Baumaßnahme in der Lindenstraße, Auf dem Kamp und Grüner Weg

Sehr geehrte Anwohnerinnen und Anwohner,

in der Zeit vom 15.09.2025 bis 22.12.2025 finden Arbeiten zur Neuverlegung von Stromkabeln in den Straßen Lindenstraße, Auf dem Kamp und Grüner Weg statt.

Während der Arbeiten kommt es in diesen Bereichen zu Verkehrseinschränkungen.

Wir bitten um Verständnis für die Baumaßnahme und den damit verbundenen Einschränkungen.

 

Bundesweiter Warntag am 11. September 2025

Warnung ist ein unverzichtbares Mittel der Risikokommunikation gegenüber der Bevölkerung bei Gefahrenlagen. Die Fähigkeit der Bevölkerung, Warnmeldungen und deren Zielrichtung zu verstehen, ist jedoch insbesondere nach Ende des Kalten Krieges stark zurückgegangen.

Der Landkreis Rostock wird in diesem Zuge (gemäß der fachlichen Weisung) die kreisweite Auslösung der Sirenen am Donnerstag, 11.09.2025 um 11:00 Uhr mit dem Sirenensignal für die Bevölkerungswarnung beginnen. Um 11:45 Uhr werden die Sirenen mit dem Sirenensignal für die Entwarnung der Bevölkerung ausgelöst.

An diesem Tag wird auch das sogenannte Cell-Broadcast durch die Warnzentrale im Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) ausgelöst. Hinter dem Begriff Cell-Broadcast verbirgt sich eine bundesweite Warnmeldung über z.B. die Mobilfunknetze. Dazu wird eine Probewarnung, in Form eines Warntextes um 11:00 Uhr und eine Entwarnung in Form eines weiteren Warntextes um 11:45 Uhr, gesandt.

Informationen zum Warntag

Informationen für Geflüchtete

Informationen auf ukrainisch

Informationen auf englisch

Einwohnermeldeamt und Wohngeldstelle geschlossen

Das Einwohnermeldeamt und die Wohngeldstelle der Stadt Kröpelin bleiben am Mittwoch, 17.09.2025, geschlossen.

Baum- und Strauchschnittentsorgung

Termin: 11.10.2025 von 08:00 Uhr bis 11:00 Uhr

Ort: Bauhof, Schulstraße 7a in 18236 Kröpelin

Dieses Angebot gilt nur für Einwohner der Stadt Kröpelin und den Ortsteilen (Nachweis zum Beispiel per Ausweis). Das selbstständige Abladen ohne Weisung der verantwortlichen Personen vor Ort ist untersagt.

Es werden nur naturbelassene, verholzte Pflanzenteile ohne Erdanhaftungen mit einem Durchmesser bis 10 cm kostenlos angenommen und sofort geschreddert. Die Annahme ist auf grundstücksübliche Mengen von 1 m³ beschränkt. Gleichzeitig erfolgt der Verkauf von geschreddertem Material.

Umstellung Annahme Altkleider durch das DRK

Der DRK Kreisverband Bad Doberan stellt das Verfahren bei der Annahme und Weiterverwertung von Altkleidern um: Ab sofort werden in den fünf Kleiderkammern des Kreisverbandes in Bad Doberan, Kühlungsborn, Kröpelin, Schwaan und Tessin nur noch persönlich Kleidung, Schuhe, Wäsche oder Bettzeug entgegengenommen.

Denn die 77 Container, die im Altkreis an zahlreichen Standorten zwischen Graal-Müritz, Schwaan, Neubukow und Rerik aufgestellt sind, können zwar weiterhin für die Anlieferung von Altkleidern genutzt werden. Leerung, Abtransport und Vertrieb übernimmt jetzt aber mit der >East-West Textilrecycling Kursun GmbH“ ein neuer Partner.

Heißt auch: Wer Wert darauf legt, dass die sorgsam ausrangierten Sachen auch tatsächlich beim Deutschen Roten Kreuz ankommen, muss nun persönlich zu den Öffnungszeiten der jeweiligen Kleiderkammer vor Ort sein.

Der DRK-Kreisverband Bad Doberan reagiert damit zum einen auf die immer angespanntere Situation auf dem Alttextilien-Markt – das Geschäft lohnt sich immer weniger, für viele Firmen ist es günstiger, etwa vom asiatischen Markt neue Kleidung zu erhalten als alte recycelte.

Andererseits geht es auch um Qualität – vor allem in den vergangenen Monaten war die Wertigkeit der Waren in den Altkleider-Containern deutlich gesunken. Neben minderwertigen >Fast Fashion“- Produkten wurden hier auch allzu oft kaputte Kleidung, Unrat oder Müll entsorgt.

Die Rotkreuzler erhoffen sich jetzt durch den persönlichen Kontakt vor Ort, dass die zur Verfügung gestellten Waren einen höherwertigen Zustand haben und damit die Qualität der Kleiderkammern erhalten und möglichst noch verbessert wird.

Zur vollständigen Meldung

Widmungsverfügung der Straße „Am Quaddelbarg“

Gemäß § 7 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (StrWG MV) vom 13. Januar 1993 (GVOBI. M-V 1993 5.42), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 5. Juli 2018 (GVOBI. M-V 2018 S. 221, 229), verfügt die Stadt Kröpelin als Träger der Straßenbaulast die Widmung der Straße „Am Quaddelbarg“ in Kröpelin für den öffentlichen
Verkehr.

Gewidmet wird hiermit die nachfolgende, in der Stadt Kröpelin gelegene Straße:

1. Name der Straße: Am Quaddelbarg
2. Lagebezeichnung: Gemarkung Kröpelin, Flur 6, Flurstücke 234/13, 234/16, 235/12
3. Festsetzung
3.1. Klassifizierung: Die Straße ist eine Ortsstraße gemäß § 3 Nr. 3a StrWG M-V.
3.2. Funktion: Die Straße „Am Quaddelbarg“ dient der Erschließung der Grundstücke im B- Plangebiet „Quaddel Barg“. Die im B-Plan bezeichnete Planstraße befindet sich innerhalb der in Pkt. 2 der Widmungsverfügung genannten Flurstücke. Es handelt sich um eine Wohnstraße mit einer Ausbaubreite von5,00m mit Wendehammer.
3.3. Träger der Straßenbaulast ist die Stadt Kröpelin.
3.4. Widmungsverfügung: Fahrverkehr mit der Zweckbestimmung geschwindigkeitsreduzierter Bereich, sowie Fußgängerverkehr

 

Zur Bekanntmachnung

3. Änderung zur Verordnung über die Erhebung von Parkgebühren in der Stadt Kröpelin (Parkgebührenverordnung)

Die am 21.07.2025 ausgefertigte 3. Änderung zur Verordnung über die Erhebung von Parkgebühren in der Stadt Kröpelin (Parkgebührenverordnung) liegt zur Einsichtnahme zu den Sprechzeiten der Stadtverwaltung Kröpelin, Di. 9.00-12.00 Uhr und 13.00-18.00 Uhr, Mi. 9.00-12.00 Uhr und Do. 9.00-12.00 Uhr und 13.00-16.00 Uhr, im Rathaus der Stadt Kröpelin, Zimmer 20, aus.

Kröpelin, den 21.07.2025

Gutteck
Bürgermeister

Zur Bekanntmachung

Zur 3. Änderung zur Verordnung über die Erhebung von Parkgebühren in der Stadt Kröpelin (Parkgebührenverordnung)

Zur Lesefassung

Satzung über die Gestaltung, Größe und Anzahl der Stellplätze für Kfz sowie über die finanzielle Ablösung der Verpflichtung zur Herstellung von Stellplätzen für Kfz für die Stadt Kröpelin

Die am 21.07.2025 ausgefertigte Satzung über die Gestaltung, Größe und Anzahl der Stellplätze für Kfz sowie über die finanzielle Ablösung der Verpflichtung zur Herstellung von Stellplätzen für Kfz für die Stadt Kröpelin, welche durch die Stadtvertretung der Stadt Kröpelin am 09.07.2025 beschlossen wurde liegt zur Einsichtnahme zu den Sprechzeiten der Stadtverwaltung, Di. 9.00-12.00 Uhr und 13.00-18.00 Uhr, Mi. 9.00-12.00 Uhr und Do. 9.00-12.00 Uhr und 13.00-16.00 Uhr, im Rathaus der Stadt Kröpelin, Zimmer 20, aus.

Kröpelin, den 21.07.2025

Gutteck
Bürgermeister

Zur Bekanntmachung

Zur Satzung

Satzung über die Erhebung einer Vergnügungssteuer für das Halten von Spiel- und Geschicklichkeitsgeräten

Die am 21.07.2025 ausgefertigte Satzung über die Erhebung einer Vergnügungssteuer für das Halten von Spiel- und Geschicklichkeitsgeräten in Stadt Kröpelin, welche durch die Stadtvertretung der Stadt Kröpelin am 09.07.2025 beschlossen wurde liegt zur Einsichtnahme zu den Sprechzeiten der Stadtverwaltung, Di. 9.00-12.00 Uhr und 13.00-18.00 Uhr, Mi. 9.00-12.00 Uhr und Do. 9.00-12.00 Uhr und 13.00-16.00 Uhr, im Rathaus der Stadt Kröpelin, Zimmer 20, aus.

 

Kröpelin, den 21.07.2025

Gutteck
Bürgermeister

Zur Bekanntmachung

Zur Satzung

Richtlinien zur Vergabe von Zuwendungen an Einrichtungen der Kunst und Kultur, für Initiativen sozialer Anliegen, für Sport und Vereinsleben

Die am 21.07.2025 ausgefertigte Richtlinien zur Vergabe von Zuwendungen durch die Stadt Kröpelin an Einrichtungen der Kunst und Kultur, für Initiativen sozialer Anliegen, für Sport und Vereinsleben, welche durch die Stadtvertretung der Stadt Kröpelin am 09.07.2025 beschlossen wurde liegt zur Einsichtnahme zu den Sprechzeiten der Stadtverwaltung, Di. 9.00-12.00 Uhr und 13.00-18.00 Uhr, Mi. 9.00-12.00 Uhr und Do. 9.00-12.00 Uhr und 13.00- 16.00 Uhr, im Rathaus der Stadt Kröpelin, Zimmer 20, aus.

 

Kröpelin, den 21.07.2025

Gutteck
Bürgermeister

Zur Bekanntmachung

Zur Satzung