In Zusammenarbeit mit dem Landkreis Rostock möchte die Stadt Kröpelin Hilfe für ukrainische Flüchtlinge organisieren, die in unsere Region kommen.
Die Hilfe muss gut organisiert sein, damit sie auch wirklich bei den Betroffenen ankommt und das Leben der Kriegsflüchtlinge erleichtert. Stand heute ist es schwer Prognosen und Bedarfe abzugeben und zu klären.
Es wird benötigt:
- Wohnraum (die Miete wird bezahlt),
- Möbel,
- Elektrogeräte,
- Fahrräder,
- Spielzeug und alles was man zum Leben braucht.
Aktuell wird keine Kleidung benötigt! Sollte diese doch benötigt werden, werden wir gesondert informieren.
Was auch besonders gebraucht wird:
Sind Menschen, die Kinderbetreuung übernehmen, bei Ämtergängen begleiten, Ausflüge machen, die Freundschaften schließen wollen oder beim Übersetzen helfen können etc..
Ich möchte Helfen, wie?
Aktuell gibt es keine Lagerkapazitäten, sodass Sie bitte Ihr Hilfsangebot benennen und an folgende Mailadresse schicken:
info@stadt-kroepelin.de oder per Telefon: 038292/ 8510
Bitte geben Sie Ihre Kontaktdaten einschließlich Telefonnummer/Mailadresse an und was Sie genau anbieten.
Wir sammeln die Hilfsangebote und leiten diese dann an den Landkreis Rostock weiter, der dann bei Bedarf auf Sie zukommt.
So kann ganz gezielt und schnell ein bedarfsgerechtes Hilfsangebote gemacht werden.
Vielen Dank für alle die Ihre Hilfe anbieten.
Thomas Gutteck
Bürgermeister Stadt Kröpelin
P.S.: Ich bitte darum dies zu teilen, darüber zu reden und davon Leuten zu erzählen, damit die Informationen viele erreichen. Dankeschön.
Ausflug Boltenhagen & Travemünde
/in Bekanntmachungen /von Stadt KröpelinDer Seniorenbeirat der Stadt Kröpelin organisiert über den Reisedienst Schröder nachfolgenden Ausflug
Boltenhagen & Travemünde
Abfahrt: 7.45 Uhr Kröpelin Markt
Ihre Leistungen:
Termin: 30.06.2022
Preis: 66,- €
Anmeldung bitte bis zum 20.06.2022 bei Frau Irmtraud Becker unter Telefon 038292-7285
Sperrung Zufahrtstraße + Gelände – Kühlungsborner Str. 2
/in Bekanntmachungen /von Stadt KröpelinDie Zufahrtstraße sowie das gesamte Gelände der Kühlungsborner Straße 2 bleibt aufgrund von Asphaltarbeiten in der Zeit vom
03.05.-06.05.2022
gesperrt. Nach voraussichtlicher Fertigstellung am 06.05.2022 (abends) kann die Zufahrtstraße ab dem 07.05.2022 (morgens) wieder wie gewohnt befahren werden. Wir bitten vielmals um Verständnis.
Zur Bekanntmachung
Öffnung Rathaus
/in Bekanntmachungen /von Stadt KröpelinDas Rathaus der Stadt Kröpelin ist ab dem 26.04.2022 wieder regulär für den Besucherverkehr geöffnet. Wir empfehlen jedoch sich entsprechend einen Termin zu reservieren, um lange Wartezeiten zu vermeiden.
Einwohnerversammlung zum geförderten Glasfaserausbau
/in Bekanntmachungen /von Stadt KröpelinEine Informationsveranstaltung zum geförderten Glasfaserausbau findet am 16.05.2022 um 16 Uhr / 18 Uhr im Veranstaltungshaus Zum Raben in 18236 Kröpelin in der Bützower Straße 98 statt.
Zur Bekanntmachung
2. Kröpeliner Teamwettkampf
/in Bekanntmachungen /von Stadt KröpelinNäheres finden Sie hier: www.stadt-kroepelin.de/ortsteilwettkampf/
Hilfsgüter für die Ukraine
/in Bekanntmachungen /von Stadt KröpelinDie Stadt Bad Doberan organisiert zusammen mit dem Doberaner FC einen zweiten Hilfskonvoi in die Ukraine. An diesem Hilfskonvoi möchte sich die Stadt Kröpelin gerne beteiligen. Nachfolgende Hilfsgüter können bis Donnerstag, den 07.04.2022 um 16:00 Uhr bei der Stadt Kröpelin, Markt 1, 18236 Kröpelin abgegeben werden.
Information Tourismusort
/in Allgemein, Bekanntmachungen /von Stadt KröpelinAls kürzlich anerkannter Tourismusort ruft die Stadt Kröpelin alle Vermieter von Ferienobjekten des Gemeindegebietes auf, sich bis zum 31.03.2022 bei der Stadt zu melden. Wir möchten die Vermieter über Neuerungen die eine Anerkennung als Tourismusort beinhaltet, wie zum Beispiel die Einführung einer digitalen Gästekarte, gerne informieren. Die Rückmeldung kann telefonisch unter 038292/8510 oder per Mail an info@stadt-kroepelin.de erfolgen.
Wir danken für Ihre Mitarbeit
Widerruf der Allgemeinverfügung des Landkreises Rostock zum Schutz gegen die Geflügelpest vom 07.02.2022 und 28.02.2022
/in Bekanntmachungen /von Stadt KröpelinAuf der Grundlage des § 49 Absatz 1 des Verwaltungsverfahrensgesetzes Mecklenburg-Vorpommern (VwVfG M -V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 06.Mai 2020 (GVOBI. MV S. 410) in Verbindung mit § 44 Absatz 2 Buchstaben a) und b) der Geflügelpestverordnung (GeflPestV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Oktober 2018 (BGBl. I S. 1665, ber. S. 2664) wird Folgendes erlassen:
Hiermit werden die Allgemeinverfügungen des Landrates des Landkreises Rostock zum Schutz gegen die Geflügelpest vom 07.02.2022 und 28.02.2022 mit Wirkung ab dem 08.03.2022 widerrufen.
Somit werden alle darin festgelegten Regelungen ab dem 08.03.2022 aufgehoben.
Zur Bekanntmachung
HILFE FÜR KRIEGSFLÜCHTLINGE AUS DER UKRAINE
/in Bekanntmachungen /von Stadt KröpelinIn Zusammenarbeit mit dem Landkreis Rostock möchte die Stadt Kröpelin Hilfe für ukrainische Flüchtlinge organisieren, die in unsere Region kommen.
Die Hilfe muss gut organisiert sein, damit sie auch wirklich bei den Betroffenen ankommt und das Leben der Kriegsflüchtlinge erleichtert. Stand heute ist es schwer Prognosen und Bedarfe abzugeben und zu klären.
Es wird benötigt:
Aktuell wird keine Kleidung benötigt! Sollte diese doch benötigt werden, werden wir gesondert informieren.
Was auch besonders gebraucht wird:
Sind Menschen, die Kinderbetreuung übernehmen, bei Ämtergängen begleiten, Ausflüge machen, die Freundschaften schließen wollen oder beim Übersetzen helfen können etc..
Ich möchte Helfen, wie?
Aktuell gibt es keine Lagerkapazitäten, sodass Sie bitte Ihr Hilfsangebot benennen und an folgende Mailadresse schicken:
info@stadt-kroepelin.de oder per Telefon: 038292/ 8510
Bitte geben Sie Ihre Kontaktdaten einschließlich Telefonnummer/Mailadresse an und was Sie genau anbieten.
Wir sammeln die Hilfsangebote und leiten diese dann an den Landkreis Rostock weiter, der dann bei Bedarf auf Sie zukommt.
So kann ganz gezielt und schnell ein bedarfsgerechtes Hilfsangebote gemacht werden.
Vielen Dank für alle die Ihre Hilfe anbieten.
Thomas Gutteck
Bürgermeister Stadt Kröpelin
P.S.: Ich bitte darum dies zu teilen, darüber zu reden und davon Leuten zu erzählen, damit die Informationen viele erreichen. Dankeschön.
Hinweise zum Verbrennen von Gartenabfällen
/in Bekanntmachungen /von Stadt KröpelinDas Ordnungsamt der Stadt Kröpelin weißt hiermit auf folgende Regelungen hin.
Die Entsorgung von Abfällen regelt das Kreislaufwirtschaftsgesetz des Bundes, Ausnahmen im Speziellen u.a. die Pflanzenabfall-Landesverordnung von Mecklenburg-Vorpommern.
Grundsätzlich ist das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen nicht gestattet.
Die Landesverordnung über die Entsorgung pflanzlicher Abfälle außerhalb von Abfallentsorgungsanlagen – Pflanzenabfall-Landesverordnung – vom 18. Juni 2001 (GVOBl: M-V 2001, S. 281) regelt Ausnahmen für das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen in den Monaten März und Oktober. Danach können nur in diesen beiden Monaten an Werktagen für maximal zwei Stunden täglich in der Zeit von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr ausnahmsweise pflanzliche Abfälle verbrannt werden, wenn es sich um pflanzliche Abfälle handelt, die auf nicht gewerblich genutzten Gartengrundstücken anfallen, ein Liegenlassen, ein Einbringen in den Boden oder eine Kompostierung der pflanzlichen Abfälle auf dem Grundstück nicht möglich oder zumutbar ist, eine Nutzung der von den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger anzubietenden Entsorgungssysteme nicht möglich oder zumutbar ist.
Der Landkreis Rostock bietet ein flächendeckendes Entsorgungssystem wie z. B Wertstoffhöfe in Bad Doberan und Neubukow oder die Biotonne an. Dies sind zumutbare Formen der Entsorgung.
Ausnahmen von diesem Verbot kann unter bestimmten Bedingungen das Umweltamt des Landkreises Rostock erteilen, diese sind zu beantragen. Weitere Informationen: https://www.landkreis-rostock.de/landkreis/kreisverwaltung/umweltamt/verbrennen_gartenabfaelle.html
Bei Beschwerden und Anzeigen wenden Sie sich bitte an das Umweltamt des Landkreises Rostock (Umweltamt, Am Wall 3 – 5, 18273 Güstrow, Tel+49 3843 755-66999)
Wer pflanzliche Abfälle ohne Berücksichtigung der gesetzlichen Voraussetzungen oder andere Abfälle verbrennt, handelt ordnungswidrig und wird von der zuständigen Behörde mit einem Bußgeld belegt.
Hinweis:
Im Allgemeinen werden sogenannte Brauchtumsfeuer geduldet, sofern vorher eine Anmeldung des Vorhabens in den jeweils zuständigen Ordnungsämtern erfolgte. Aber auch hier gilt der Grundsatz, dass ausschließlich naturbelassenes Holz verbrannt werden darf.