Die Gewässerschauen des Wasser- und Bodenverbandes „Warnow-Beke“ finden in diesem Jahr an den nachfolgenden Terminen statt. Bei den Schauen wird der Zustand der Gewässer und der wasserwirtschaftlichen Anlagen begutachtet. Sie ist eine der Grundlagen der kurz- als auch mittelfristigen Unterhaltungsmaßnahmen.
Alle interessierten Bürger, betroffenen Anlieger, Landbewirtschafter und Behörden sind herzlich eingeladen.
Schaubereich 1 Gemarkungen: Berendshagen, Brusow, Einhusen, Groß Gischow, Heiligenhagen, Jürgenshagen, Klein Gischow, Lüningshagen, Miekenhagen, Püschow, Pustohl, Radegast, Rederank, Reinshagen, Retschow, Satow, Satow Niederhagen, Satow Oberhagen, Schmadebeck, Sophienholz, Wokrent
Montag, 16. Februar 2026 – 08:00 Uhr – Parkplatz Verwaltungsgebäude Satow, Heller Weg 2a
Zur Bekanntmachung und den Terminen
Information – Neuverlegung Stromkabel für die Versorgung in den Wohngebieten „Auf dem Kamp“, „Grüner Weg“ und „Lindenstraße“
/in Allgemein, Bekanntmachungen/von Stadt Kröpelin BrüsehaferSehr geehrte Anwohnerinnen und Anwohner,
wir möchten Sie darüber informieren, dass die im vergangenen Jahr begonnenen Bauarbeiten am 02.03.2026 wiederaufgenommen werden. Als Bauende ist derzeit Ende Juli 2026 anvisiert.
Diese Arbeiten finden im Auftrag der E.DIS statt.
Es werden mehrere Bauabschnitte gebildet – siehe Karte. Begonnen wird mit dem 1. Bauabschnitt (grün – Plan 004) – Auf dem Kamp.
Die damit verbundenen Verkehrseinschränkungen werden abschnittweise je nach Baufortschritt aktiv sein. Bitte beachten Sie daher mögliche kurzfristige Veränderungen der Verkehrsführung.
Wir bitten Sie um Rücksicht und Verständnis für die notwendigen Maßnahmen.
Zur Übersicht des 1. Bauabschnitt (Plan 004)
Der kommunale Wärmeplan der Stadt Kröpelin ist fertiggestellt
/in Allgemein, Bekanntmachungen/von Stadt Kröpelin BrüsehaferNach einem Jahr Bearbeitungszeit und intensivem lokalem Austausch wurde der kommunale Wärmeplan am 16. Oktober 2025 in der Stadtvertreterversammlung beschlossen. Damit ist die gesetzliche Pflicht zur Erarbeitung dieser Planung erfüllt. Da keine Wärmeversorgungsgebiete beschlossen wurden, gilt nach wie vor die 65-% Pflicht erneuerbarer Wärme nur für Neubauten und erst ab Mitte 2028 im Bestand, wenn Heizungen ausgetauscht werden müssen. Da der Gebäudebestand in Kröpelin recht alt und die Heizungen oft überaltert sind, besteht dennoch Handlungsbedarf.
Wie geht es nun weiter?
Um die Planung mit Leben zu erfüllen, müssen die vorgeschlagenen Maßnahmen konkretisiert und umgesetzt werden. Diese Prioritäten wurden von der Stadt festgelegt:
Nach fünf Jahren (2030) muss der Wärmeplan evaluiert werden, um den Fortschritt der Umsetzung zu bewerten und Anpassung am Zielszenario und der Maßnahmen vorzunehmen.
Der finale Wärmeplan ist dauerhaft digital verfügbar und kann auch im Rathaus eingesehen werden.
Dr. Andrea Schüch
Landgesellschaft M-V mbH
Zum Kommunalen Wärmeplan
Die Kommunale Wärmeplanung wurde durch die Nationalen Klimaschutzinitiative gefördert.
Änderung der Satzung zur leihweisen Überlassung von Schulbüchern sowie zu Schadensersatzleitungen bei abnormen Verschleiß
/in Bekanntmachungen/von Stadt KröpelinDie am 10.02.2026 ausgefertigte 2. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Kröpelin zur leihweisen Überlassung von Schulbüchern sowie zu Schadensersatzleitungen bei abnormen Verschleiß vom 07.12.2015 liegt zur Einsichtnahme zu den Sprechzeiten der Stadtverwaltung Kröpelin , Di. 9.00-12.00 Uhr und 13.00-18.00 Uhr, Mi. 9.00-12.00 Uhr und Do. 9.00-12.00 Uhr und 13.00-16.00 Uhr, im Rathaus der Stadt Kröpelin, Zimmer 20, aus.
Zur Bekanntmachung
Zur Satzung der Stadt Kröpelin zur leihweisen Überlassung von Schulbüchern sowie zu Schadensersatzleitungen bei abnormen Verschleiß
Amtliche Haushaltsbefragung Mikrozensus 2026
/in Bekanntmachungen/von Stadt KröpelinWir möchten die Bürgerinnen und Bürger darüber informieren, dass das Statistische Amt Mecklenburg-Vorpommern im Januar 2026 mit der Durchführung der amtlichen Haushaltsbefragung Mikrozensus für das Jahr 2026 begonnen hat.
Der Mikrozensus ist die größte amtliche Haushaltsbefragung in Deutschland, mit der seit 1957 in jedem Jahr Daten zur Bevölkerungsstruktur und zur wirtschaftlichen und sozialen Situation der Haushalte ermittelt werden. In Mecklenburg-Vorpommern werden ca. 11 000 Befragungen durchgeführt.
Ausführliche Informationen zum Mikrozensus können auf der Internetseite des Statistischen Amtes Mecklenburg-Vorpommern unter folgender URL abgerufen werden:
https://www.laiv-mv.de/Statistik/Zahlen-und-Fakten/Mikrozensus/
Beteiligungsbericht der Stadt Kröpelin für das Jahr 2024
/in Bekanntmachungen/von Stadt KröpelinBekanntmachung
Auf Grund des § 73 Abs. 3 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern weist die Gemeinde in einer öffentlichen Bekanntmachung darauf hin, dass jeder Einsicht in die Beteiligungsberichte der Gemeinde nehmen kann.
Die öffentliche Bekanntmachung der Beteiligungsberichte der Stadt Kröpelin für das Jahr 2024 erfolgt am 06.02.2026 durch Veröffentlichung im Internet, zu erreichen über den Link, Stadt Kröpelin/Öffentliche Bekanntmachungen über die Homepage der Stadt Kröpelin unter: www.stadt-kroepelin.de.
Der Beteiligungsbericht ist in der Zeit vom 09.02.-23.02.2026 bei der Stadtverwaltung Kröpelin Markt 1 in 18236 Kröpelin zur Einsichtnahme öffentlich ausgelegt.
Kröpelin, 06.02.2026
Thomas Gutteck
Bürgermeister
Verfahrensvermerk:
Beginn der Auslegung: 09.02.2026
Ende der Auslegung: 23.02.2026
Zur Bekanntmachung
Anpassung Gebühren Personalausweis
/in Bekanntmachungen/von Stadt KröpelinÖffentliche Mitteilung
Ab dem 7. Februar 2026 gelten in Deutschland neue Gebühren für die Ausstellung von Personalausweisen.
Die Anpassung erfolgt im Rahmen bundesweiter Änderungen zur Deckung gestiegener Produktions – und Verwaltungskosten.
Die neuen Gebühren auf einen Blick:
Personalausweis für Personen ab 24 Jahren: künftig 46,00 € (bisher 37,00 €)
Personalausweis für Personen unter 24 Jahren: künftig 27,60 € (bisher 22,80 €)
Vorläufiger Personalausweis: unverändert 10,00 €
Digitales Passbild im Amt: unverändert 6,00 €
Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026
/in Bekanntmachungen/von Stadt KröpelinKröpelin, 06.02.2026
Bekanntmachung
Auf Grund des §§ 45 ff. der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Stadtvertretung vom 05.02.2026 die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 erlassen.
Die öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Stadt Kröpelin für das Haushaltsjahr 2026 erfolgt am 06.02.2026 durch Veröffentlichung im Internet, erreichen über den Link, Stadt Kröpelin/ Öffentliche Bekanntmachungen über die Homepage der Stadt Kröpelin unter: www.stadt-kroepelin.de. Unter Stadt Kröpelin, Rathaus, Markt 1, 18236 Kröpelin kann jedermann sich kostenpflichtig die Haushaltssatzung Haushaltsjahr 2026 zusenden lassen. Die Textfassung der Haushaltssatzung Haushaltsjahr 2026 liegt unter obiger Adresse zur Mitnahme aus oder wird dort bereitgehalten.
Die Haushaltssatzung und ihre Anlagen sind in der Zeit vom 09.02.2026-02.03.2026 bei der Stadtverwaltung Kröpelin, Markt 1 in 18236 Kröpelin, zu den Öffnungszeiten, zur Einsichtnahme öffentlich ausgelegt.
Thomas Gutteck
Bürgermeister
Verfahrensvermerk:
Beginn der Auslegung: 09.02.2026
Ende der Auslegung: 02.03.2026
Zur Bekanntmachung
Haushaltssatzung 2026
Öffentliche Bekanntmachung – Grundsteuerbescheid für das Jahr 2026
/in Allgemein, Bekanntmachungen/von Stadt Kröpelin BrüsehaferAn alle Steuerpflichtigen der Grundsteuer A und B der Stadt Kröpelin
Kein Versand von Grundsteuerbescheiden für das Jahr 2026
Ihr Steuerbescheid aus dem Jahr 2025 ist ein Mehrjahresbescheid, (=Dauerbescheid) er behält auch für die Folgejahre seine Gültigkeit.
Die im Bescheid genannten Steuerbeträge sind zu den jeweiligen Fälligkeiten zu zahlen.
Bei Änderungen der Festsetzungsgrundlagen oder Eigentumsverhältnissen erhalten Sie einen neuen Bescheid.
Fälligkeitstermine der Grundsteuer
Jahreszahler:
Quartalszahler:
Öffentliche Bekanntmachung – Gewässerschautermine 2026
/in Bekanntmachungen/von Stadt Kröpelin BrüsehaferDie Gewässerschauen des Wasser- und Bodenverbandes „Warnow-Beke“ finden in diesem Jahr an den nachfolgenden Terminen statt. Bei den Schauen wird der Zustand der Gewässer und der wasserwirtschaftlichen Anlagen begutachtet. Sie ist eine der Grundlagen der kurz- als auch mittelfristigen Unterhaltungsmaßnahmen.
Alle interessierten Bürger, betroffenen Anlieger, Landbewirtschafter und Behörden sind herzlich eingeladen.
Schaubereich 1 Gemarkungen: Berendshagen, Brusow, Einhusen, Groß Gischow, Heiligenhagen, Jürgenshagen, Klein Gischow, Lüningshagen, Miekenhagen, Püschow, Pustohl, Radegast, Rederank, Reinshagen, Retschow, Satow, Satow Niederhagen, Satow Oberhagen, Schmadebeck, Sophienholz, Wokrent
Montag, 16. Februar 2026 – 08:00 Uhr – Parkplatz Verwaltungsgebäude Satow, Heller Weg 2a
Zur Bekanntmachung und den Terminen
Öffentliche Bekanntmachung über den Übergang eines Sitzes in der Stadtvertretung der Stadt Kröpelin
/in Allgemein, Bekanntmachungen/von Stadt Kröpelin BrüsehaferGemäß § 46 Abs. 5 Landes- und Kommunalwahlgesetz (LKWG M-V) vom 16. Dezember 2010 (GVOBl. M-V S. 690), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 14. Mai 2024 (GVOBl. M-V S. 154, 183) i.V. mit 46 Abs. 3 Landes- und Kommunalwahlordnung (LKWO M-V) vom 02. März 2011 (GVOBl. M-V S. 94), zuletzt geändert durch Verordnung vom 12. Februar 2024 (GVOBl. M-V S. 46),
gebe ich öffentlich bekannt, dass
Herr Ingo Schultz,
gewählter Vertreter der Stadtvertretung der Stadt Kröpelin für den Wahlvorschlag FWG bei der Kommunalwahl vom 09. Juni 2024 zum 31.12.2025 sein Mandat niedergelegt hat.
Damit verliert Herr Schultz seinen Sitz in der Gemeindevertretung gemäß § 65 Abs. 1 Zi.1 LKWG M-V.
Gemäß § 46 Abs. 2 LKWG M-V stelle ich fest, dass der Sitz auf die Ersatzperson des Wahlvorschlages der FWG,
Frau Lisa Dannehl,
übergeht.
Frau Dannehl hat das Mandat mit Schreiben vom 09.12.2025 angenommen und wurde somit zum 01.01.2026 neue Stadtvertreterin der Stadt Kröpelin.
Zur Bekanntmachung