Die Stadtvertretung Kröpelin hat in ihrer Sitzung am 29.10.2020 den Aufstellungsbeschluss für die Satzung über den Bebauungsplan (B-Plan) Nr. 15 „Kröpelin — Am Brusower Weg“ gefasst und das damit verbundene Bauleitplanverfahren eingeleitet.
Das Plangebiet befindet sich am östlichen Rand der Stadt Kröpelin und hat eine Größe von rund 9,8 ha (vgl. Anlage mit Kartendarstellung).
Der Geltungsbereich des B-Planes wird wie folgt begrenzt:
• im Nordwesten durch das Wohngebiet „Am Silberberg“ der Stadt Kröpelin,
• im Norden und Nordosten durch Ackerflächen,
• im Osten durch Ackerflächen und durch die Ortslage Brusow,
• im Süden durch Ackerflächen,
• im Westen durch den Siedlungsbereich der Stadt Kröpelin.
Zum Plangebiet gehören folgende Flurstücke:
Gemarkung Kröpelin, Flur 5:
49 — 52, 53 – 55 (vollständig), 61 — 68, 70, 71, 72/2 (vollst.), 72/3, 73/2 (vollst.), 73/3, 74/5 (vollst.), 74/12 (vollst.), 75/2 (vollst.), 75/3, 76/2 (vollst.), 76/3, 77/2 (vollst.), 77/3, 78/2 (vollst.), 78/3, 79/2 (vollst.), 79/3, 80 – 85, 89, 90/1, 237. Alle nicht mit „vollständig“ bezeichneten Flurstücke sind nur teilweise im Plangebiet enthalten.
Gemarkung Brusow, Flur 1:
Flurstücke 208, 209 und 213 (alle teilweise).
Es werden folgende Planungsziele angestrebt:
• Ausweisung eines allgemeinen Wohngebietes gemäß § 4 BauNVO auf einer rund 8,35 ha großen Fläche gemäß beigefügter Kartendarstellung (Vorschlag Flächenaufteilung),
• Schaffung von bis zu 99 Baugrundstücken für die Wohnbebauung,
• Herstellung der Erschließung mit allen erforderlichen Ver- und Entsorgungseinrichtungen.
In der Stadt Kröpelin besteht eine anhaltend große Nachfrage nach bezahlbaren Baugrundstücken für die Bebauung mit Einfamilienhäusern. Die Stadt Kröpelin ist bestrebt, dem bestehenden Bedarf gerecht zu werden und entsprechendes Baurecht für zusätzliche Bauflächen in der Gemeinde zu schaffen. Die ausgewählte Fläche ist dafür sehr gut geeignet.
Die betreffende Fläche befindet sich baurechtlich im Außenbereich, so dass zur Schaffung von Baurecht die Aufstellung eines B-Planes erforderlich ist. Auf den jetzigen Ackerflächen können attraktive, relativ kostengünstige und ruhige Wohnstandorte geschaffen und so die Nachfrage nach bezahlbaren Baugrundstücken in Kröpelin befriedigt werden. Die geplante Wohnbebauung fügt sich harmonisch in die Ortslage ein. Die straßenbegleitende Bebauung rundet die Ortslage ab. Die Bebauung würde sich ähnlich wie im benachbarten Wohngebiet (Am Silberberg) fortsetzen.
Es ist vorgesehen, den B-Plan Nr. 15 gemäß § 10 Baugesetzbuch in einem zweistufigen Beteiligungsverfahren aufzustellen. Die Öffentlichkeit wird frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung informiert. Nach Erstellung des Vorentwurfes und des Entwurfes des B-Planes Nr. 15 erfolgt jeweils die einmonatige öffentliche Auslegung der Planunterlagen, bei der sich die Öffentlichkeit zur Planung äußern kann.
Der Beginn der öffentlichen Auslegung wird eine Woche vorher auf der Internetseite der Stadt
Kröpelin und an den Bekanntmachungstafeln öffentlich bekanntgemacht.
Zur vollständigen Bekanntmachung
Amtliche Bekanntmachung über die 2. Teilinkraftsetzung des Umlegungsplanes Kröpelin U 1 „Bützower Straße“ gemäß § 71 BauGB
/in Bekanntmachungen /von Stadt KröpelinDer am 14. August 2020 aufgestellte Umlegungsplan für das Umlegungsgebiet U 1 „Bützower Straße “ ist für die Ordnungsnummern 46 und 48 am 29. Oktober 2020 unanfechtbar geworden.
Mit dieser Bekanntmachung wird nach § 72 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 8. August 2020 (BGBl. I S. 1728)) der bisherige Rechtszustand durch den im Umlegungsplan vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt. Die Bekanntmachung schließt die Einweisung der neuen Eigentümer in den Besitz der zugeteilten Grundstücke ein.
Die Berichtigung des Grundbuches und des Liegenschaftskatasters wird bei den zuständigen Behörden veranlasst. Bis zur Berichtigung des Grundbuchs ist die Einsicht in den Umlegungsplan jedem gestattet, der ein berechtigtes Interesse darlegt. Der Umlegungsplan kann gemäß § 69 Abs. 1 Baugesetzbuch kann bei der Stadt Kröpelin, Markt 1, 18236 Kröpelin eingesehen werden.
Diese Bekanntmachung kann von den Betroffenen innerhalb eines Monats, gerechnet vom Tage nach dieser öffentlichen Bekanntmachung durch Widerspruch angefochten werden. Der Widerspruch ist bei der Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses, beim Vermessungsbüro Kerstin Siwek, Kanalstraße 20, 23970 Wismar oder bei der Stadt Kröpelin, Markt 1, 18236 Kröpelin schriftlich oder zur Niederschrift zu erheben.
Kröpelin, den 09.12.2020
Dagmar Philipp
Die Umlegungsausschussvorsitzende
Zur Bekanntmachung
Allgemeinverfügung des Landkreises Rostock zur Regelung von Maßnahmen zur Begrenzung der Neuinfektionen mit SARSCoV-2
/in Bekanntmachungen /von Stadt Kröpelin-Mund-Nase-Bedeckungspflicht unter freiem Himmel auf belebten Plätzen und Verbot Alkoholausschank-
Anordnungen:
1. An Orten im öffentlichen Raum, an denen Menschen dichter oder länger zusammenkommen, besteht auch unter freiem Himmel die Pflicht, Mund und Nase mit einer Alltagsmaske, einem Schal, einem Tuch o.ä. zu bedecken.
Nach Festlegung durch die örtlich zuständigen Behörden gemäß § 1 Abs. 2 Corona-Landesverordnung M-V v. 28.11.2020 betrifft die Mund-Nase-Bedeckungspflicht die in der 1 aufgeführten Örtlichkeiten zu den jeweils vorgegebenen Zeiten.
Dies gilt nicht für Kinder bis zum Schuleintritt und Menschen, die aufgrund einer medizinischen oder psychischen Beeinträchtigung oder einer Behinderung keine Mund-Nase-Bedeckung tragen können und dies durch eine ärztliche Bescheinigung nachweisen können. Das Abnehmen der Mund-Nase-Bedeckung ist unter Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 Meter zulässig, solange es zur Kommunikation mit Menschen mit Hörbehinderungen, die auf das Lippenlesen angewiesen sind, erforderlich ist.
2. Der gewerbliche Ausschank von alkoholischen und alkoholhaltigen Getränken, insbesondere alkoholhaltiger Heißgetränke, ist im gesamten Kreisgebiet verboten.
3. Diese Allgemeinverfügung ist gemäß § 28 i.V.m. § 16 Abs. 8 IfSG sofort vollziehbar.
4. Diese Allgemeinverfügung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
5. Der jederzeitige vollständige oder teilweise Widerruf dieser Allgemeinverfügung bleibt vorbehalten(§ 49 Abs. 1 Landesverwaltungsverfahrensgesetz-VwVfG M-V).
Zur Bekanntmachung und ausführlichen Begründung
Ergänzungssatzung der Stadt Kröpelin für den Bereich Am Torfmoor/Feldstraße
/in Bekanntmachungen /von Stadt KröpelinBekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses
Die Stadtvertretung der Stadt Kröpelin hat in ihrer Sitzung am 29.10.2020 den Aufstellungsbeschluss einer Satzung über die Ergänzung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Kröpelin für den Bereich Am Torfmoor/Feldstraße (Ergänzungssatzung nach den Maßgaben des § 34 Abs. 4 Nr. 3 Baugesetzbuch) gefasst.
Der Geltungsbereich der Satzung umfasst zwei Grundstücke im Gebiet Am Torfmoor (Flurstücke 118/15 (teilw.), 118/16 und 117/15) sowie Feldstraße (Flurstücke fü/8 (teilw.), 11 1/7, 1 06/6 (teilw.) und 1 06/5, Flur 4, Gemarkung Kröpelin), s. Übersichtsplan. Durch die Aufstellung der Satzung soll Baurecht für eine ergänzende Bebauung mit Einfamilienhäusern, die die Ortslage städtebaulich sinnvoll abrunden, geschaffen werden.
Die Bekanntmachung ist auch auf der Internetseite der Stadt Kröpelin unter https://www.stadt-kroepelin.de/ einsehbar.
Zur Bekanntmachung
Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 15 „Kröpelin — Am Brusower Weg“
/in Bekanntmachungen /von Stadt KröpelinDie Stadtvertretung Kröpelin hat in ihrer Sitzung am 29.10.2020 den Aufstellungsbeschluss für die Satzung über den Bebauungsplan (B-Plan) Nr. 15 „Kröpelin — Am Brusower Weg“ gefasst und das damit verbundene Bauleitplanverfahren eingeleitet.
Das Plangebiet befindet sich am östlichen Rand der Stadt Kröpelin und hat eine Größe von rund 9,8 ha (vgl. Anlage mit Kartendarstellung).
Der Geltungsbereich des B-Planes wird wie folgt begrenzt:
• im Nordwesten durch das Wohngebiet „Am Silberberg“ der Stadt Kröpelin,
• im Norden und Nordosten durch Ackerflächen,
• im Osten durch Ackerflächen und durch die Ortslage Brusow,
• im Süden durch Ackerflächen,
• im Westen durch den Siedlungsbereich der Stadt Kröpelin.
Zum Plangebiet gehören folgende Flurstücke:
Gemarkung Kröpelin, Flur 5:
49 — 52, 53 – 55 (vollständig), 61 — 68, 70, 71, 72/2 (vollst.), 72/3, 73/2 (vollst.), 73/3, 74/5 (vollst.), 74/12 (vollst.), 75/2 (vollst.), 75/3, 76/2 (vollst.), 76/3, 77/2 (vollst.), 77/3, 78/2 (vollst.), 78/3, 79/2 (vollst.), 79/3, 80 – 85, 89, 90/1, 237. Alle nicht mit „vollständig“ bezeichneten Flurstücke sind nur teilweise im Plangebiet enthalten.
Gemarkung Brusow, Flur 1:
Flurstücke 208, 209 und 213 (alle teilweise).
Es werden folgende Planungsziele angestrebt:
• Ausweisung eines allgemeinen Wohngebietes gemäß § 4 BauNVO auf einer rund 8,35 ha großen Fläche gemäß beigefügter Kartendarstellung (Vorschlag Flächenaufteilung),
• Schaffung von bis zu 99 Baugrundstücken für die Wohnbebauung,
• Herstellung der Erschließung mit allen erforderlichen Ver- und Entsorgungseinrichtungen.
In der Stadt Kröpelin besteht eine anhaltend große Nachfrage nach bezahlbaren Baugrundstücken für die Bebauung mit Einfamilienhäusern. Die Stadt Kröpelin ist bestrebt, dem bestehenden Bedarf gerecht zu werden und entsprechendes Baurecht für zusätzliche Bauflächen in der Gemeinde zu schaffen. Die ausgewählte Fläche ist dafür sehr gut geeignet.
Die betreffende Fläche befindet sich baurechtlich im Außenbereich, so dass zur Schaffung von Baurecht die Aufstellung eines B-Planes erforderlich ist. Auf den jetzigen Ackerflächen können attraktive, relativ kostengünstige und ruhige Wohnstandorte geschaffen und so die Nachfrage nach bezahlbaren Baugrundstücken in Kröpelin befriedigt werden. Die geplante Wohnbebauung fügt sich harmonisch in die Ortslage ein. Die straßenbegleitende Bebauung rundet die Ortslage ab. Die Bebauung würde sich ähnlich wie im benachbarten Wohngebiet (Am Silberberg) fortsetzen.
Es ist vorgesehen, den B-Plan Nr. 15 gemäß § 10 Baugesetzbuch in einem zweistufigen Beteiligungsverfahren aufzustellen. Die Öffentlichkeit wird frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung informiert. Nach Erstellung des Vorentwurfes und des Entwurfes des B-Planes Nr. 15 erfolgt jeweils die einmonatige öffentliche Auslegung der Planunterlagen, bei der sich die Öffentlichkeit zur Planung äußern kann.
Der Beginn der öffentlichen Auslegung wird eine Woche vorher auf der Internetseite der Stadt
Kröpelin und an den Bekanntmachungstafeln öffentlich bekanntgemacht.
Zur vollständigen Bekanntmachung
Allgemeinverfügung des Landkreises Rostock Tierseuchenrechtliche Anordnung zur Aufstallung zum Schutz gegen die Geflügelpest
/in Bekanntmachungen /von Stadt KröpelinAuf der Grundlage
Geflügelpest-Verordnung des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt vom 18.12.2017 (AZ: VI 530-721-20610) in den jeweils geltenden Fassungen,
wird Folgendes angeordnet:
Zur vollständigen Bekanntmachung
Tierseuchenrechtliche Anordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest
/in Bekanntmachungen /von Stadt KröpelinIn einem Hausgeflügelbestand in 18233 Neubukow / Malpendorf wurde am 15.11.2020 hochpathogenes Aviäres Influenzavirus vom Subtyp H5N8 nachgewiesen.
Das Gemeindegebiet der Stadt Kröpelin und deren Ortsteile wurde als Beobachtungsgebiet gekennzeichnet.
Im Beobachtungsgebiet gilt:
Link zum Kartendienst mit den Sperrbezirk und Beobachtungsgebiete
Weitere Regelungen und Verfügungen entnehmen Sie bitte der folgenden Anordnungen:
Amtliche Bekanntmachung über die Teilinkraftsetzung des Umlegungsplanes Kröpelin U 1„Bützower Straße“ gemäß § 71 BauGB
/in Bekanntmachungen /von Stadt KröpelinIn der Anlage finden Sie die Bekanntmachung zur Teilinkraftsetzung des Umlegungsplanes Kröpelin U 1„Bützower Straße“ gemäß § 71 BauGB.
Kröpelin, den 10. Nov. 2020
gez. Dagmar Philipp
Die Umlegungsausschussvorsitzende
Zur Bekanntmachung
Covid-19 Update vom 26.10.2020
/in Bekanntmachungen /von Stadt KröpelinLieber Kröpelinerinnen und Kröpeliner,
angesichts der aktuellen Infektionszahlen, empfehlen wir Ihnen die notwendigen Verwaltungsgänge nur auf das notwendigste Minimum zu reduzieren. Nutzen Sie die Möglichkeiten per Telefon, Email und Co mit uns in Kontakt zu treten. Die jeweiligen Ansprechpartner entnehmen Sie bitte unserer Verwaltungsgliederung.
Aufgrund der aktuellen Lage wird der Zutritt ins Rathaus der Stadt Kröpelin ab dem 27.10.2020 bis auf weiteres nur nach vorheriger Terminvergabe erfolgen, vereinbaren Sie bitte vorher einen Termin beim jeweiligen Ansprechpartner.
Gez. Gutteck
Bürgermeister
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 14 ,,Wohnpark Wismarsche Straße“ der Stadt Kröpelin
/in Bekanntmachungen /von Stadt KröpelinBekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Die Stadtvertretung der Stadt Kröpelin hat in ihrer Sitzung am 03.09.2020 den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 14 ,,Wohnpark Wismarsche Straße“ gebilligt.
Das Plangebiet mit einer Größe von rd. 0,9 ha liegt westlich der Innenstadt, westlich der Wismarschen Straße und nördlich der Bahnstrecke Wismar – Rostock und umfasst
das Grundstück Wismarsche Straße Nr. 24/26 (s. Übersichtsplan).
Planungsziel ist die Errichtung eines Wohngebietes für das im Wesentlichen die Errichtung von Mietwohnungen angestrebt wird. Es handelt sich um einen innerstädtischen Wohnstandort mit guter Verkehrsanbindung und Nähe zu zentralen Infrastruktureinrichtungen der Stadt Kröpelin.
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 14 liegt in der Zeit
vom 16.11.2020 bis zum 18.12.2020
im Bauamt der Stadt Kröpelin, Markt 1 , 18236 Kröpelin, während der Öffnungszeiten öffentlich aus. Die Planunterlagen sind zusätzlich im o.g. Auslegungszeitraum im Internet einsehbar unter:
https://www.stadt-kroepelin.de/category/bekanntmachungen/
Von jedermann können in dieser Zeit Stellungnahmen zum Entwurf schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt bleiben.
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Zusätzliche Unterlage zur Bekanntmachung:
Erneuerung Kanalisation und Straßenbau „Straße des Friedens“ Kröpelin
/in Bekanntmachungen /von Stadt KröpelinVom 26. – 28.10.2020 werden die Asphaltarbeiten von der Einmündung Hundehäger Weg bis zur Neuen Reihe durchgeführt.
An diesen Tagen ist eine Zufahrt zu den Garagen nicht möglich.
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