Das Sanitätshaus Philipp bietet Hilfsmittel zur Gesundheitsförderung an.
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Weitere Fragen und Anregungen
Der Seniorenbeirat der Stadt Kröpelin lädt Sie zu einer kostenlosen Infoveranstaltung und gemeinsamen Gesprächsrunde zu diesem Thema recht herzlich ein.
https://stadt-kroepelin.de/wp-content/uploads/2016/12/logo_webseite_vers3-300x150.png00Stadt Kröpelinhttps://stadt-kroepelin.de/wp-content/uploads/2016/12/logo_webseite_vers3-300x150.pngStadt Kröpelin2024-04-11 13:24:262024-04-11 13:24:26Vortrag des Sanitätshauses Philipp – Hilfsmittel zur Gesundheitsförderung
Der Wahlausschuss der Stadt Kröpelin hat in seiner Sitzung am 08.04.2024 über die Zulassung der eingegangenen Wahlvorschläge von Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerber/innen zu der Stadtvertreter-/Bürgermeisterwahl am 09.06.2024 entschieden. Gemäß § 21 des Landes- und Kommunalwahlgesetzes (LKWG) i. V. m. § 27 der Landes- und Kommunalwahlordnung (LKWO) gebe ich hiermit die zugelassenen Wahlvorschläge in nachstehender Ordnung bekannt:
Die nachstehenden Wahlbewerber/innen haben erklärt, dass sie keiner Unvereinbarkeit von Amt und Mandat unterliegen.
Zugelassene Wahlvorschläge zur Wahl der Stadtvertretung der Stadt Kröpelin:
Name
Vorname
Geb.-Jahr
Beruf
Wohnort
Christlich Demokratische Union Deutschlands – CDU
1
Hackendahl
Veikko
1973
Rechtsanwalt
Kröpelin
2
Dr. von Campenhausen
Sonja
1971
Apothekerin
Detershagen
3
Lehner
Thomas
1962
Musiker
Detershagen
4
Schuster
Dietlind
1951
Ärztin
Kröpelin
5
Thiele
Marco
1982
Angestellter
Kröpelin
6
Hackendahl
Anna Sophie
2005
Studentin
Kröpelin
7
Ruf
Thorsten
1959
Rentner
Kröpelin
8
Händler
Roswitha
1962
Beamtin
Kröpelin
9
Schulze
Christian
1982
Unternehmer
Diedrichshagen
10
Mohaupt-Dassow
Birgit
1964
Friseurmeisterin
Kröpelin
11
Bockholt
Rainer
1974
Industriemechaniker
Kröpelin
DIE LINKE
1
Albrecht
Petra
1955
Dipl. Meliorationsing.
Kröpelin
2
Linske
Dietmar
1952
Busfahrer
Schmadebeck
3
Eckert
Ursula
1959
Köchin
Kröpelin
Sozialdemokratische Partei Deutschlands – SPD
1
Dankert
Reinhard
1951
Ruheständler
Klein Nienhagen
2
Geß
Siegrid
1952
Rentnerin
Kröpelin
3
Meißner
Raik
1980
Berufsfeuerwehrmann
Kröpelin
4
Neumann
Carola
1976
Angestellte
Kröpelin
5
Puskeiler
Birgit
1966
Pflegeassistentin
Kröpelin
6
Rose
Anja
1971
EU-Rentnerin
Diedrichshagen
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Grüne
1
Gäde
Steffen
1971
Dipl.-Ing. für Landes-, Kultur- und Umweltschutz
Klein Siemen
Freie Wählergemeinschaft Kröpelin – FWG
1
Sartorius
Dieter
1952
Rentner
Kröpelin
2
Winkler
Guido
1970
Marineoffizier
Kröpelin
3
Fedtke
Mirko
1982
Selbstständig
Brusow
4
Ohde
Ralf
1969
Mitarbeiter Bauhof
Kröpelin
5
Brüsehafer
Sebastian
1983
Selbstständig
Kröpelin
6
Stern
Regina
1981
Soldatin
Kröpelin
7
Becker
Sven
1975
Mehranlagenbediener
Kröpelin
8
Knüppel
Sebastian
1988
Teamleiter
Brusow
9
Jendrysik
Sven
1979
Selbstständig
Kröpelin
10
Thiele
Robert
1985
Produktionsplaner
Brusow
11
Dannehl
Lisa
1988
Spediteurin
Kröpelin
12
Engler
Burkhard
1958
Referent
Schmadebeck
13
Fischer
Joachim
1964
Hallen- und Platzwart
Kröpelin
14
Salow
Detlef
1966
Leiter Integrierte Leitstelle
Boldenshagen
15
Perlich
Silvio
1965
Schweißer
Kröpelin
Einzelbewerber/in
1
Briesemeister
Roman
1976
Kfz-Technikmeister
Brusow
2
Kutzbach
Paul
1999
Mechatroniker für Kältetechnik
Diedrichshagen
3
Pfennig
Susanne
1999
Referendarin
Diedrichshagen
Nachstehender Wahlbewerber hat erklärt, dass er einer Unvereinbarkeit von Amt und Mandat unterliegt. Im Falle seiner Wahl beabsichtigt er, auf das Mandat zu verzichten.
Freie Wählergemeinschaft Kröpelin – FWG
16
Schultz
Ingo
1985
Verwaltungsfachwirt
Kröpelin
Nachstehender Wahlvorschlag ist für die Wahl zum hauptamtlichen Bürgermeister eingegangen und zugelassen worden. Eine Erklärung über Tätigkeiten für die Staatssicherheit der Deutschen Demokratischen Republik ist aufgrund des Alters des Bewerbers nicht erforderlich.
Zugelassene Wahlvorschläge zur Wahl des Bürgermeisters der Stadt Kröpelin:
https://stadt-kroepelin.de/wp-content/uploads/2016/12/logo_webseite_vers3-300x150.png00Stadt Kröpelinhttps://stadt-kroepelin.de/wp-content/uploads/2016/12/logo_webseite_vers3-300x150.pngStadt Kröpelin2024-04-10 11:49:112024-04-10 11:49:11Öffentliche Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl der Stadtvertretung und die Wahl des Bürgermeisters der Stadt Kröpelin
am Mittwoch, den 24.04.2024 findet in der Feuerwehr Altenhagen um 18.00 Uhr unsere Mitgliederversammlung statt.
Um eine exakte Wahldurchführung gewährleisten zu können, bitten wir Sie ihre jeweilige Flächengröße zu benennen und nachzuweisen.
Sie können sich auch mit schriftlicher Vollmacht durch einen Jagdgenossen oder durch seinen Ehegatten oder einen Verwandten 1. Grades oder als juristische Person durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen.
Tagesordnung:
1. Kassen- und Rechenschaftsbericht, Entlastung des Vorstandes
2. Neuwahl des Vorstandes
3. Beschlussfassung Spenden Volkssolidarität, Weihnachtssterne
https://stadt-kroepelin.de/wp-content/uploads/2016/12/logo_webseite_vers3-300x150.png00Stadt Kröpelinhttps://stadt-kroepelin.de/wp-content/uploads/2016/12/logo_webseite_vers3-300x150.pngStadt Kröpelin2024-04-08 15:41:402024-04-08 15:41:40Einladung zur Mitgliederversammlung der Jagdgenossenschaft Altenhagen
Die Stadt Kröpelin beabsichtigt die Veräußerung einer Teilfläche von ca 1800 m² des Flurstückes Gemarkung Kröpelin, Flur 12, Flurstück 394/2. Das genannte Teilfläche ist belegen am Großen Parkplatz in Kröpelin, ehemals bebaut mit einer Garagenanlage, welche im Jahr 2023 abgerissen wurde. Die Fläche befindet sich im Innenbereich, ein Bebauungsplan liegt nicht vor.
Gewünscht ist die Bebauung mit Wohn- und Gewerbefläche. Interessenten werden darum gebeten, ein Grobkonzept und ein Kaufangebot abzugeben.
Die Kaufnebenkosten sind durch den Erwerber zu tragen. Der Mindestkaufpreis entspricht dem Bodenrichtwert, aktuell 70 EUR/m².
Anbei zur Orientierung:
Für Rückfragen stehe ich gern zur Verfügung. Falls Sie Interesse an diesem Grundstück haben, bitte wir Sie um Bekundung des Interesses bis zum 15.05.2024.
Die Sitzung des Wahlausschusses der Stadt Kröpelin über die Zulassung der Wahlvorschläge für die Gemeindevertreterwahl und Bürgermeisterwahl am 09.06.2024 findet am 08.04.2024 um 17:00 Uhr im kleinen Sitzungssaal des Rathauses der Stadt Kröpelin, Markt 1, 18236 Kröpelin statt.
Die Vertrauenspersonen der Wahlvorschläge oder die Personen, die den Wahlvorschlag unterzeichnet haben, sind berechtigt, verbindliche Erklärungen zum Wahlvorschlag abzugeben und entgegenzunehmen.
https://stadt-kroepelin.de/wp-content/uploads/2016/12/logo_webseite_vers3-300x150.png00Stadt Kröpelinhttps://stadt-kroepelin.de/wp-content/uploads/2016/12/logo_webseite_vers3-300x150.pngStadt Kröpelin2024-03-26 16:06:062024-03-26 16:06:06Sitzung des Gemeindewahlausschusses der Stadt Kröpelin
Die Stadtvertretung der Stadt Kröpelin hat in ihrer Sitzung am 16.11.2023 die Satzung über den Bebauungsplan Nr. 18 „Altenhagen – Hof‘ bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil 8) sowie den örtlichen Bauvorschriften dazu gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Die Begründung zur Satzung wurde gebilligt.
Die Satzung über den Bebauungsplan Nr. 18 wurde mit dem Schreiben vom 28.02.2024 vom Landrat des Landkreises Rostock mit einem Hinweis genehmigt. Der Hinweis wurde beachtet.
Die Erteilung der Genehmigung des Bebauungsplanes Nr. 18 wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BauGB bekannt gemacht. Die Satzung über den Bebauungsplan Nr. 18 tritt mit Ablauf der Bekanntmachungsfrist in Kraft. Jedermann kann die Satzung und die dazugehörige Begründung sowie die zusammenfassende Erklärung ab diesem Tage im Bauamt der Stadt Kröpelin, Markt 1, 18236 Kröpelin, während der Öffnungszeiten einsehen und Auskunft über den Inhalt verlangen. Die Satzungsunterlagen sind ergänzend
eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes,
nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges,
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Kröpelin unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch den Bebauungsplan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.
Etwaige Verstöße gegen Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) oder von aufgrund der KV M-V erlassenen Verfahrensvorschriften beim Zustandekommen der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 18 sind nach § 5 Abs. 5 KV M-V in dem dort bezeichneten Umfang unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, aus der sich die Verletzung ergeben soll, innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung gegenüber der Stadt geltend gemacht worden sind.
https://stadt-kroepelin.de/wp-content/uploads/2016/12/logo_webseite_vers3-300x150.png00Stadt Kröpelinhttps://stadt-kroepelin.de/wp-content/uploads/2016/12/logo_webseite_vers3-300x150.pngStadt Kröpelin2024-03-21 14:48:542024-03-21 14:48:54Satzung der Stadt Kröpelin über den Bebauungsplan Nr. 18 „Altenhagen – Hof“
Am 23.4.2023 um 15 Uhr findet im Saal des Rathauses der 5.Seniorendialog mit dem Bürgermeister statt.
Hierzu sind alle Senioren und Seniorinnen der Stadt Kröpelin recht herzlich eingeladen.
Ich freue mich darauf, einen konstruktiven Austausch mit Ihnen zu führen.
Berufung des Gemeindewahlausschusses und ihrer Stellvertretung für die Wahl der Stadtvertretung und des Bürgermeisters / der Bürgermeisterin am 09.06.2024 (ggf. Stichwahl am 23.06.2024)
Gemäß § 10 Abs. 2 Landes- und Kommunalwahlgesetz M-V (LKWG M-V) gebe ich die in den Gemeindewahlausschuss für die Stadt Kröpelin berufenen Mitglieder und ihre Stellvertretungen nachfolgend bekannt:
Mitglieder
Winkler, Andrea
Lützow, Regina
Nieschalk, Verena
Maria Algner
stellvertretende Mitglieder
Christian Framm
Katharina Werges
Brigitta Radloff
Sebastian Hahn
Durch die Stadt Kröpelin wird die Annahme und Entsorgung von Baum- und Strauchschnitt organisiert.
Am Sonnabend, den 23.03.2024, zwischen 8:00 und 11:00 Uhr, kann beim Bauhof der Stadt Kröpelin Schulstraße 7a der Baum- und Strauchschnitt abgegeben werden.
Kostenlos angenommen und sofort geschreddert werden dort naturbelassene, verholzte Pflanzenteile ohne Erdanhaftungen mit einem Durchmesser bis 10 cm. Die Annahme ist auf grundstücksübliche Mengen von 1 m³ beschränkt. Gleichzeitig erfolgt der Verkauf von geschredderten Material.
Dieses Angebot gilt nur für Einwohner der Stadt Kröpelin (Nachweis zum Beispiel per Ausweis).
Das selbstständige Abladen ohne Weisung der verantwortlichen Personen vor Ort ist untersagt.
Gutteck
Bürgermeister
https://stadt-kroepelin.de/wp-content/uploads/2016/12/logo_webseite_vers3-300x150.png00Stadt Kröpelinhttps://stadt-kroepelin.de/wp-content/uploads/2016/12/logo_webseite_vers3-300x150.pngStadt Kröpelin2024-03-13 09:00:212024-03-13 09:00:21Angebot zur Entsorgung Baum und Strauchschnitt
Die Stadt Kröpelin verkauft Schreddermaterial aus Ast- und Strauchwerk.
• 15,00 € netto je 1m³
• Abholung nur nach vorheriger telefonischer Absprache
• Anmeldung beim Bauhofleiter unter 0151-17320704
https://stadt-kroepelin.de/wp-content/uploads/2016/12/logo_webseite_vers3-300x150.png00Stadt Kröpelinhttps://stadt-kroepelin.de/wp-content/uploads/2016/12/logo_webseite_vers3-300x150.pngStadt Kröpelin2024-03-13 08:18:182024-03-13 08:18:18Verkauf von Schreddermaterial aus Ast- und Strauchwerk
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Vortrag des Sanitätshauses Philipp – Hilfsmittel zur Gesundheitsförderung
/in Bekanntmachungen/von Stadt KröpelinDas Sanitätshaus Philipp bietet Hilfsmittel zur Gesundheitsförderung an.
Der Seniorenbeirat der Stadt Kröpelin lädt Sie zu einer kostenlosen Infoveranstaltung und gemeinsamen Gesprächsrunde zu diesem Thema recht herzlich ein.
Termin: 25.04.2024 um 14.30 Uhr
Wo : Im Rathaussaal in Kröpelin
Vorsitzender des Seniorenbeirates
Manfred Lahl
Zur Bekanntmachung
Öffentliche Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl der Stadtvertretung und die Wahl des Bürgermeisters der Stadt Kröpelin
/in Bekanntmachungen, Wahlen/von Stadt KröpelinDer Wahlausschuss der Stadt Kröpelin hat in seiner Sitzung am 08.04.2024 über die Zulassung der eingegangenen Wahlvorschläge von Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerber/innen zu der Stadtvertreter-/Bürgermeisterwahl am 09.06.2024 entschieden. Gemäß § 21 des Landes- und Kommunalwahlgesetzes (LKWG) i. V. m. § 27 der Landes- und Kommunalwahlordnung (LKWO) gebe ich hiermit die zugelassenen Wahlvorschläge in nachstehender Ordnung bekannt:
Die nachstehenden Wahlbewerber/innen haben erklärt, dass sie keiner Unvereinbarkeit von Amt und Mandat unterliegen.
Zugelassene Wahlvorschläge zur Wahl der Stadtvertretung der Stadt Kröpelin:
Nachstehender Wahlbewerber hat erklärt, dass er einer Unvereinbarkeit von Amt und Mandat unterliegt. Im Falle seiner Wahl beabsichtigt er, auf das Mandat zu verzichten.
Nachstehender Wahlvorschlag ist für die Wahl zum hauptamtlichen Bürgermeister eingegangen und zugelassen worden. Eine Erklärung über Tätigkeiten für die Staatssicherheit der Deutschen Demokratischen Republik ist aufgrund des Alters des Bewerbers nicht erforderlich.
Zugelassene Wahlvorschläge zur Wahl des Bürgermeisters der Stadt Kröpelin:
Zur vollständigen Bekanntmachung
Einladung zur Mitgliederversammlung der Jagdgenossenschaft Altenhagen
/in Bekanntmachungen/von Stadt KröpelinSehr geehrte Jagdgenossen,
am Mittwoch, den 24.04.2024 findet in der Feuerwehr Altenhagen um 18.00 Uhr unsere Mitgliederversammlung statt.
Um eine exakte Wahldurchführung gewährleisten zu können, bitten wir Sie ihre jeweilige Flächengröße zu benennen und nachzuweisen.
Sie können sich auch mit schriftlicher Vollmacht durch einen Jagdgenossen oder durch seinen Ehegatten oder einen Verwandten 1. Grades oder als juristische Person durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen.
Tagesordnung:
1. Kassen- und Rechenschaftsbericht, Entlastung des Vorstandes
2. Neuwahl des Vorstandes
3. Beschlussfassung Spenden Volkssolidarität, Weihnachtssterne
Mit freundlichen Grüßen
Vorsitzender Marko Reckziegel
Zur Bekanntmachung
Veräußerung einer Teilfläche
/in Bekanntmachungen/von Stadt KröpelinDie Stadt Kröpelin beabsichtigt die Veräußerung einer Teilfläche von ca 1800 m² des Flurstückes Gemarkung Kröpelin, Flur 12, Flurstück 394/2. Das genannte Teilfläche ist belegen am Großen Parkplatz in Kröpelin, ehemals bebaut mit einer Garagenanlage, welche im Jahr 2023 abgerissen wurde. Die Fläche befindet sich im Innenbereich, ein Bebauungsplan liegt nicht vor.
Gewünscht ist die Bebauung mit Wohn- und Gewerbefläche. Interessenten werden darum gebeten, ein Grobkonzept und ein Kaufangebot abzugeben.
Die Kaufnebenkosten sind durch den Erwerber zu tragen. Der Mindestkaufpreis entspricht dem Bodenrichtwert, aktuell 70 EUR/m².
Anbei zur Orientierung:
Für Rückfragen stehe ich gern zur Verfügung. Falls Sie Interesse an diesem Grundstück haben, bitte wir Sie um Bekundung des Interesses bis zum 15.05.2024.
Zur Bekanntmachung
Sitzung des Gemeindewahlausschusses der Stadt Kröpelin
/in Bekanntmachungen, Wahlen/von Stadt KröpelinDie Sitzung des Wahlausschusses der Stadt Kröpelin über die Zulassung der Wahlvorschläge für die Gemeindevertreterwahl und Bürgermeisterwahl am 09.06.2024 findet am 08.04.2024 um 17:00 Uhr im kleinen Sitzungssaal des Rathauses der Stadt Kröpelin, Markt 1, 18236 Kröpelin statt.
Die Vertrauenspersonen der Wahlvorschläge oder die Personen, die den Wahlvorschlag unterzeichnet haben, sind berechtigt, verbindliche Erklärungen zum Wahlvorschlag abzugeben und entgegenzunehmen.
Die Sitzung des Wahlausschusses ist öffentlich.
Zur Bekanntmachung
Satzung der Stadt Kröpelin über den Bebauungsplan Nr. 18 „Altenhagen – Hof“
/in Bekanntmachungen/von Stadt KröpelinDie Stadtvertretung der Stadt Kröpelin hat in ihrer Sitzung am 16.11.2023 die Satzung über den Bebauungsplan Nr. 18 „Altenhagen – Hof‘ bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil 8) sowie den örtlichen Bauvorschriften dazu gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Die Begründung zur Satzung wurde gebilligt.
Die Satzung über den Bebauungsplan Nr. 18 wurde mit dem Schreiben vom 28.02.2024 vom Landrat des Landkreises Rostock mit einem Hinweis genehmigt. Der Hinweis wurde beachtet.
Die Erteilung der Genehmigung des Bebauungsplanes Nr. 18 wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BauGB bekannt gemacht. Die Satzung über den Bebauungsplan Nr. 18 tritt mit Ablauf der Bekanntmachungsfrist in Kraft. Jedermann kann die Satzung und die dazugehörige Begründung sowie die zusammenfassende Erklärung ab diesem Tage im Bauamt der Stadt Kröpelin, Markt 1, 18236 Kröpelin, während der Öffnungszeiten einsehen und Auskunft über den Inhalt verlangen. Die Satzungsunterlagen sind ergänzend
im Internet unter https://www.stadt-kroepelin.de/category/bekanntmachungen/ und auf dem zentralen Landesportal https://wvvw.bauportal-mv.de/Bauleitplaene verfügbar.
Unbeachtlich werden:
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Kröpelin unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch den Bebauungsplan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.
Etwaige Verstöße gegen Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) oder von aufgrund der KV M-V erlassenen Verfahrensvorschriften beim Zustandekommen der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 18 sind nach § 5 Abs. 5 KV M-V in dem dort bezeichneten Umfang unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, aus der sich die Verletzung ergeben soll, innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung gegenüber der Stadt geltend gemacht worden sind.
Zur Bekanntmachung
5.Seniorendialog
/in Bekanntmachungen/von Stadt KröpelinAm 23.4.2023 um 15 Uhr findet im Saal des Rathauses der 5.Seniorendialog mit dem Bürgermeister statt.
Hierzu sind alle Senioren und Seniorinnen der Stadt Kröpelin recht herzlich eingeladen.
Ich freue mich darauf, einen konstruktiven Austausch mit Ihnen zu führen.
Zur Bekanntmachung
Bekanntmachung Wahlausschuss
/in Bekanntmachungen, Wahlen/von Stadt KröpelinBerufung des Gemeindewahlausschusses und ihrer Stellvertretung für die Wahl der Stadtvertretung und des Bürgermeisters / der Bürgermeisterin am 09.06.2024 (ggf. Stichwahl am 23.06.2024)
Gemäß § 10 Abs. 2 Landes- und Kommunalwahlgesetz M-V (LKWG M-V) gebe ich die in den Gemeindewahlausschuss für die Stadt Kröpelin berufenen Mitglieder und ihre Stellvertretungen nachfolgend bekannt:
Mitglieder
Winkler, Andrea
Lützow, Regina
Nieschalk, Verena
Maria Algner
stellvertretende Mitglieder
Christian Framm
Katharina Werges
Brigitta Radloff
Sebastian Hahn
Zur Bekanntmachung
Angebot zur Entsorgung Baum und Strauchschnitt
/in Bekanntmachungen/von Stadt KröpelinDurch die Stadt Kröpelin wird die Annahme und Entsorgung von Baum- und Strauchschnitt organisiert.
Am Sonnabend, den 23.03.2024, zwischen 8:00 und 11:00 Uhr, kann beim Bauhof der Stadt Kröpelin Schulstraße 7a der Baum- und Strauchschnitt abgegeben werden.
Kostenlos angenommen und sofort geschreddert werden dort naturbelassene, verholzte Pflanzenteile ohne Erdanhaftungen mit einem Durchmesser bis 10 cm. Die Annahme ist auf grundstücksübliche Mengen von 1 m³ beschränkt. Gleichzeitig erfolgt der Verkauf von geschredderten Material.
Dieses Angebot gilt nur für Einwohner der Stadt Kröpelin (Nachweis zum Beispiel per Ausweis).
Das selbstständige Abladen ohne Weisung der verantwortlichen Personen vor Ort ist untersagt.
Gutteck
Bürgermeister
Verkauf von Schreddermaterial aus Ast- und Strauchwerk
/in Bekanntmachungen/von Stadt KröpelinDie Stadt Kröpelin verkauft Schreddermaterial aus Ast- und Strauchwerk.
• 15,00 € netto je 1m³
• Abholung nur nach vorheriger telefonischer Absprache
• Anmeldung beim Bauhofleiter unter 0151-17320704