Nach einem Jahr Bearbeitungszeit und intensivem lokalem Austausch wurde der kommunale Wärmeplan am 16. Oktober 2025 in der Stadtvertreterversammlung beschlossen. Damit ist die gesetzliche Pflicht zur Erarbeitung dieser Planung erfüllt. Da keine Wärmeversorgungsgebiete beschlossen wurden, gilt nach wie vor die 65-% Pflicht erneuerbarer Wärme nur für Neubauten und erst ab Mitte 2028 im Bestand, wenn Heizungen ausgetauscht werden müssen. Da der Gebäudebestand in Kröpelin recht alt und die Heizungen oft überaltert sind, besteht dennoch Handlungsbedarf.
Wie geht es nun weiter?
Um die Planung mit Leben zu erfüllen, müssen die vorgeschlagenen Maßnahmen konkretisiert und umgesetzt werden. Diese Prioritäten wurden von der Stadt festgelegt:
- Organisation von Informationsangeboten für Bürger zu dezentralen Wärmeversorgungslösungen und Sanierungsmöglichkeiten
- Weiterführung von Gesprächen zum Eignungsgebiet Straße des Friedens (geeignet für zentrale Wärmeversorgung u.a. mit Abwärme)
- Schrittweise energetische Sanierung und nachhaltige Wärmeversorgung des Schulkomplexes
Nach fünf Jahren (2030) muss der Wärmeplan evaluiert werden, um den Fortschritt der Umsetzung zu bewerten und Anpassung am Zielszenario und der Maßnahmen vorzunehmen.
Der finale Wärmeplan ist dauerhaft digital verfügbar und kann auch im Rathaus eingesehen werden.
Dr. Andrea Schüch
Landgesellschaft M-V mbH
Zum Kommunalen Wärmeplan
Die Kommunale Wärmeplanung wurde durch die Nationalen Klimaschutzinitiative gefördert.

Bekanntmachung über die Durchführung von Vorarbeiten für die Planung der Maßnahmen „B 105 Radverkehrsanlage Westenbrügge-Kröpelin“
/in Bekanntmachungen/von Stadt KröpelinDas Land Mecklenburg- Vorpommern, vertreten durch das Straßenbauamt Stralsund Greifswalder Chaussee 63 b in 18439 Stralsund, beabsichtigt zur Erhöhung der Verkehrssicherheit und der Leichtigkeit des Verkehrs die Entwurfsplanung für den Neubau eines straßenbegleitenden Radweges an der Bundesstraße B 105 durchzuführen (siehe Übersichtslageplan M: 1:10000).
Zur Vorbereitung der Entwurfsplanung für den Radweg werden im Bereich der Gemeinde Biendorf (Amtsbereich Neubukow-Salzhaff) und der Stadt Kröpelin folgende Vorarbeiten erforderlich: Baugrunduntersuchungen
Es ist notwendig, diese Vorarbeiten im Planungskorridor des Radweges in der Zeit vom 23.03.2026 bis 29.05.2026 durchzuführen.
Zur Bekanntmachung
Öffentliche Bekanntmachung – 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Kröpelin
/in Bekanntmachungen/von Stadt KröpelinDie am 10.03.2026 ausgefertigte 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Kröpelin, welche durch die Stadtvertretung der Stadt Kröpelin am 05.02.2026 beschlossen wurde liegt zur Einsichtnahme zu den Sprechzeiten der Stadtverwaltung, Di. 9.00-12.00 Uhr und 13.00-18.00 Uhr, Mi. 9.00-12.00 Uhr und Do. 9.00-12.00 Uhr und 13.00-16.00 Uhr, im Rathaus der Stadt Kröpelin, Zimmer 20, aus.
Weiterhin finden Sie diese Dokumente hier online
Kröpelin, den 10.03.2026
gez. Gutteck
Bürgermeister
Einladung zur Mitgliederversammlung der Jagdgenossenschaft Schmadebeck
/in Allgemein, Bekanntmachungen/von Stadt KröpelinDie Mitgliederversammlung der Jagdgenossenschaft Schmadebeck findet am Freitag den 20.03.2026 um 19.00 Uhr im Gesellschaftshaus zum Raben statt. Näheres entnehmen Sie bitte der Tagesordnung.
Zur Tagesordnung
Information – Sperrungen und Einschränkungen im Bereich „Auf dem Kamp“ und „Lindenstraße“
/in Allgemein, Bekanntmachungen/von Stadt KröpelinBV: Neuverlegung Stromkabel für die Versorgung in den Wohngebieten „Auf dem Kamp“, „Grüner Weg“ und „Lindenstraße
Sehr geehrte Anwohnerinnen und Anwohner,
wir möchten Sie darüber informieren, dass in der Zeit vom 09.03.2026 bis einschließlich 13.03.2026 aufgrund der Neuverlegung von Stromkabeln die Zufahrten im Bereich „Bild 1“ gesperrt werden. Der Fußgänger- und Radfahrerverkehr wird ebenfalls zeitweise nicht möglich sein.
Zudem wird die Kreuzung im Bereich „Bild 2“ in diesem Zeitraum nur eingeschränkt befahrbar sein.
Sämtliche Einschränkungen werden täglich ab 16:00 Uhr zurückgebaut. Situationsbedingt kann es jedoch weiterhin zu Einschränkungen kommen.
Wir bitten Sie um Rücksicht und Verständnis für die notwendigen Maßnahmen.
Bild 1
Bild 2
Einladung zur Jagdgenossenschaftsveranstaltung Jennewitz
/in Allgemein, Bekanntmachungen/von Stadt KröpelinAm Freitag, 20.03.2026, findet um 19.00 Uhr die nichtöffentliche Jagdgenossenschaftsversammlung im Restaurant Stadtholz Kröpelin (Am Stadtholz 3 in 18236 Kröpelin) statt.
Hierzu eingeladen sind alle Mitglieder der Jagdgenossenschaft Jennewitz.
Zur Bekanntmachung
Baum- und Strauchschnittentsorgung
/in Allgemein/von Stadt KröpelinInformation – Neuverlegung Stromkabel für die Versorgung in den Wohngebieten „Auf dem Kamp“, „Grüner Weg“ und „Lindenstraße“
/in Allgemein, Bekanntmachungen/von Stadt KröpelinSehr geehrte Anwohnerinnen und Anwohner,
wir möchten Sie darüber informieren, dass die im vergangenen Jahr begonnenen Bauarbeiten am 02.03.2026 wiederaufgenommen werden. Als Bauende ist derzeit Ende Juli 2026 anvisiert.
Diese Arbeiten finden im Auftrag der E.DIS statt.
Es werden mehrere Bauabschnitte gebildet – siehe Karte. Begonnen wird mit dem 1. Bauabschnitt (grün – Plan 004) – Auf dem Kamp.
Die damit verbundenen Verkehrseinschränkungen werden abschnittweise je nach Baufortschritt aktiv sein. Bitte beachten Sie daher mögliche kurzfristige Veränderungen der Verkehrsführung.
Wir bitten Sie um Rücksicht und Verständnis für die notwendigen Maßnahmen.
Zur Übersicht des 1. Bauabschnitt (Plan 004)
Der kommunale Wärmeplan der Stadt Kröpelin ist fertiggestellt
/in Allgemein, Bekanntmachungen/von Stadt KröpelinNach einem Jahr Bearbeitungszeit und intensivem lokalem Austausch wurde der kommunale Wärmeplan am 16. Oktober 2025 in der Stadtvertreterversammlung beschlossen. Damit ist die gesetzliche Pflicht zur Erarbeitung dieser Planung erfüllt. Da keine Wärmeversorgungsgebiete beschlossen wurden, gilt nach wie vor die 65-% Pflicht erneuerbarer Wärme nur für Neubauten und erst ab Mitte 2028 im Bestand, wenn Heizungen ausgetauscht werden müssen. Da der Gebäudebestand in Kröpelin recht alt und die Heizungen oft überaltert sind, besteht dennoch Handlungsbedarf.
Wie geht es nun weiter?
Um die Planung mit Leben zu erfüllen, müssen die vorgeschlagenen Maßnahmen konkretisiert und umgesetzt werden. Diese Prioritäten wurden von der Stadt festgelegt:
Nach fünf Jahren (2030) muss der Wärmeplan evaluiert werden, um den Fortschritt der Umsetzung zu bewerten und Anpassung am Zielszenario und der Maßnahmen vorzunehmen.
Der finale Wärmeplan ist dauerhaft digital verfügbar und kann auch im Rathaus eingesehen werden.
Dr. Andrea Schüch
Landgesellschaft M-V mbH
Zum Kommunalen Wärmeplan
Die Kommunale Wärmeplanung wurde durch die Nationalen Klimaschutzinitiative gefördert.
Änderung der Satzung zur leihweisen Überlassung von Schulbüchern sowie zu Schadensersatzleitungen bei abnormen Verschleiß
/in Bekanntmachungen/von Stadt KröpelinDie am 10.02.2026 ausgefertigte 2. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Kröpelin zur leihweisen Überlassung von Schulbüchern sowie zu Schadensersatzleitungen bei abnormen Verschleiß vom 07.12.2015 liegt zur Einsichtnahme zu den Sprechzeiten der Stadtverwaltung Kröpelin , Di. 9.00-12.00 Uhr und 13.00-18.00 Uhr, Mi. 9.00-12.00 Uhr und Do. 9.00-12.00 Uhr und 13.00-16.00 Uhr, im Rathaus der Stadt Kröpelin, Zimmer 20, aus.
Zur Bekanntmachung
Zur Satzung der Stadt Kröpelin zur leihweisen Überlassung von Schulbüchern sowie zu Schadensersatzleitungen bei abnormen Verschleiß
Amtliche Haushaltsbefragung Mikrozensus 2026
/in Bekanntmachungen/von Stadt KröpelinWir möchten die Bürgerinnen und Bürger darüber informieren, dass das Statistische Amt Mecklenburg-Vorpommern im Januar 2026 mit der Durchführung der amtlichen Haushaltsbefragung Mikrozensus für das Jahr 2026 begonnen hat.
Der Mikrozensus ist die größte amtliche Haushaltsbefragung in Deutschland, mit der seit 1957 in jedem Jahr Daten zur Bevölkerungsstruktur und zur wirtschaftlichen und sozialen Situation der Haushalte ermittelt werden. In Mecklenburg-Vorpommern werden ca. 11 000 Befragungen durchgeführt.
Ausführliche Informationen zum Mikrozensus können auf der Internetseite des Statistischen Amtes Mecklenburg-Vorpommern unter folgender URL abgerufen werden:
https://www.laiv-mv.de/Statistik/Zahlen-und-Fakten/Mikrozensus/