https://stadt-kroepelin.de/wp-content/uploads/2016/12/logo_webseite_vers3-300x150.png00Stadt Kröpelinhttps://stadt-kroepelin.de/wp-content/uploads/2016/12/logo_webseite_vers3-300x150.pngStadt Kröpelin2024-01-17 11:09:532024-01-17 11:43:49Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen anlässlich der Wahl der hauptamtlichen Bürgermeisterin / des hauptamtlichen Bürgermeisters am 09.06.2024
https://stadt-kroepelin.de/wp-content/uploads/2016/12/logo_webseite_vers3-300x150.png00Stadt Kröpelinhttps://stadt-kroepelin.de/wp-content/uploads/2016/12/logo_webseite_vers3-300x150.pngStadt Kröpelin2024-01-17 11:06:292024-01-17 11:47:27Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen anlässlich der Wahl der Stadtvertretung am 09.06.2024
Im Anhang finden Sie die Bekanntmachung zum ersten Entwurf der Neuaufstellung des Raumentwicklungsprogramms der Region Rostock und einem entsprechenden Termin für eine Infoveranstaltung im VH „Zum Raben“ in Kröpelin.
https://stadt-kroepelin.de/wp-content/uploads/2016/12/logo_webseite_vers3-300x150.png00Stadt Kröpelinhttps://stadt-kroepelin.de/wp-content/uploads/2016/12/logo_webseite_vers3-300x150.pngStadt Kröpelin2024-01-12 13:11:022024-01-25 15:04:55Neuaufstellung des Raumentwicklungsprogramms für die Region Rostock
Bis zum 15.02.2024 werden die Parteien und Wählergruppen aufgefordert, Vorschläge zur Besetzung des Gemeindewahlausschusses bei der Gemeindewahlleiterin einzureichen.
https://stadt-kroepelin.de/wp-content/uploads/2016/12/logo_webseite_vers3-300x150.png00Stadt Kröpelinhttps://stadt-kroepelin.de/wp-content/uploads/2016/12/logo_webseite_vers3-300x150.pngStadt Kröpelin2024-01-09 17:02:172024-01-09 17:03:31Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen zur Besetzung des Gemeindewahlausschusses
Hiermit erinnert die Stadt Kröpelin an die bundesweit geltenden Regelungen im Sprengstoffrecht, wonach das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen, sowie Reet- und Fachwerkhäusern ganzjährig verboten ist, somit auch an Silvester und Neujahr. Hieraus ergibt Sie einen Abstandsregelungen von 200 m um die betroffenen Objekte.
Mit Hinblick auf den kommenden Jahreswechsel möchten wir zusätzlich auf folgendes hinweisen:
Pyrotechnische Gegenstände der Klasse II (Silvesterfeuerwerk) dürfen nur am 31. Dezember 2023 und 01. Januar 2024 abgebrannt werden.
Zuwiderhandlungen können mit Bußgeld bestraft werden.
Gutteck
Bürgermeister
https://stadt-kroepelin.de/wp-content/uploads/2016/12/logo_webseite_vers3-300x150.png00Stadt Kröpelinhttps://stadt-kroepelin.de/wp-content/uploads/2016/12/logo_webseite_vers3-300x150.pngStadt Kröpelin2023-12-20 07:43:002023-12-20 07:43:00Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen am 31. Dezember 2023 und 01. Januar 2024
Die Stadt Kröpelin hat zwischen den Feiertagen wie folgt geöffnet:
Donnerstag, den 28.12.2023 von 09.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr – 16.00 Uhr.
Am Mittwoch, den 27.12.2023 und Freitag, den 29.12.2023 bleibt die Stadtverwaltung Kröpelin geschlossen.
https://stadt-kroepelin.de/wp-content/uploads/2016/12/logo_webseite_vers3-300x150.png00Stadt Kröpelinhttps://stadt-kroepelin.de/wp-content/uploads/2016/12/logo_webseite_vers3-300x150.pngStadt Kröpelin2023-12-18 10:45:222023-12-18 10:45:40Öffnungszeiten zwischen Weihnachten und Silvester
Auf Grund des §§ 45 ff. der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Stadtvertretung vom 13.12.2023 die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 erlassen.
Die öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Stadt Kröpelin für das Haushaltsjahr 2024 erfolgt am 15.12.2023 durch Veröffentlichung im Internet, erreichen über den Link, Stadt Kröpelin/Öffentliche Bekanntmachungen über die Homepage der Stadt Kröpelin unter: www.stadt-kroepelin.de. Unter Stadt Kröpelin, Rathaus, Markt 1, 18236 Kröpelin kann jedermann sich kostenpflichtig die Haushaltssatzung Haushaltsjahr 2024 zusenden lassen. Die Textfassung der Haushaltssatzung Haushaltsjahr 2024 liegt unter obiger Adresse zur Mitnahme aus oder wird dort bereitgehalten.
Die Haushaltssatzung und ihre Anlagen sind in der Zeit vom 15.12.2023-05.01.2024 bei der Stadtverwaltung Kröpelin, Markt 1 in 18236 Kröpelin zur Einsichtnahme öffentlich ausgelegt.
https://stadt-kroepelin.de/wp-content/uploads/2016/12/logo_webseite_vers3-300x150.png00Stadt Kröpelinhttps://stadt-kroepelin.de/wp-content/uploads/2016/12/logo_webseite_vers3-300x150.pngStadt Kröpelin2023-12-15 11:19:452023-12-15 11:19:45Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024
Die Stadtvertretung der Stadt Kröpelin hat in ihrer Sitzung am 16.11.2023 den Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 19 „PVA Schmadebeck“ mit der dazugehörigen Begründung gebilligt.
Ziel ist die planungsrechtliche Regelung zur Errichtung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen im Bereich der ehemaligen Kiessand-Abbauflächen und der Deponie in Schmadebeck (siehe Übersichtsplan in der Anlage).
Der Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 19 einschließlich Begründung liegt in der Zeit
vom 08.01.2024 bis zum 05.02.2024
im Bauamt der Stadt Kröpelin, Markt 1, 18236 Kröpelin, während der Dienstzeiten öffentlich aus. Die Planunterlagen sind zusätzlich im o.g. Auslegungszeitraum im Internet einsehbar unter: https://www.stadt-kroepelin.de/category/bekanntmachungen/
Während dieser Auslegungszeit besteht die Möglichkeit zur Äußerung und Erörterung. Von jedermann können in dieser Zeit Stellungnahmen zum Vorentwurf schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden.
https://stadt-kroepelin.de/wp-content/uploads/2016/12/logo_webseite_vers3-300x150.png00Stadt Kröpelinhttps://stadt-kroepelin.de/wp-content/uploads/2016/12/logo_webseite_vers3-300x150.pngStadt Kröpelin2023-12-08 12:38:282024-01-09 16:47:09Bebauungsplan Nr. 19 der Stadt Kröpelin „PVA Schmadebeck“ – frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
Seitens der Wasser- und Bodenverbände „Warnow-Beke“ und „Hellbach-Conventer Niederung“ wurden Erhöhung der Verbandsbeiträge angekündigt, sowie eine Steigerung der Personal- und Verwaltungskosten ist erfolgt. Die Stadt Kröpelin erhebt Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge gemäß § 5 KV M-V i.V.m. § 1,2,6 und 7 KAG M-V. Eine Festsetzung der Gebühren für das Jahr 2024 erfolgt nach vorliegen der jeweiligen Verbandsrechnungen.
Hiermit möchten wir alle Betroffenen gemäß Satzung der Stadt Kröpelin über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes Hellbach – Conventer Niederung und Satzung der Stadt Kröpelin über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes Warnow-Beke vorab darüber informieren, dass sich der Gebührenmaßstab für 2024 anpasst.
https://stadt-kroepelin.de/wp-content/uploads/2016/12/logo_webseite_vers3-300x150.png00Stadt Kröpelinhttps://stadt-kroepelin.de/wp-content/uploads/2016/12/logo_webseite_vers3-300x150.pngStadt Kröpelin2023-11-28 16:09:212023-11-28 16:09:21Erhöhung der Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge ab 01.01.2024
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Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen anlässlich der Wahl der hauptamtlichen Bürgermeisterin / des hauptamtlichen Bürgermeisters am 09.06.2024
/in Allgemein, Bekanntmachungen, Wahlen/von Stadt KröpelinBis zum 26.03.2024 um 18.00 Uhr können bei der Gemeindewahlleiterin die Vorschläge eingereicht werden.
Die entsprechenden Formulare finden sie unter: hier
>>>Bekanntmachung
Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen anlässlich der Wahl der Stadtvertretung am 09.06.2024
/in Allgemein, Bekanntmachungen, Wahlen/von Stadt KröpelinBis zum 26.03.2024 um 18.00 Uhr können bei der Gemeindewahlleiterin die Vorschläge eingereicht werden.
Die entsprechenden Formulare finden Sie unter: hier
>> Bekanntmachung
Neuaufstellung des Raumentwicklungsprogramms für die Region Rostock
/in Allgemein, Bekanntmachungen/von Stadt KröpelinIm Anhang finden Sie die Bekanntmachung zum ersten Entwurf der Neuaufstellung des Raumentwicklungsprogramms der Region Rostock und einem entsprechenden Termin für eine Infoveranstaltung im VH „Zum Raben“ in Kröpelin.
Infoabend: 30.01.2024 um 18.30 Uhr
>>>Bekanntmachung
>>>Terminübersicht
>>>Entwurf_Text_Januar_2024
>>>Entwurf_Erläuterungen_Januar_2024
>>>Entwurf_Grundkarte_Januar_2024
>>>Entwurf_Beikarten_Januar_2024
Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen zur Besetzung des Gemeindewahlausschusses
/in Bekanntmachungen, Wahlen/von Stadt KröpelinBis zum 15.02.2024 werden die Parteien und Wählergruppen aufgefordert, Vorschläge zur Besetzung des Gemeindewahlausschusses bei der Gemeindewahlleiterin einzureichen.
>>> Bekannmachung
Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen am 31. Dezember 2023 und 01. Januar 2024
/in Bekanntmachungen/von Stadt KröpelinHiermit erinnert die Stadt Kröpelin an die bundesweit geltenden Regelungen im Sprengstoffrecht, wonach das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen, sowie Reet- und Fachwerkhäusern ganzjährig verboten ist, somit auch an Silvester und Neujahr. Hieraus ergibt Sie einen Abstandsregelungen von 200 m um die betroffenen Objekte.
Mit Hinblick auf den kommenden Jahreswechsel möchten wir zusätzlich auf folgendes hinweisen:
Pyrotechnische Gegenstände der Klasse II (Silvesterfeuerwerk) dürfen nur am 31. Dezember 2023 und 01. Januar 2024 abgebrannt werden.
Zuwiderhandlungen können mit Bußgeld bestraft werden.
Gutteck
Bürgermeister
Stadtkasse geschlossen
/in Bekanntmachungen/von Stadt KröpelinDie Stadtkasse der Stadtverwaltung Kröpelin bleibt am 02.01.2024 und 03.01.2024 geschlossen.
Öffnungszeiten zwischen Weihnachten und Silvester
/in Bekanntmachungen/von Stadt KröpelinDie Stadt Kröpelin hat zwischen den Feiertagen wie folgt geöffnet:
Donnerstag, den 28.12.2023 von 09.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr – 16.00 Uhr.
Am Mittwoch, den 27.12.2023 und Freitag, den 29.12.2023 bleibt die Stadtverwaltung Kröpelin geschlossen.
Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024
/in Bekanntmachungen/von Stadt KröpelinAuf Grund des §§ 45 ff. der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Stadtvertretung vom 13.12.2023 die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 erlassen.
Die öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Stadt Kröpelin für das Haushaltsjahr 2024 erfolgt am 15.12.2023 durch Veröffentlichung im Internet, erreichen über den Link, Stadt Kröpelin/Öffentliche Bekanntmachungen über die Homepage der Stadt Kröpelin unter: www.stadt-kroepelin.de. Unter Stadt Kröpelin, Rathaus, Markt 1, 18236 Kröpelin kann jedermann sich kostenpflichtig die Haushaltssatzung Haushaltsjahr 2024 zusenden lassen. Die Textfassung der Haushaltssatzung Haushaltsjahr 2024 liegt unter obiger Adresse zur Mitnahme aus oder wird dort bereitgehalten.
Die Haushaltssatzung und ihre Anlagen sind in der Zeit vom 15.12.2023-05.01.2024 bei der Stadtverwaltung Kröpelin, Markt 1 in 18236 Kröpelin zur Einsichtnahme öffentlich ausgelegt.
Bekanntmachung
Haushaltssatzung 2024
Bebauungsplan Nr. 19 der Stadt Kröpelin „PVA Schmadebeck“ – frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
/in Bekanntmachungen/von Stadt KröpelinDie Stadtvertretung der Stadt Kröpelin hat in ihrer Sitzung am 16.11.2023 den Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 19 „PVA Schmadebeck“ mit der dazugehörigen Begründung gebilligt.
Ziel ist die planungsrechtliche Regelung zur Errichtung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen im Bereich der ehemaligen Kiessand-Abbauflächen und der Deponie in Schmadebeck (siehe Übersichtsplan in der Anlage).
Der Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 19 einschließlich Begründung liegt in der Zeit
vom 08.01.2024 bis zum 05.02.2024
im Bauamt der Stadt Kröpelin, Markt 1, 18236 Kröpelin, während der Dienstzeiten öffentlich aus. Die Planunterlagen sind zusätzlich im o.g. Auslegungszeitraum im Internet einsehbar unter: https://www.stadt-kroepelin.de/category/bekanntmachungen/
Während dieser Auslegungszeit besteht die Möglichkeit zur Äußerung und Erörterung. Von jedermann können in dieser Zeit Stellungnahmen zum Vorentwurf schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden.
>>> Satzuung über den Bebauungsplan Nr. 19 PVA Schmadebeck – Vorentwurf
>>> Begründung zum Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 19 PVA Schmadebeck
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Erhöhung der Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge ab 01.01.2024
/in Bekanntmachungen/von Stadt KröpelinSeitens der Wasser- und Bodenverbände „Warnow-Beke“ und „Hellbach-Conventer Niederung“ wurden Erhöhung der Verbandsbeiträge angekündigt, sowie eine Steigerung der Personal- und Verwaltungskosten ist erfolgt. Die Stadt Kröpelin erhebt Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge gemäß § 5 KV M-V i.V.m. § 1,2,6 und 7 KAG M-V. Eine Festsetzung der Gebühren für das Jahr 2024 erfolgt nach vorliegen der jeweiligen Verbandsrechnungen.
Hiermit möchten wir alle Betroffenen gemäß Satzung der Stadt Kröpelin über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes Hellbach – Conventer Niederung und Satzung der Stadt Kröpelin über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes Warnow-Beke vorab darüber informieren, dass sich der Gebührenmaßstab für 2024 anpasst.
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