Information – Vollsperrung in der Straße des Friedens in Kröpelin

Sehr geehrte Anwohnerinnen und Anwohner,

wir möchten Sie darüber informieren, dass es am 08.10.2026 aufgrund einer Straßenreparatur zu einer Vollsperrung in der Straße des Friedens 36 kommen wird.

Wir bitten Sie um Rücksicht und Verständnis für die notwendigen Maßnahmen.

 

Baum- und Strauchschnittannahme

Information – Vollsperrung im Bereich „Strandstraße“

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Sehr geehrte Anwohnerinnen und Anwohner,

wir möchten Sie darüber informieren, dass ab dem 28.09.2026 bis 30.09.2026 im Zuge einer Schachtdeckelsanierung im Bereich „Strandstraße“ zu einer Vollsperrung kommen wird.

Wir bitten Sie um Rücksicht und Verständnis für die notwendigen Maßnahmen.

Ergebnisse Landtagswahl 2026

Am 20. September 2026 wird in Mecklenburg-Vorpommern ein neuer Landtag gewählt.

 

Hier werden am Sonntag ab 18 Uhr die vorläufigen Wahlergebnisse/Endergebnisse veröffentlicht.

Technische Störung beim E-Mail-Empfang

Wir möchten Sie darüber informieren, dass es am gestrigen Tag (17.09.2026) zu einer technischen Störung beim Empfang von E-Mails gekommen ist.

Grund für das Problem war ein Fehler auf unserem Exchange-Server, durch den ankommende externe E-Mails fehlerhaft verarbeitet wurden und folglich nicht zugestellt werden konnten.

Wichtiger Hinweis für unsere Bürger und Unternehmen:
Unsere IT-Abteilung hat das Problem umgehend analysiert und behoben. Der reguläre E-Mail-Empfang funktioniert inzwischen wieder reibungslos.

Leider ist es technisch bedingt nicht möglich, die während der Störung eingegangenen E-Mails zu rekonstruieren oder wiederherzustellen.

Falls Sie in den letzten Stunden eine wichtige Nachricht an uns gesendet haben und auf eine Antwort warten, möchten wir Sie höflich bitten, Ihre E-Mail noch einmal an uns zu senden.

Wir bedauern die Unannehmlichkeiten und den damit verbundenen Aufwand für Sie sehr und danken Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Geduld.

Bundesweiter Warntag am 10. September 2026

Warnung ist ein unverzichtbares Mittel der Risikokommunikation gegenüber der Bevölkerung bei Gefahrenlagen. Die Fähigkeit der Bevölkerung, Warnmeldungen und deren Zielrichtung zu verstehen, ist jedoch insbesondere nach Ende des Kalten Krieges stark zurückgegangen.

Der Landkreis Rostock wird in diesem Zuge (gemäß der fachlichen Weisung) die kreisweite Auslösung der Sirenen am Donnerstag, 10.09.2026 um 11:00 Uhr mit dem Sirenensignal für die Bevölkerungswarnung beginnen. Um 11:45 Uhr werden die Sirenen mit dem Sirenensignal für die Entwarnung der Bevölkerung ausgelöst.

An diesem Tag wird auch das sogenannte Cell-Broadcast durch die Warnzentrale im Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) ausgelöst. Hinter dem Begriff Cell-Broadcast verbirgt sich eine bundesweite Warnmeldung über z.B. die Mobilfunknetze. Dazu wird eine Probewarnung, in Form eines Warntextes um 11:00 Uhr und eine Entwarnung in Form eines weiteren Warntextes um 11:45 Uhr, gesandt.

Informationen zum Warntag

Informationen für Geflüchtete

Informationen auf ukrainisch

Informationen auf englisch

Bauamt: Persönliche Termine künftig nach Vereinbarung

Die Aufgaben im Bereich des Bauamtes sind durch eine Vielzahl von Vor-Ort-Terminen und Außeneinsätzen geprägt. Gleichzeitig stellen wir fest, dass die persönlichen Vorsprachen während der regulären Sprechzeiten in den vergangenen Monaten deutlich zurückgegangen sind.

Um die Arbeitsabläufe noch besser an den tatsächlichen Bedarf anzupassen und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bauamtes gezielter für Vor-Ort-Termine, Bauvorhaben und die Bearbeitung Ihrer Anliegen einsetzen zu können, möchten wir die Terminvergabe künftig noch individueller gestalten.

Ab dem 1. September 2026 werden daher zunächst bis zum Jahresende im Bereich des Bauamtes keine festen Sprechzeiten mehr angeboten. Persönliche Gespräche sind selbstverständlich weiterhin jederzeit möglich – künftig jedoch nach vorheriger Terminvereinbarung. So können wir sicherstellen, dass die zuständige Mitarbeiterin bzw. der zuständige Mitarbeiter ausreichend Zeit für Ihr konkretes Anliegen einplanen kann.

Die telefonische Erreichbarkeit des Bauamtes bleibt selbstverständlich gewährleistet. Termine können Sie über die Zentrale der Stadt Kröpelin unter 038292/851-0 oder bequem online vereinbaren.

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und freuen uns, Ihnen auch weiterhin eine verlässliche und bürgernahe Verwaltung anbieten zu können.

Bekanntmachung über das Recht auf Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen

Das Wählerverzeichnis zu der oben aufgeführten Wahl für die Gemeinde Kröpelin wird in der Zeit vom 31. August 2026 bis 04.September 2026 (20. bis 16. Tag vor der Wahl) zu den allgemeinen Öffnungszeiten im Rathaus (Markt 1, 18236 Kröpelin, Zimmer 19) für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten.

Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Sofern ein Wahlberechtigter die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, hat er Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister ein Sperrvermerk gemäß § 51 Absatz 1 oder § 52 des Bundesmeldegesetzes eingetragen ist.

Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät möglich.

Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis für die betreffende Wahl eingetragen ist oder für diese einen Wahlschein hat.

 

Zur vollständigen Bekanntmachung

Verbesserung der geometrischen Genauigkeit der Liegenschaftskarte

Das Kataster- und Vermessungsamt des Landkreises Rostocks hat von Amts wegen für die Flur 5 und 6 der Gemarkung Kröpelin sowie für die Flur 1 der Gemarkung Brusow auf der Grundlage des § 32 Abs. 3 des Gesetzes über das amtliche Geoinformations- und Vermessungswesen (Geoinformations- und Vermessungsgesetz – GeoVermG M-V) vom 16. Dezember 2010 (GVOBl. M-V 2010 S. 713), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 22. Mai 2018 (GVOBl. M-V S. 193, 204), Arbeiten zur Verbesserung der geometrischen Genauigkeit der Liegenschaftskarte durchgeführt.

Das Verfahrensgebiet umfasst folgende Flurstücke der Flur 5 in der Gemarkung Kröpelin:

59, 60, 61, 62, 74/5

Das Verfahrensgebiet umfasst folgende Flurstücke der Flur 6 in der Gemarkung Kröpelin:

58, 160, 161, 159

Das Verfahrensgebiet umfasst folgende Flurstücke der Flur 1 in der Gemarkung Brusow:

160/2, 161, 162, 169, 185, 190, 195, 196, 197, 198, 199, 200, 201, 202/4, 203/1, 204/1, 205, 206/1, 206/3, 207/1, 207/2, 208, 209, 210/1, 210/2, 210/3, 211/4, 212/1, 212/2, 213/1, 214/1, 215/2, 216, 219/4, 219/5, 220, 221/1, 221/2, 222, 223, 224/1, 224/2, 225/2, 226/5, 226/6, 228/1, 229, 230/1, 230/2, 233, 273/5, 274, 275, 276, 277, 278/2

Gemäß § 32 Abs. 5 GeoVermG M-V wird die Erneuerung des Liegenschaftskatasters (Liegenschaftskarte) durch Offenlegung bekannt gegeben. Die Frist für die Offenlegung beträgt einen Monat.

Die Offenlegung erfolgt ab Montag, dem 21.09.2026 bis einschließlich Mittwoch, dem 21.10.2026 in den Diensträumen des Landkreises Rostock beim
Kataster- und Vermessungsamt / Zimmer O.04
August-Bebel-Straße 4
18209 Bad Doberan

während der allgemeinen Geschäftszeiten
Dienstag 8.30 – 12.00 Uhr und 13.30 – 16.00 Uhr
Donnerstag 8.30 – 12.00 Uhr und 13.30 – 17.00 Uhr
oder nach vorheriger telefonischer Vereinbarung.

Bad Doberan, den 06.08.2026
im Auftrag

R. Seifert
Amtsleiter

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