Amtliche Bekanntmachung zur Schöffenwahl
Die Stadtvertretung der Stadt Kröpelin hat auf Ihrer vom 20.04.2023 die Vorschlagliste der Stadt Kröpelin für die Wahl der Haupt- und Hilfsschöffen des Amtsgerichtsbezirkes
Rostock für die Amtsperiode vom 01.01.2023-31.12.2028 bestätigt.
Die Vorschlaglist liegt zur Einsichtnahme währen der Öffnungszeiten, in der Zeit vom 25.04.2023 bis zum 27.05.2023 in der Stadtverwaltung Kröpelin, Markt 1, 18236
Kröpelin, Sekretariat aus.
Gegen die Personenvorschläge kann binnen einer Woche, gerechnet vom Ende der Auslegungsfrist, schriftlich oder zu Protokoll Einspruch erhoben werden, dass in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen wurden, die nach § 32 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) nicht aufgenommen werden durften oder nach §§33 und 34 GVG nicht aufgenommen werden sollen. Der Einspruch ist zu begründen.
Kröpelin, den 24.04.2023
gez. Gutteck
Bürgermeister
Aushang Bekanntmachung Schöffen (PDF)
Bekanntgabe der beschlossenen Auftragsvergaben
/in Bekanntmachungen /von Stadt KröpelinDurch die Stadtvertretung der Stadt Kröpelin wurden auf der Sitzung am 20.04.2023 folgende Auftragsvergaben beschlossen:
weitere Informationen und Bekanntmachung
Bekanntmachung Schöffen Vorschläge
/in Bekanntmachungen /von Stadt KröpelinAmtliche Bekanntmachung zur Schöffenwahl
Die Stadtvertretung der Stadt Kröpelin hat auf Ihrer vom 20.04.2023 die Vorschlagliste der Stadt Kröpelin für die Wahl der Haupt- und Hilfsschöffen des Amtsgerichtsbezirkes
Rostock für die Amtsperiode vom 01.01.2023-31.12.2028 bestätigt.
Die Vorschlaglist liegt zur Einsichtnahme währen der Öffnungszeiten, in der Zeit vom 25.04.2023 bis zum 27.05.2023 in der Stadtverwaltung Kröpelin, Markt 1, 18236
Kröpelin, Sekretariat aus.
Gegen die Personenvorschläge kann binnen einer Woche, gerechnet vom Ende der Auslegungsfrist, schriftlich oder zu Protokoll Einspruch erhoben werden, dass in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen wurden, die nach § 32 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) nicht aufgenommen werden durften oder nach §§33 und 34 GVG nicht aufgenommen werden sollen. Der Einspruch ist zu begründen.
Kröpelin, den 24.04.2023
gez. Gutteck
Bürgermeister
Aushang Bekanntmachung Schöffen (PDF)
Bodenordnungsverfahren Bastorf-Kägsdorf
/in Bekanntmachungen /von Stadt KröpelinGemäß § 149 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546) mit späteren Anderungen wird das Bodenordnungsverfahren „Bastorf-Kägsdorf“ mit folgender Feststellung abgeschlossen:
1. Die Ausführung nach dem Bodenordnungsplan ist bewirkt.
2. Den Beteiligten stehen keine Ansprüche mehr zu, die im Bodenordnungsverfahren hätten berücksichtigt werden müssen.
3. Die Aufgaben der Teilnehmergemeinschaft sind abgeschlossen.
Mit der Zustellung der unanfechtbaren Schlussfeststellung an die Teilnehmergemeinschaft ist das Bodenordnungsverfahren beendet und die Teilnehmergemeinschaft erloschen.
Gründe:
Die Ausführung des Bodenordnungsplanes ist in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht bewirkt. Das Grundbuch wurde nach den Ergebnissen der Bodenordnung berichtigt. Die Unterlagen zur Berichtigung des Liegenschaftskatasters sind der Katasterbehörde übergeben worden.
Das Bodenordnungsverfahren ist daher gemäß § 149 FlurbG durch die Schlussfeststellung abzuschließen.
Die Kasse der Teilnehmergemeinschaft wird nach Bestandskraft der Schlussfeststellung abgeschlossen.
Aufgaben, die die Teilnehmergemeinschaft noch zu erfüllen hätte, sind nicht bekannt.
Alle durch die Teilnehmergemeinschaft errichteten Anlagen wurden durch die betroffenen Gemeinden als Unterhaltspflichtigen übernommen und im Bodenordnungsplan eigentumsrechtlich an die entsprechenden Gemeinden mit ihrer Zustimmung übertragen (§ 42 Abs. 2 Flurbereinigungsgesetz).
Zur Bekanntmachung
Einwohnermeldeamt und Wohngeldstelle geschlossen
/in Bekanntmachungen /von Stadt KröpelinAm Mittwoch, den 03.05.2023, bleibt das Einwohnermeldeamt und die Wohngeldstelle der Stadt Kröpelin aufgrund einer Weiterbildungsmaßnahme geschlossen.
Ablehnung des Mandats als Stadtvertreter und Feststellung eines Nachrückers
/in Bekanntmachungen /von Stadt KröpelinFrau Ursula Eckert hat ihr Mandat für die Stadtvertretung von der Kommunalwahl am 26.05.2019 gemäß Feststellung vom 03.04.2023 mit Schriftsatz vom 05.04.2023 abgelehnt. Der freiwerdende Sitz geht auf die nächste Ersatzperson des Wahlvorschlages über, aus den der Ausgeschiedene gewählt
worden ist.
Gemäß § 46 Abs. 1 und 2 des Gesetzes über die Wahlen in Mecklenburg Vorpommern (LKWG M-V) in Verbindung mit § 34 LKWG M-V wird festgestellt, dass das Mandat auf die Ersatzperson Herrn Dietmar Linske – Wahlvorschlag „LINKE“ übergeht.
Gegen diese Feststellung kann jede/jeder Wahlberechtigte des Wahlgebietes der Stadt Kröpelin und die untere Rechtsaufsichtsbehörde binnen einer Ausschlussfrist von 2 Wochen nach Bekanntmachung Einspruch erheben.
Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift unter Angabe der Gründe bei der Gemeindewahlleitung, 18236 Kröpelin, Markt 1, zu erheben. Der Einspruch hat keine aufschiebende Wirkung.
Zur Bekanntmachung
Neubesetzung Mandat in der Stadtvertretung der Stadt Kröpelin
/in Bekanntmachungen /von Stadt KröpelinGemäß § 46 Absatz 5 des Gesetzes über die Wahlen im Land M-V (Landes- und Kommunalwahlgesetz – LKWG M-V gebe ich hiermit folgendes bekannt:
Am 29.03.2023 ist der gewählte Bewerber Herr Manfred Schwarz verstorben und das Mandat in der Stadtvertretung der Stadt Kröpelin ist somit neu zu besetzen. Der freiwerdende Sitz geht auf die nächste Ersatzperson des Wahlvorschlages über, aus den der Ausgeschiedene gewählt worden ist.
Gemäß § 46 Absatz 2 LKWG M-V ist der frei gewordene Sitz auf die Ersatzperson
Frau Ursula Eckert
Wahlvorschlag „LINKE“
übergegangen.
Gegen diese Feststellung kann jede/jeder Wahlberechtigte des Wahlgebietes der Stadt Kröpelin und die untere Rechtsaufsichtsbehörde binnen einer Ausschlussfrist von 2 Wochen nach Bekanntmachung Einspruch erheben.
Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift unter Angabe der Gründe bei der Gemeindewahlleitung, 18236 Kröpelin, Markt 1, zu erheben.
Der Einspruch hat keine aufschiebende Wirkung.
Zur Bekanntmachung
Sperrung Wismarsche Straße
/in Bekanntmachungen /von Stadt KröpelinAufgrund von notwendigen Arbeiten, kommt es ab heute bis zum 30.03.2023 zur Vollsperrung der Wismarschen Straße zwischen Lindenstraße und Pferdemarkt. Eine Umleitung ist ausgeschildert.
Aufstellung des Flächennutzungsplanes der Stadt Kröpelin
/in Bekanntmachungen /von Stadt KröpelinBekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
In ihrer Sitzung am 23.02.2023 hat die Stadtvertretung der Stadt Kröpelin den Entwurf des Flächennutzungsplanes einschließlich Begründung und Umweltbericht gebilligt und die Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.
Der Flächennutzungsplan ordnet und lenkt gemäß § 5 BauGB die städtebauliche Entwicklung des gesamten Gemeindegebietes (s. Anlage: Übersichtsplan über den Geltungsbereich des Flächennutzungsplanes) unter Berücksichtigung der bisher vollzogenen und der beabsichtigten Entwicklung sowie der einwirkenden, regionalen und überregionalen Einflüsse. Dies beinhaltet eine dem Wohl der Allgemeinheit entsprechende Bodennutzung, den Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen und die Sicherung einer menschenwürdigen Umwelt.
Der Entwurf des Flächennutzungsplanes und der Entwurf der Begründung mit Umweltbericht sowie die bereits vorliegenden, umweltbezogenen Stellungnahmen dazu liegen in der Zeit
vom 17.04.2023 bis zum 19.05.2023
im Bauamt der Stadt Kröpelin, Markt 1, 18236 Kröpelin, während der Dienstzeiten öffentlich aus. Die Planunterlagen sind zusätzlich im o.g. Auslegungszeitraum im Internet auf der Seite der Stadt Kröpelin unter: https://www.stadt-kroepelin.de/category/bekanntmachungen/ sowie im zentralen Bau- und Planungsportal des Landes Mecklenburg-Vorpommern unter https://bplan.qeodaten-mv.de/Bauleitplaene einsehbar.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar und einsehbar:
Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB:
Zur vollständigen Bekanntmachung
Einsicht e am 22.03.2023 ausgefertigte Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Stadt Kröpelin (Kurabgabesatzung)
/in Bekanntmachungen /von Stadt KröpelinDie am 22.03.2023 ausgefertigte Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Stadt Kröpelin (Kurabgabensatzung) liegt zur Einsichtnahme zu den Sprechzeiten der Stadtverwaltung Kröpelin, Di. 9.00-12.00 Uhr und 13.00-18.00 Uhr, Mi. 9.00-12.00 Uhr und Do. 9.00-12.00 Uhr und 13.00-16.00 Uhr, im Rathaus der Stadt Kröpelin, Zimmer 20, aus.
Zur Bekanntmachung
Vortrag für Senioren- Richtig vererben
/in Bekanntmachungen /von Stadt KröpelinWas muss ich beim Thema richtig „vererben“ beachten? z.B. welche Unterlagen sind wichtig?
Antworten auf diese und andere Fragen zum Thema richtig vererben, erhalten Sie bei der kostenlosen Infoveranstaltung, die der Seniorenbeirat der Stadt Kröpelin für Sie organisiert hat.
Den Vortrag zu dem Thema hält Herr Veikko Hackendahl, Kreistagspräsident, Rechtsanwalt und Stadtvertretervorsteher der Stadt Kröpelin.
Wann : Dienstag, 16.05.2023 um 14.00 Uhr
Wo : Rathaussaal in Kröpelin
Sollten wir Ihr Interesse an dieser Thematik geweckt haben, freuen wir uns auf Ihre Teilnahme.
Vorsitzender des Seniorenbeirates
Manfred Lahl
Zur Bekanntmachung