Bekanntgabe der beschlossenen Auftragsvergaben

Durch die Stadtvertretung der Stadt Kröpelin wurden auf der Sitzung am 20.04.2023 folgende Auftragsvergaben beschlossen:

  • Dach der KITA „Pusteblume“
  • Reparatur Salzsilo
  • Fliesenarbeiten im Duschraum der Umkleidekabine 2 der Sporthalle Kröpelin
  • Kanalisation und Straßenbau Straße des Friedens 2. BA

weitere Informationen und Bekanntmachung

Bekanntmachung Schöffen Vorschläge

Amtliche Bekanntmachung zur Schöffenwahl

Die Stadtvertretung der Stadt Kröpelin hat auf Ihrer vom 20.04.2023 die Vorschlagliste der Stadt Kröpelin für die Wahl der Haupt- und Hilfsschöffen des Amtsgerichtsbezirkes
Rostock für die Amtsperiode vom 01.01.2023-31.12.2028 bestätigt.

Die Vorschlaglist liegt zur Einsichtnahme währen der Öffnungszeiten, in der Zeit vom 25.04.2023 bis zum 27.05.2023 in der Stadtverwaltung Kröpelin, Markt 1, 18236
Kröpelin, Sekretariat aus.

Gegen die Personenvorschläge kann binnen einer Woche, gerechnet vom Ende der Auslegungsfrist, schriftlich oder zu Protokoll Einspruch erhoben werden, dass in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen wurden, die nach § 32 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) nicht aufgenommen werden durften oder nach §§33 und 34 GVG nicht aufgenommen werden sollen. Der Einspruch ist zu begründen.

 

Kröpelin, den 24.04.2023

 

gez. Gutteck
Bürgermeister

 

Aushang Bekanntmachung Schöffen (PDF)

Bodenordnungsverfahren Bastorf-Kägsdorf

Gemäß § 149 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546) mit späteren Anderungen wird das Bodenordnungsverfahren „Bastorf-Kägsdorf“ mit folgender Feststellung abgeschlossen:
1. Die Ausführung nach dem Bodenordnungsplan ist bewirkt.
2. Den Beteiligten stehen keine Ansprüche mehr zu, die im Bodenordnungsverfahren hätten berücksichtigt werden müssen.
3. Die Aufgaben der Teilnehmergemeinschaft sind abgeschlossen.

Mit der Zustellung der unanfechtbaren Schlussfeststellung an die Teilnehmergemeinschaft ist das Bodenordnungsverfahren beendet und die Teilnehmergemeinschaft erloschen.

Gründe:
Die Ausführung des Bodenordnungsplanes ist in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht bewirkt. Das Grundbuch wurde nach den Ergebnissen der Bodenordnung berichtigt. Die Unterlagen zur Berichtigung des Liegenschaftskatasters sind der Katasterbehörde übergeben worden.
Das Bodenordnungsverfahren ist daher gemäß § 149 FlurbG durch die Schlussfeststellung abzuschließen.
Die Kasse der Teilnehmergemeinschaft wird nach Bestandskraft der Schlussfeststellung abgeschlossen.
Aufgaben, die die Teilnehmergemeinschaft noch zu erfüllen hätte, sind nicht bekannt.

Alle durch die Teilnehmergemeinschaft errichteten Anlagen wurden durch die betroffenen Gemeinden als Unterhaltspflichtigen übernommen und im Bodenordnungsplan eigentumsrechtlich an die entsprechenden Gemeinden mit ihrer Zustimmung übertragen (§ 42 Abs. 2 Flurbereinigungsgesetz).

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Einwohnermeldeamt und Wohngeldstelle geschlossen

Am Mittwoch, den 03.05.2023, bleibt das Einwohnermeldeamt und die Wohngeldstelle der Stadt Kröpelin aufgrund einer Weiterbildungsmaßnahme geschlossen.

Ablehnung des Mandats als Stadtvertreter und Feststellung eines Nachrückers

Frau Ursula Eckert hat ihr Mandat für die Stadtvertretung von der Kommunalwahl am 26.05.2019 gemäß Feststellung vom 03.04.2023 mit Schriftsatz vom 05.04.2023 abgelehnt. Der freiwerdende Sitz geht auf die nächste Ersatzperson des Wahlvorschlages über, aus den der Ausgeschiedene gewählt
worden ist.
Gemäß § 46 Abs. 1 und 2 des Gesetzes über die Wahlen in Mecklenburg Vorpommern (LKWG M-V) in Verbindung mit § 34 LKWG M-V wird festgestellt, dass das Mandat auf die Ersatzperson Herrn Dietmar Linske – Wahlvorschlag „LINKE“ übergeht.

Gegen diese Feststellung kann jede/jeder Wahlberechtigte des Wahlgebietes der Stadt Kröpelin und die untere Rechtsaufsichtsbehörde binnen einer Ausschlussfrist von 2 Wochen nach Bekanntmachung Einspruch erheben.

Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift unter Angabe der Gründe bei der Gemeindewahlleitung, 18236 Kröpelin, Markt 1, zu erheben. Der Einspruch hat keine aufschiebende Wirkung.

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Neubesetzung Mandat in der Stadtvertretung der Stadt Kröpelin

Gemäß § 46 Absatz 5 des Gesetzes über die Wahlen im Land M-V (Landes- und Kommunalwahlgesetz – LKWG M-V gebe ich hiermit folgendes bekannt:

Am 29.03.2023 ist der gewählte Bewerber Herr Manfred Schwarz verstorben und das Mandat in der Stadtvertretung der Stadt Kröpelin ist somit neu zu besetzen. Der freiwerdende Sitz geht auf die nächste Ersatzperson des Wahlvorschlages über, aus den der Ausgeschiedene gewählt worden ist.

Gemäß § 46 Absatz 2 LKWG M-V ist der frei gewordene Sitz auf die Ersatzperson

Frau Ursula Eckert
Wahlvorschlag „LINKE“

übergegangen.

Gegen diese Feststellung kann jede/jeder Wahlberechtigte des Wahlgebietes der Stadt Kröpelin und die untere Rechtsaufsichtsbehörde binnen einer Ausschlussfrist von 2 Wochen nach  Bekanntmachung Einspruch erheben.

Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift unter Angabe der Gründe bei der  Gemeindewahlleitung, 18236 Kröpelin, Markt 1, zu erheben.
Der Einspruch hat keine aufschiebende Wirkung.

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Sperrung Wismarsche Straße

Aufgrund von notwendigen Arbeiten, kommt es ab heute bis zum 30.03.2023 zur Vollsperrung der Wismarschen Straße zwischen Lindenstraße und Pferdemarkt. Eine Umleitung ist ausgeschildert.

Aufstellung des Flächennutzungsplanes der Stadt Kröpelin

Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

In ihrer Sitzung am 23.02.2023 hat die Stadtvertretung der Stadt Kröpelin den Entwurf des Flächennutzungsplanes einschließlich Begründung und Umweltbericht gebilligt und die Öf­fentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.

Der Flächennutzungsplan ordnet und lenkt gemäß § 5 BauGB die städtebauliche Entwick­lung des gesamten Gemeindegebietes (s. Anlage: Übersichtsplan über den Geltungsbereich des Flächennutzungsplanes) unter Berücksichtigung der bisher vollzogenen und der beab­sichtigten Entwicklung sowie der einwirkenden, regionalen und überregionalen Einflüsse. Dies beinhaltet eine dem Wohl der Allgemeinheit entsprechende Bodennutzung, den Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen und die Sicherung einer menschenwürdigen Umwelt.

Der Entwurf des Flächennutzungsplanes und der Entwurf der Begründung mit Umweltbericht sowie die bereits vorliegenden, umweltbezogenen Stellungnahmen dazu liegen in der Zeit

vom 17.04.2023 bis zum 19.05.2023

im Bauamt der Stadt Kröpelin, Markt 1, 18236 Kröpelin, während der Dienstzeiten öffentlich aus. Die Planunterlagen sind zusätzlich im o.g. Auslegungszeitraum im Internet auf der Seite der Stadt Kröpelin unter: https://www.stadt-kroepelin.de/category/bekanntmachungen/  sowie im zentralen Bau- und Planungsportal des Landes Mecklenburg-Vorpommern unter https://bplan.qeodaten-mv.de/Bauleitplaene einsehbar.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar und einsehbar:

  1. Umweltbericht zum Entwurf des Flächennutzungsplanes der Stadt Kröpelin als ge­sonderter Teil der Begründung.

Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB:

  1. Amt für Raumordnung und Landesplanung Region Rostock vom 30.04.2021
  2. Landkreis Rostock, Untere Naturschutzbehörde vom 27.04.2021
  3. Landkreis Rostock, Untere Wasserbehörde vom 23.04.2021
  4. Landkreis Rostock, Untere Bodenschutzbehörde vom 21.04.2021
  5. Landesamt für Kultur und Denkmalpflege Mecklenburg- Vorpommern vom 27.08.2020/ 05.05.2021
  6. Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg vom 28.04.2021
  7. Landesforst Mecklenburg-Vorpommern, Forstamt Bad Doberan vom 30.04.2021
  8. Zweckverband Kühlung vom 27.04.2021
  9. Wasser- und Bodenverband „Hellbach- Conventer Niederung“ vom 30.04.2021

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Einsicht e am 22.03.2023 ausgefertigte Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Stadt Kröpelin (Kurabgabesatzung)

Die am 22.03.2023 ausgefertigte Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Stadt Kröpelin (Kurabgabensatzung) liegt zur Einsichtnahme zu den Sprechzeiten der Stadtverwaltung Kröpelin, Di. 9.00-12.00 Uhr und 13.00-18.00 Uhr, Mi. 9.00-12.00 Uhr und Do. 9.00-12.00 Uhr und 13.00-16.00 Uhr, im Rathaus der Stadt Kröpelin, Zimmer 20, aus.

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Vortrag für Senioren- Richtig vererben

Was muss ich beim Thema richtig „vererben“ beachten? z.B. welche Unterlagen sind wichtig?

Antworten auf diese und andere Fragen zum Thema richtig vererben, erhalten Sie bei der kostenlosen Infoveranstaltung, die der Seniorenbeirat der Stadt Kröpelin für Sie organisiert hat.

Den Vortrag zu dem Thema hält Herr Veikko Hackendahl, Kreistagspräsident, Rechtsanwalt und Stadtvertretervorsteher der Stadt Kröpelin.

Wann : Dienstag, 16.05.2023 um 14.00 Uhr
Wo : Rathaussaal in Kröpelin

Sollten wir Ihr Interesse an dieser Thematik geweckt haben, freuen wir uns auf Ihre Teilnahme.

Vorsitzender des Seniorenbeirates

Manfred Lahl

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