeldeamt und Wohngeldstelle geschlossen

Das Einwohnermeldeamt und die Wohngeldstelle der Stadt Kröpelin bleiben am Mittwoch, 17.09.2025, geschlossen.