Die Stadtvertretung der Stadt Kröpelin hat in ihrer Sitzung am 09.07.2025 die Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 7 „Solarpark Bahnlinie Kröpelin“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), beschlossen. Die dazugehörige Begründung wurde gebilligt.
Der Satzungsbeschluss über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 7 wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) bekannt gemacht.
Die Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 7 tritt mit Ablauf des Erscheinungstages dieser Bekanntmachung im Internet unter https://www.stadt-kroepelin.de/verwaltung/oeffentliche-bekanntmachungen/ in Kraft. Jedermann kann die Satzung, die dazugehörige Begründung und die zusammenfassende Erklärung ab diesem Tage im Bauamt der Stadt Kröpelin, Markt 1, 18236 Kröpelin, während der Öffnungszeiten einsehen und Auskunft über den Inhalt verlangen. Die Satzungsunterlagen sind auch auf der Internetseite der Stadt unter: https://www.stadt-kroepelin.de/verwaltung/bebauungs-und-flaechennutzungsplaene-der-stadt-kroepelin/ sowie im zentralen Bau- und Planungsportal des Landes Mecklenburg-Vorpommern unter https://www.bauportal-mv.de/Bauleitplaene einsehbar.
Unbeachtlich werden:
- eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
- eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes,
- nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges,
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3, Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch den Bebauungsplan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.
Etwaige Verstöße gegen Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) oder von aufgrund der KV M-V erlassenen Verfahrensvorschriften beim Zustandekommen der Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 7 sind nach § 5 Abs. 5 KV M-V in dem dort bezeichneten Umfang unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, aus der sich die Verletzung ergeben soll, innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung gegenüber der Stadt geltend gemacht worden sind.
Zur Bekanntmachung
Zur zusammenfassenden Erklärung
Eingeschränkte Erreichbarkeit der Stadtverwaltung am 10.11.2025
/in Allgemein, Bekanntmachungen/von Stadt Kröpelin BrüsehaferAufgrund einer technischen Umstellung wird das Rathaus am 10.11.2025 telefonisch nicht erreichbar sein.
Öffentliche Bekanntmachung der Beschlüsse über die Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2024
/in Bekanntmachungen/von Stadt Kröpelin BrüsehaferÖffentliche Bekanntmachung der Beschlüsse der Stadtvertretung der Stadt Kröpelin über die Feststellung des Jahresabschlusses nach § 60 Abs. 5 Satz 1 KV M-V zum 31.12.2024 (BV/2025/1745) und die Entlastung des Bürgermeisters nach § 60 Abs. 5 Satz 2 KV M-V für das Haushaltsjahr 2024 (BV/2025/1746).
Die Stadtvertretung der Stadt Kröpelin hat in Ihrer Sitzung am 16.10.2025 den Jahresabschluss zum 31.12.2024 festgestellt und dem Bürgermeister die Entlastung erteilt.
Der Jahresabschluss zum 31.12.2024 mit den Anlagen wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Der Jahresabschluss 2024 liegt zusammen mit dem abschließenden Prüfungsvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses der Stadt Kröpelin vom Zeitpunkt der Bekanntmachung an sieben Werktagen in der Stadtverwaltung Kröpelin, Markt 1, 18236 Kröpelin während der allgemeinen Öffnungszeiten öffentlich aus.
Kröpelin, 17.10.2025
Hinweis gemäß § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V):
Ein Verstoß gegen Verfahrens- und Formvorschriften, die in der KV M-V enthalten oder aufgrund der KV M-V erlassen worden sind, kann nach Ablauf eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden, wenn bei der Bekanntmachung auf die Regelungen dieses Absatzes hingewiesen worden ist. Die Folge tritt nicht ein, wenn der Verstoß innerhalb der Jahresfrist schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber der Stadt geltend gemacht wird. Eine Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften kann abweichend von Satz 1 stets geltend gemacht werden.
Kröpelin, 17.10.2025
Thomas Gutteck
Bürgermeister
Verfahrensvermerk:
Beginn der Auslegung: 27.10.2025
Ende der Auslegung: 05.11.2025
Zur Bekanntmachung
Öffentliche Bekanntmachung – Prüfungsbericht über die überörtliche Prüfung bei der Stadt Kröpelin durch das Gemeindeprüfungsamt des Landkreises Rostock
/in Bekanntmachungen/von Stadt Kröpelin BrüsehaferDas Gemeindeprüfungsamt des Landkreises Rostock hat im Zeitraum vom 10.10.2024 bis 31.03.2025 bei der Stadt Kröpelin eine überörtliche Prüfung des Haushaltsjahre 2020-2023 durchgeführt.
Die Prüfung erfolgte gemäß § 4 i.V.m. § 6 KPG M-V als überörtliche Prüfung der Stadt Kröpelin durch das Gemeindeprüfungsamt des Landkreises Rostock.
Der Schlussbericht wurde durch die Stadtvertretung der Stadt Kröpelin am 16.10.2025 zur Kenntnis genommen.
Der Schlussbericht über die überörtliche Prüfung liegt vor und wird gemäß §10 Abs 3 KPG M-V öffentlich ausgelegt. Im Zeitraum vom 27.10.-12.11.2025 kann in den Prüfbericht im Rathaus, Zimmer 20, während der folgenden Sprechzeiten Einsicht genommen werden
Dienstag 09.00 bis 12.00 Uhr u. 13.00 bis 18.00 Uhr
Mittwoch 09.00 bis 12.00 Uhr
Donnerstag 09.00 bis 12.00 Uhr u. 13.00 bis 16.00 Uhr
Kröpelin, den 17.10.2025
Gutteck
Bürgermeister
Zur Bekanntmachung
Vollsperrung Kastanienallee in Klein Siemen
/in Bekanntmachungen/von Stadt Kröpelin BrüsehaferSehr geehrte Anwohnerinnen und Anwohner,
in der Zeit vom 20.10.-24.10.2025 wird die Firma RASK den Einfahrtstrichter von der L11 in die Kastanienallee sanieren.
Während der Bauarbeiten ist eine Durchfahrt dort nicht möglich. Bitte folgen Sie der Umleitungsbeschilderung über Groß Siemen.
Wir bitten um Verständnis für die Einschränkungen.
Zur Bekanntmachung
Baumaßnahme in der Wismarsche Straße am Bahnübergang
/in Bekanntmachungen/von Stadt KröpelinSehr geehrte Anwohnerinnen und Anwohner,
in der Zeit vom 10.10.2025 bis 14.10.2025 finden Arbeiten am Bahnübergang in der Wismarsche Straße statt.
Während der Arbeiten wird dieser Bereich vollgesperrt.
Wir bitten um Verständnis für die Baumaßnahme und den damit verbundenen Einschränkungen.
Ihre Stimme für die Region Rostock – Kommen Sie zu unserer Veranstaltung!
/in Allgemein/von Stadt Kröpelin BrüsehaferIm Planungsverband Region Rostock arbeiten der Landkreis Rostock, die Hanse- und Universitätsstadt Rostock, die Kreis- und Barlachstadt Güstrow, Bad Doberan und Teterow zusammen an der Regionalplanung. Die gute Entwicklung der Region Rostock ist dabei ihr Ziel. Ihre Vertreterinnen und Vertreter beraten und bearbeiten Fragen wie: Wo können sich Gewerbe- und Industrie ansiedeln? Wo können Wohngebiete entstehen? Wo liegen Trassen für Autos, LKW und Bahn? Wo können Wind- und Sonnenenergie in größerem Umfang genutzt werden? Wo und wie schaffen wir Wertschöpfung, Arbeitsplätze, Produktion aus den erneuerbaren Energien? Wo sind Landschaft und Natur von Bebauung freizuhalten? All das und viele weitere Themen beschäftigen den Planungsverband Region Rostock. Der Verband ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, er hat einen Vorstand, eine Verbandsversammlung, einen Planungsausschuss und seine Geschäftsstelle ist in Rostock. Derzeit liegt sein Arbeitsschwerpunkt auf dem 2. Entwurf für das neue Raumentwicklungsprogramm Region Rostock. Damit werden die Weichen für die weitere gute Entwicklung der Region Rostock gestellt. Der Entwurf wird in öffentlichen Veranstaltungen vorgestellt. Einwohnerinnen und Einwohner der Region können dann Stellung dazu nehmen, ebenso Fachbehörden und Verbände.
Mehr Informationen: https://www.planungsverband-rostock.de/
Öffentliche Bekanntmachung – Satzung über die Veränderungssperre „Einzelhandel Rostocker Straße 114-116“
/in Allgemein, Bekanntmachungen/von Stadt Kröpelin BrüsehaferDie am 18.09.2025 ausgefertigte Satzung über die Veränderungssperre „Einzelhandel Rostocker Straße 114-116“ Bebauungsplan Nr. 20, welche durch die Stadtvertretung der Stadt Kröpelin am 16.09.2025 beschlossen wurde, liegt zur Einsichtnahme zu den Sprechzeiten der Stadtverwaltung im Rathaus der Stadt Kröpelin, Zimmer 32, aus.
Kröpelin, den 18.09.2025
Zur Bekanntmachung
Zur Satzung
Amtliche Bekanntmachung – Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 20 „Einzelhandel Rostocker Straße 114 – 116“ der Stadt Kröpelin
/in Allgemein, Bekanntmachungen/von Stadt Kröpelin BrüsehaferBekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses
Die Stadtvertretung der Stadt Kröpelin hat am 16.09.2025 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 20 „Einzelhandel Rostocker Straße 114-116“ beschlossen.
Das Planungsziel besteht darin, den unbeplanten Einzelhandelsstandort zu überplanen, um den Anforderungen aus dem beschlossenen Einzelhandelskonzeptes der Stadt Kröplin hinsichtlich der Stärkung des zentralen Versorgungsbereiches Innenstadt gerecht zu werden.
Das Planungsgebiet mit einer Größe von rund 1,5 ha umfasst das Fachmarktzentrum Rostocker Straße 114-116 (s. Übersichtsplan in der Anlage).
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit bekannt gemacht.
Zur Bekanntmachung
Auslegung des kommunalen Wärmeplans der Stadt Kröpelin
/in Bekanntmachungen/von Stadt Kröpelin BrüsehaferDie Wärmeplanung ist gut vorangekommen und es ist an der Zeit, den Entwurf des Wärmeplans zu veröffentlichen.
Die digitale Auslegung vom 15. September bis 14. Oktober 2025 bietet jedem einzelnen die Möglichkeit, sich umfassend zu informieren und Rückmeldung zu geben. Eine Rückmeldung ist bitte bis 14. Oktober unter dem Betreff „KWP Kröpelin“ an andrea.schuech@Igmv.de zu richten.
Die Hinweise werden nach der Auslegung gesichtet und bei Bedarf Anpassungen, Ergänzungen oder Korrekturen im Wärmeplan vorgenommen. Über die finale Fassung wird dann auf der Stadtvertretersitzung am 16. Oktober 2025 ein Beschluss zur Annahme getroffen.
Auf der Bürgerinformationsveranstaltung in Kröpelin am 18. September 2025 wird der Wärmeplan erklärt und auf Fragen eingegangen. Nutzen Sie die Gelegenheit sich zu informieren und einzubringen.
Anlagen
Zur Bekanntmachung
Entwurf – Auslegung Kommunaler Wärmeplan
Eignungsgebiete
Fokusgebiet Wärmenetz
Fokusgebiet Straße des Friedens
Fokusgebiet Grundschule
Prüfgebiet Biomethanversorgung
Amtliche Bekanntmachung – Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 7 „Solarpark Bahnlinie Kröpelin“
/in Bekanntmachungen/von Stadt KröpelinDie Stadtvertretung der Stadt Kröpelin hat in ihrer Sitzung am 09.07.2025 die Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 7 „Solarpark Bahnlinie Kröpelin“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), beschlossen. Die dazugehörige Begründung wurde gebilligt.
Der Satzungsbeschluss über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 7 wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) bekannt gemacht.
Die Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 7 tritt mit Ablauf des Erscheinungstages dieser Bekanntmachung im Internet unter https://www.stadt-kroepelin.de/verwaltung/oeffentliche-bekanntmachungen/ in Kraft. Jedermann kann die Satzung, die dazugehörige Begründung und die zusammenfassende Erklärung ab diesem Tage im Bauamt der Stadt Kröpelin, Markt 1, 18236 Kröpelin, während der Öffnungszeiten einsehen und Auskunft über den Inhalt verlangen. Die Satzungsunterlagen sind auch auf der Internetseite der Stadt unter: https://www.stadt-kroepelin.de/verwaltung/bebauungs-und-flaechennutzungsplaene-der-stadt-kroepelin/ sowie im zentralen Bau- und Planungsportal des Landes Mecklenburg-Vorpommern unter https://www.bauportal-mv.de/Bauleitplaene einsehbar.
Unbeachtlich werden:
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3, Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch den Bebauungsplan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.
Etwaige Verstöße gegen Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) oder von aufgrund der KV M-V erlassenen Verfahrensvorschriften beim Zustandekommen der Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 7 sind nach § 5 Abs. 5 KV M-V in dem dort bezeichneten Umfang unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, aus der sich die Verletzung ergeben soll, innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung gegenüber der Stadt geltend gemacht worden sind.
Zur Bekanntmachung
Zur zusammenfassenden Erklärung