Allgemeinverfügung des LK Rostock – Tierseuchenrechtliche Anordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest

Die Allgemeinverfugung des Landkreises Rostock zur generellen Aufstallung sämtlichen Geflügels im Landkreis Rostock zum Schutz gegen die Geflllgelpest vom 18.02.2021 wird mit Wirkung ab 27.03.2021 aufgehoben.
In folgenden Gebieten des Landkreises wird ab dem 27.03.2021 die Aufstallung des Geflügels (Hühner,
Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten, Gänse) in geschlossenen Ställen oder unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss angeordnet:
Aufstallungsgebiete:
A. Küstenstreifen
– Gemeinde Rerik Stadt mit den Orten Rerik, Gaarzer Hof, Neu Gaarz, Garvsmühlen, Blengow, Meschendorf, Roggow, Russow
– Gemeinde Bastorf mit dem Ort Kägsdorf
– Stadt Kiihlungsborn ,
– Gemeinde Am Salzhaff mit den Orten Klein Strömkendorf, Pepelow, Rakow, Teßmannsdorf
– Gemeinde Wittenbeck mit dem Ort Klein Bollhagen
– Gemeinde Stadt Doberan mit dem Ort Heiligendamm
– Gemeinde Börgerende-Rethwisch mit den Orten Börgerende und Rethwisch
– Gemeinde Nienhagen mit dem Ort Nienhagen

 

Bekanntmachung Allgemeinverfügung

Bekanntmachung über Spenden, Schenkungen und ähnliches an die Stadt Kröpelin

Gemäß § 44 Abs. 4 der Kommunalverfassung M-V darf eine Gemeinde zur Erfüllung Ihrer Aufgaben nach § 2 KV M-V Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung der Aufgaben nach § 2 KV M-V beteiligen.

Über die Einnahme ist ein jährlicher Bericht zu erstellen, in welchem die Geber, die Zuwendung und die Zuwendungszwecke anzugegeben sind. Der Bericht für das Haushaltsjahr 2020 kann zu den üblichen Sprechzeiten der Stadt Kröpelin vom 29.03.2021 bis 26.04.2021, Zimmer 20, Kämmerei eingesehen werden.

Bekanntmachung Spenden an die Stadt Kröpelin HJ 2020

Widerruf der Allgemeinverfügungen des Landkreises Rostock zum Schutz gegen die Geflügelpest vom 09.02.2021 bzw. 04.03.2021

Auf der Grundlage des § 49 Absatz 1 des Verwaltungsverfahrensgesetzes Mecklenburg- Vorpommern (VwVfG M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 06. Mai 2020 (GVOBI. MV S. 410) in Verbindung mit § 44 Absatz 6 Buchstabe b) der Geflügelpestverordnung (Gefl-PestV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Oktober 2018 (BGBl. I S. 1665, ber. S. 2664) wird bzgl. des Geflügelpestausbruches in 18230 Biendorf OT Jörnstorf vom 08.02.2021 Folgendes erlassen:

1. Die Allgemeinverfügungen des Landkreises Rostock zum Schutz gegen die Geflügelpest vom 09.02.2021 bzw. 04.03.2021 für den Bereich Stadt Neubukow, Amt Neubukow-Salzhaff, Stadt Kröpelin und Amt Satow wird mit Wirkung zum 13.03.2021 widerrufen. Somit sind alle darin festgelegten Reglungen, u.a. das darin festgelegte Geflügelpest- Beobachtungsgebiet, ab dem 13.03.2021 aufgehoben.

Hinweis: Die in der Allgemeinverfügung des Landkreises Rostock vom 18.02.2021 festgelegten Anordnungen zur Aufstallung von Geflügel im gesamten Landkreis Rostock für den Schutz gegen die Geflügelpest sind weiterhin gültig und auch in den oben genannten Gebieten umzusetzen. Alle Geflügelhalter (gewerblich und privat) haben Ihr Geflügel aufgrund der Allgemeinverfügung vom 18.02.2021 weiterhin aufzustallen. Ausnahme von der Aufstallpflicht können beim Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Landkreises
Rostock schriftlich beantragt werden.

Zur Bekanntmachung

Aufstellung des Flächennutzungsplanes der Stadt Kröpelin

Bekanntmachung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

In ihrer Sitzung am 25.02.2021 hat die Stadtvertretung der Stadt Kröpelin den Vorentwurf des Flächennutzungsplanes gebilligt.

Der Flächennutzungsplan ordnet und lenkt gemäß § 5 Baugesetzbuch (BauGB) die städtebauliche Entwicklung eines Gemeindegebietes unter Berücksichtigung der bisher vollzogenen und der beabsichtigten Entwicklung und der einwirkenden, regionalen und überregionalen Einflüsse. Dies beinhaltet eine dem Wohl der Allgemeinheit entsprechende Bodennutzung, den Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen und die Sicherung einer menschenwürdigen Umwelt. Der Geltungsbereich umfasst das gesamte Stadtgebiet.

Der Vorentwurf des Flächennutzungsplanes liegt in der Zeit vom 29.03.2021 bis zum 30.04.2021 im Bauamt der Stadt Kröpelin, Markt 1, 18236 Kröpelin, während der Öffnungszeiten öffentlich aus. Die Planunterlagen sind zusätzlich im o.g. Auslegungszeitraum im Internet einsehbar unter: https://www.stadt-kroepelin.de/category/bekanntmachungen/

Während dieser Auslegungszeit besteht die Möglichkeit zur Äußerung und Erörterung. Von jedermann können in dieser Zeit Stellungnahmen zum Vorentwurf schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Bitte beachten Sie die aktuellen Hinweise zum Publikumsverkehr auf der Internetseite der Stadt Kröpelin.

Nachfolgende Unterlagen stehen zur Verfügung:

Satzung der Stadt Kröpelin über die Ergänzung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Kröpelin für den Bereich Am Torfmoor/Feldstraße

Bekanntmachung des Öffentlichkeitsbeteiligung

Die Stadtvertretung der Stadt Kröpelin hat in ihrer Sitzung am 25.02.2021 den Entwurf der Satzung über die Ergänzung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Kröpelin für den Bereich Am Torfmoor/Feldstraße (Ergänzungssatzung nach den Maßgaben des § 34 Abs. 4 Nr. 3 Baugesetzbuch) einschließlich Begründung gebilligt und die öffentliche Auslegung nach § 34 Abs. 6 BauGB i.V.m. § 1 3 Abs. 2 Satz I Nr. 2 und § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Diese Ergänzungssatzung umfasst zwei Teilgeltungsbereiche im östlichen Bereich der Stadt Kröpelin. Der Teilgeltungsbereich 1 liegt in der Straße ,,Am Toifmoor“ (Flurstücke 1 18/15 (teilw.), 1 18/16 und 1 17/15) und der Teilgeltungsbereich 2 in der ,,Feldstraße“ (Flurstücke 111/8 (teilw.), 111/7, 106/6 (teilw.) und 106/5, Flur 4, Gemarkung Kröpelin), s. Übersichtsplan.
Durch die Aufstellung der Satzung soll Baurecht für eine ergänzende Bebauung mit Einfamilienhäusern, die die Ortslage städtebaulich sinnvoll abrunden, geschaffen werden.

Der Entwurf der Satzung über die Ergänzung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Kröpelin für den Bereich Am Torfmoor/Feldstraße und der Entwurf der Begründung dazu liegen in der Zeit vom 29.03.2021 bis zum 30.04.2021 im Bauamt der Stadt Kröpelin, Markt 1 , 18236 Kröpelin, während der Öffnungszeiten öffentlich aus. Bitte beachten Sie die aktuellen Hinweise zum Publikumsverkehr auf der Internetseite der Stadt Kröpelin.

Die o.g. Unterlagen sind zusätzlich im o.g. Auslegungszeitraum im Internet einsehbar unter:  https://www. stadt-kroepelin.de/category/bekanntmachungen/

Während der Auslegungszeit können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt bleiben.

Nachfolgende Unterlagen stehen zur Verfügung:

Bekanntmachung zur Bundes- und Landtagswahl am 26.09.2021

Gemäß § 9 Abs. 3 des Gesetz über die Wahlen im Land Mecklenburg-Vorpommern (Landes- und Kommunalwahlgesetz – LKWG M-V), wird folgendes bekannt gegeben:
Zum Gemeindewahlleiter der Stadt Kröpelin wurde Herr Ingo Schultz, Am Silberberg 25 in 18236 Kröpelin gewählt.
Zum stellvertretenden Gemeindewahlleiter wurde Herr Martin Seemann, Kühlungsborner Str. 16 in 18109 Rostock gewählt.

Zur Bekanntmachung

Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021

Auf Grund des §§ 45 ff. der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Stadtvertretung vom 25.02.2021 die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 erlassen.
Die öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Stadt Kröpelin für das Haushaltsjahr 2021 erfolgt am 01.03.2021 durch Veröffentlichung im Internet, zu erreichen über den Link, Stadt Kröpelin/Öffentliche Bekanntmachungen über die Homepage der Stadt Kröpelin unter: www.stadt-kroepelin.de.

Unter Stadt Kröpelin, Rathaus, Markt 1, 18236 Kröpelin kann jedermann sich kostenpflichtig die Haushaltssatzung Haushaltsjahr 2021 zusenden lassen. Die Textfassung der Haushaltssatzung Haushaltsjahr 2021 liegt unter obiger Adresse zur Mitnahme aus oder werden dort bereitgehalten.

Die Haushaltssatzung und ihre Anlagen sind in der Zeit vom 02.03 — 17.03.2021 bei der Stadtverwaltung Kröpelin Markt 1 in 18236 Kröpelin zur Einsichtnahme öffentlich ausgelegt.

Zur Bekanntmachung

Ausbau der Bushaltestellen am Bahnhof Kröpelin mit Ausbau der Bahnhofstraße

Mit Beschluss der Stadtvertretung der Stadt Kröpelin am 29.10.2020, Beschluss-Nr. BV/2020/394, wurde die Bauauftragsvergabe für die Baumaßnahme

Ausbau der Bushaltestelle am Bahnhof Kröpelin mit Ausbau der Bahnhofstraße

an die Fa. EUROVIA Verkehrsbau Union GmbH, Niederlassung Neubrandenburg – ZS Rostock, Silder Moor 12, 18196 Kavelstorf, in Höhe von 1.596.882,18 Euro beschlossen.

Die örtliche Baubetreuung übernimmt das Planungsbüro BDC Dorsch Consult Ingenieurgesellschaft mbH, Niederlassung Mecklenburg-Vorpommern, Industriestraße 8, 18069 Rostock.

Die Bauausführung umfasst den Neu-/Ausbau der zwei Bushaltestellen am Bahnhof Kröpelin und den Ausbau der Bahnhofstraße unter Berücksichtigung der Barrierefreiheit, dadurch anfallende Markierungs- und Beschilderungsarbeiten, Ausbau eines fahrbahnbegleitenden Gehweges, Erneuerung der Straßenbeleuchtung, Herstellung von Entwässerungseinrichtungen, Schaffung von Parkplätzen sowie den Neubau einer Treppenanlage zur Anbindung des höhergelegenen Gehweges Grüner Weeg und die Herstellung einer bewehrten Steilböschung.

Mit der Umsetzung der Baumaßnahme wird ein wichtiger ÖPNV-Verknüpfungspunkt zwischen Bus/Bahn erreicht, um die Attraktivität der regionalen und überregionalen Reiseverbindungen insbesondere in die Ostseebäder Kühlungsborn und Rerik zu steigern. Außerdem wird mit dem Ausbau der Bahnhofstraße die Verbindung zwischen der Wismarschen Straße und der Bützower Straße wiederhergestellt.

Für die Realisierung der Baumaßnahme stehen folgende Fördermittel zur Verfügung:

  1. Gewährung einer Zuwendung des Landes Mecklenburg-Vorpommern für Investitionen und Maßnahmen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) aus Mitteln des „Europäischen Fonds für regionale Entwicklung“ (EFRE)

Bescheid des Landesförderinstituts Mecklenburg-Vorpommern vom 13.07.2020

Aktenzeichen: ÖPNV-16-0011

Höhe des Zuschusses: 1.875.432,51 Euro

  1. Gewährung einer Zuwendung des Landes Mecklenburg-Vorpommern auf Grundlage der Richtlinie für die Gewährung von Kofinanzierungshilfen

Bescheid des Landesförderinstituts Mecklenburg-Vorpommern vom 20.08.2020

Aktenzeichen: KOFI-0187/2018

Höhe des Zuschusses: 115.000,00 Euro

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Allgemeinverfügung des Landkreises Rostock Tierseuchenrechtliche Anordnung zur Aufstallung zum Schutz gegen die Geflügelpest

In einem Hausgeflügelbestand in 18230 Biendorf OT Dorf Jörnstorf wurde am 08.02.2021 hochpathogenes Aviäres Influenzavirus vom Subtyp H5N8 nachgewiesen.
Die amtliche Feststellung des Ausbruchs der Geflügelpest wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

  • Das folgende Gebiet wird als Geflügelpest-Beobachtungsgebiet festgelegt:
    • Amt Neubukow Stadt, Gemeinde Neubukow Stadt, mit dem Ortsteil: Panzow, Steinbrink

    • Amt Neubukow Salzhaff, Gemeinde Biendorf, mit den Ortsteilen: Biendorf, Büttelkow, Gersdorf, Körchow, Parchow, Sandhagen, Wischuer

    • Amt Neubukow Salzhaff, Gemeinde Rerik Stadt, mit den Ortsteilen: Blengow, Gaarzer Hof, Garvsmühlen, Meschendorf, Rerik, Roggow

    • Amt Neubukow Salzhaff, gesamte Gemeinde Alt Bukow, mit den Ortsteilen: Alt Bukow, Questin, Teschow, Bantow

    • Amt Neubukow Salzhaff, gesamte Gemeinde Am Salzhaff, mit den Ortsteilen: Klein Strömkendorf, Pepelow, Rakow, Teßmannsdorf

    • Amt Neubukow Salzhaff, Gemeinde Bastorf, mit den Ortsteilen: Bastorf, Hohen Niendorf, Mechelsdorf, Wendelstorf, Westhof, Zweedorf

    • Amt Neubukow Salzhaff, Gemeinde Carinerland, mit den Ortsteilen: Alt Karin, Bolland, Clausdorf, Danneborth, Garvensdorf, Kamin, Kirch Mulsow, Klein Mulsow, Krempin, Moitin, Neu Karin, Ravensberg, Zarfzow

    • Kröpelin Stadt, mit den Ortsteilen: Altenhagen, Boldenshagen, Brusow, Detershagen, Diedrichshagen, Groß Siemen, Hanshagen, Horst, Hundehagen, Jennewitz, Klein Nienhagen, Klein Slemen, Kröpelin, Parchow Ausbau, Schmadebeck, Wichmannsdorf

    • Amt Satow, Gemeinde Satow mit dem Ortsteil Groß Nienhagen

 

  • Im Beobachtungsgebiet gilt:

    • Halter von Geflügel (Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten, Gänse) haben unverzüglich die Anzahl des gehaltenen Geflügels unter Angabe der Nutzungsart und ihres Standortes und des verendeten Geflügels sowie jede Änderung (weitere Verendungen) dem Landrat des des Landkreises Rostock, Veterinär— und Lebensmittelüberwachungsamt, anzuzeigen.

    • Sämtliches Geflügel ist ab sofort aufzustallen und darf nur entweder
    – in geschlossenen Ställen oder
    – unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss (Schutzvorrichtung), gehalten werden.

    • Gehaltene Vögel zur Aufstockung des Wildbestandes dürfen nicht freigelassen werden.

    • Die Durchführung von Geflügelausstellungen, Geflügelmärkten oder Veranstaltungen ähnlicher Art ist verboten.

    • Gehaltene Vögel, frisches Fleisch von Geflügel und Federwild, Eier sowie von Geflügel und Federwild stammende sonstige Erzeugnisse sowie tierische Nebenprodukte von Geflügel dürfen weder in einen noch aus einem Bestand verbracht werden.

    • Transportfahrzeuge Und Behälter, mit denen gehaltene Vögel, frisches Fleisch von Geflügel, tierische Nebenprodukte von Geflügel, Futtermittel oder sonstige Materialien, die Träger des hochpathogenen aviären Influenzavirus sein können, befördert worden sind, sowie Fahrzeuge, mit denen ein Bestand mit gehaltenen Vögeln befahren worden ist, sind unverzüglich nach jeder Beförderung nach näherer Anweisung der zuständigen Behörde zu reinigen und zu desinfizieren.

    • Halter von Vögeln haben sicherzustellen, dass die Ställe oder die sonstigen Standorte des Geflügels von betriebsfremden Personen nur mit betriebseigener Schutzkleidung oder Einwegkleidung betreten werden und dass diese Personen die Schutz- oder Einwegkleidung nach Verlassen des Stalles oder sonstigen Standortes des Geflügels unverzüglich ablegen.

    • Schutzkleidung ist durch den Halter von Vögeln nach dem Gebrauch unverzüglich zu reinigen und zu desinfizieren und Einwegkleidung nach Gebrauch unverzüglich unschädlich zu beseitigen.

    • Geflügelhaltungen dürfen nur mit gereinigtem und desinfiziertem Schuhwerk betreten bzw. verlassen werden. Anderenfalls ist separates Schuhzeug zu verwenden.

Erhöhte Verluste in Geflügelbeständen und gehäufte Funde von verendeten Wildvögeln sind dem Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Landkreises Rostock unverzüglich unter den Telefonnummern 03843-755 39130 oder 03843 — 755 39131 zu melden.

 

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