Die Stadtvertretung der Stadt Kröpelin hat in ihrer Sitzung am 21.04.2022 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 4 „Einzelhandelszentrum an der Rostocker Straße“ gebilligt und die Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Ziel ist die planungsrechtliche Regelung zur Ansiedlung eines großflächigen Lebensmittelmarktes an der „Rostocker Straße“ (s. Übersichtsplan in der Anlage) sowie die Planung einer Buswendeschleife mit Endhaltestalle.
Der Vorentwurf desvorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 4 einschließlich Vorhaben- und Erschließungsplan und Begründung sowie die bereits vorliegenden Gutachten und Analysen sind in der Zeit
vom 02.06.2025 bis zum 04.07.2025
im Bauamt der Stadt Kröpelin, Markt 1, 18236 Kröpelin, während der Dienstzeiten öffentlich aus. Die Planunterlagen sind zusätzlich im o.g. Auslegungszeitraum im Internet unter: https://www.stadt-kroepelin.de/category/bekanntmachungen/ sowie im zentralen Bau- und Planungsportal des Landes Mecklenburg-Vorpommern unter https://www.bauportal-mv.de/Bauleitplaene einsehbar.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar und einsehbar:
- Umweltbericht aus September 2023 (Landschaftsarchitektin Dipl.-Ing. Silvia Wendholt)
Aussagen zu den anlage-, betriebs- und baubedingten umweltrelevanten Auswirkungen, der Gesamtversiegelung und dem Versiegelungsgrad,
Beschreibungen und Bewertung der potenziellen Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Wasser, Klima, Luft, Geologie, Boden, Landschaft, Mensch, Schutzgebiete und Biologische Vielfalt, Kulturgüter und sonstige Sachgüter, einschließlich einer Prognose bei Durchführung und Nichtdurchführung der Planung und Wechselwirkungen sowie des derzeitigen Umweltzustandes,
Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich erhobener Umweltauswirkungen und
Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung und Maßnahmen der Kompensation.
- Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag vom 27.06.2025 (Diplom-Landschaftsökologe Jens Berg)
Brut- und Rastvögel, Reptilien- und Amphibienvorkommen sowie Fledermäuse wurden erfasst; für andere potentiell vorkommende Arten bzw. Artengruppen wurde eine Potentialeinschätzung durchgeführt.
Aussagen zu Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen der artenschutzrechtlichen Verbote im Zusammenhang mit dem Planvorhaben.
CEF-Maßnahmen in Form des Anlegens von Ersatzhabitaten durch Pflanzungen und angepasste Flächenpflege auf den privaten Grünflächen im Süden und Osten des geplanten Marktes sowie von Ersatzhabitaten für Offenlandarten (Feldlerche, Wiesenschafstelze etc.) auf externen Flächen im Umfeld.
Während der Dauer der Veröffentlichung können von jedermann Stellungnahmen zum Vorentwurf abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch an milena.memmo@stadt-kroepelin.de übermittelt werden, bei Bedarf können sie aber auch auf anderem Weg abgegeben werden.
Nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Diese Bekanntmachung ist auch im Internet unter https://www.stadt-kroepelin.de/category/bekanntmachungen/ sowie im zentralen Bau- und Planungsportal des Landes Mecklenburg-Vorpommern unter https://www.bauportal-mv.de/Bauleitplaene einsehbar.
Zur Bekanntmachung
B-Plan Vorentwurf
Gutachten Verträglichkeitsanalyse
Planbegründung
Beschluss der Stadtvertretung Kröpelin
Vorhaben- und Erschließungsplan
Richtlinien zur Vergabe von Zuwendungen an Einrichtungen der Kunst und Kultur, für Initiativen sozialer Anliegen, für Sport und Vereinsleben
/in Bekanntmachungen/von Stadt KröpelinDie am 21.07.2025 ausgefertigte Richtlinien zur Vergabe von Zuwendungen durch die Stadt Kröpelin an Einrichtungen der Kunst und Kultur, für Initiativen sozialer Anliegen, für Sport und Vereinsleben, welche durch die Stadtvertretung der Stadt Kröpelin am 09.07.2025 beschlossen wurde liegt zur Einsichtnahme zu den Sprechzeiten der Stadtverwaltung, Di. 9.00-12.00 Uhr und 13.00-18.00 Uhr, Mi. 9.00-12.00 Uhr und Do. 9.00-12.00 Uhr und 13.00- 16.00 Uhr, im Rathaus der Stadt Kröpelin, Zimmer 20, aus.
Kröpelin, den 21.07.2025
Gutteck
Bürgermeister
Zur Bekanntmachung
Zur Satzung
Beteiligungsberichte der Gemeinde
/in Bekanntmachungen/von Stadt KröpelinAuf Grund des § 73 Abs. 3 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern weist die Gemeinde in einer öffentlichen Bekanntmachung darauf hin, dass jeder Einsicht in die Beteiligungsberichte der Gemeinde nehmen kann.
Die öffentliche Bekanntmachung der Beteiligungsberichte der Stadt Kröpelin für das Jahr 2023 erfolgt am 16.07.2025 durch Veröffentlichung im Internet, zu erreichen über den Link, Stadt Kröpelin/Öffentliche Bekanntmachungen über die Homepage der Stadt Kröpelin unter: https://www.stadt-kroepelin.de
Der Beteiligungsbericht ist in der Zeit vom 16.07.-30.07.2025 bei der Stadtverwaltung Kröpelin Markt 1 in 18236 Kröpelin zur Einsichtnahme öffentlich ausgelegt.
Kröpelin, 16.07.2025
gez. T. Gutteck
Bürgermeister
Zur Bekanntmachung
Baumaßnahmen in der Rostocker Straße
/in Bekanntmachungen/von Stadt Kröpelin BrüsehaferLiebe Mitbürger,
in der Zeit vom 07.07. – 25.07.2025 von Montag bis Freitag 07:00 – 16:00 Uhr werden wir den Gehweg in der Rostocker Straße vor dem Netto Markt sanieren.
Die Straße wird an dieser Stelle auf eine Fahrspur verengt und per Ampelanlage geregelt werden. Fußgänger benutzen bitte den Gehweg auf der gegenüberliegenden Straßenseite. Die Bushaltestelle wird ein paar Meter Richtung Stadtzentrum verlegt.
Wir bitten um Verständnis für die Baumaßnahme und den damit verbundenen Einschränkungen.
Öffentliche Bekanntmachung – Flächennutzungsplan der Stadt Kröpelin
/in Allgemein, Bekanntmachungen/von Stadt Kröpelin BrüsehaferDie Stadtvertretung der Stadt Kröpelin hat in ihrer Sitzung am 18.02.2025 den Flächennutzungsplan beschlossen und die Begründung dazu gebilligt.
Die Genehmigung des Flächennutzungsplanes wurde mit Bescheid des Landkreises Rostock vom 22.05.2025 mit Hinweisen erteilt. Die Hinweise werden beachtet. Die Erteilung der Genehmigung des Flächennutzungsplanes wird hiermit gemäß § 6 Abs. 5 des Baugesetzbuches (BauGB) bekannt gemacht. Der Flächennutzungsplan tritt am Erscheinungstag dieser Bekanntmachung in Kraft. Jedermann kann den Flächennutzungsplan einschließlich der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung ab diesem Tag auf der Internetseite der Stadt unter: https://www.stadt-kroepelin.de/verwaltung/satzungen/ sowie im zentralen Bau- und Planungsportal des Landes Mecklenburg-Vorpommern unter https://www.bauportal-mv.de/Bauleitplaene einsehen. Darüber hinaus stehen die o.g. Unterlagen während der Öffnungszeiten im Bauamt der Stadt Kröpelin, Markt 1, 18236 Kröpelin, öffentlich zur Einsichtnahme zur Verfügung.
Diese Bekanntmachung ist ebenfalls im Internet unter https://www.stadt-kroepelin.de/category/bekanntmachungen/ einsehbar.
Unbeachtlich werden:
1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungs-planes,
3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges,
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind (§ 215 BauGB).
Verstöße gegen Verfahrens- und Formvorschriften der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V), die in diesem Gesetz enthalten oder aufgrund dieses Gesetzes erlassen worden sind, sind nach § 5 Abs. 5 und 7 KV M-V in dem dort bezeichneten Umfang unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, aus der sich die Verletzung ergeben soll, innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung gegenüber der Stadt geltend gemacht worden sind.
Kröpelin, den 19.06.2025
Gutteck
Bürgermeister
Zur Bekanntmachung
Einwohnermeldeamt und Wohngeldstelle geschlossen (03.-04.06.2025)
/in Bekanntmachungen/von Stadt KröpelinDas Einwohnermeldeamt und die Wohngeldstelle der Stadt Kröpelin bleiben am 03.06.2025 und 04.06.2025 geschlossen.
Amtliche Bekanntmachung – Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 4 „Einzelhandelszentrum an der Rostocker Straße“ der Stadt Kröpelin
/in Bekanntmachungen/von Stadt Kröpelin BrüsehaferDie Stadtvertretung der Stadt Kröpelin hat in ihrer Sitzung am 21.04.2022 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 4 „Einzelhandelszentrum an der Rostocker Straße“ gebilligt und die Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Ziel ist die planungsrechtliche Regelung zur Ansiedlung eines großflächigen Lebensmittelmarktes an der „Rostocker Straße“ (s. Übersichtsplan in der Anlage) sowie die Planung einer Buswendeschleife mit Endhaltestalle.
Der Vorentwurf desvorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 4 einschließlich Vorhaben- und Erschließungsplan und Begründung sowie die bereits vorliegenden Gutachten und Analysen sind in der Zeit
vom 02.06.2025 bis zum 04.07.2025
im Bauamt der Stadt Kröpelin, Markt 1, 18236 Kröpelin, während der Dienstzeiten öffentlich aus. Die Planunterlagen sind zusätzlich im o.g. Auslegungszeitraum im Internet unter: https://www.stadt-kroepelin.de/category/bekanntmachungen/ sowie im zentralen Bau- und Planungsportal des Landes Mecklenburg-Vorpommern unter https://www.bauportal-mv.de/Bauleitplaene einsehbar.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar und einsehbar:
Aussagen zu den anlage-, betriebs- und baubedingten umweltrelevanten Auswirkungen, der Gesamtversiegelung und dem Versiegelungsgrad,
Beschreibungen und Bewertung der potenziellen Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Wasser, Klima, Luft, Geologie, Boden, Landschaft, Mensch, Schutzgebiete und Biologische Vielfalt, Kulturgüter und sonstige Sachgüter, einschließlich einer Prognose bei Durchführung und Nichtdurchführung der Planung und Wechselwirkungen sowie des derzeitigen Umweltzustandes,
Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich erhobener Umweltauswirkungen und
Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung und Maßnahmen der Kompensation.
Brut- und Rastvögel, Reptilien- und Amphibienvorkommen sowie Fledermäuse wurden erfasst; für andere potentiell vorkommende Arten bzw. Artengruppen wurde eine Potentialeinschätzung durchgeführt.
Aussagen zu Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen der artenschutzrechtlichen Verbote im Zusammenhang mit dem Planvorhaben.
CEF-Maßnahmen in Form des Anlegens von Ersatzhabitaten durch Pflanzungen und angepasste Flächenpflege auf den privaten Grünflächen im Süden und Osten des geplanten Marktes sowie von Ersatzhabitaten für Offenlandarten (Feldlerche, Wiesenschafstelze etc.) auf externen Flächen im Umfeld.
Während der Dauer der Veröffentlichung können von jedermann Stellungnahmen zum Vorentwurf abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch an milena.memmo@stadt-kroepelin.de übermittelt werden, bei Bedarf können sie aber auch auf anderem Weg abgegeben werden.
Nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Diese Bekanntmachung ist auch im Internet unter https://www.stadt-kroepelin.de/category/bekanntmachungen/ sowie im zentralen Bau- und Planungsportal des Landes Mecklenburg-Vorpommern unter https://www.bauportal-mv.de/Bauleitplaene einsehbar.
Zur Bekanntmachung
B-Plan Vorentwurf
Gutachten Verträglichkeitsanalyse
Planbegründung
Beschluss der Stadtvertretung Kröpelin
Vorhaben- und Erschließungsplan
Verkehrseinschränkungen durch Sanierungsarbeiten an Plattenwegen
/in Bekanntmachungen/von Stadt KröpelinWir möchten Sie darüber informieren, dass einige Sanierungsarbeiten im Zeitraum vom 26.05.2025 bis 13.06.2025 am Plattenweg „Parchower Landweg“ und „Alte Poststraße“ sowie vom 12.05.2025 bis 28.05.2025 am „Boldenshäger Weg“ durchgeführt werden. Die Arbeiten werden vom Bauhof ausgeführt.
Im Zuge der Baumaßnahmen kann es zu teilweisen Sperrungen bis zu Vollsperrungen auf den Straßen kommen.
Information zur Rechtslage von Garagen aus Altbestand
/in Allgemein, Bekanntmachungen/von Stadt Kröpelin BrüsehaferAktuell gibt es teilweise Rückfragen zur Umsetzung des Schuldrechtsanpassungsgesetzes hinsichtlich Garagen in Kröpelin.
Eingangs sei bemerkt, dass die Stadtverwaltung Unsicherheiten nachvollziehen kann, jedoch um einen respektvollen Umgang bittet.
Was passiert künftig mit Garagen auf städtischem Boden?
Das Eigentum von Alt-Garagen auf städtischem Grund geht auf die Grundstückseigentümerin, d.h. auf die Stadt Kröpelin, über. Die Änderungskündigungen mit dem Angebot, die Garage künftig anzumieten, werden je nach Kündigungsfrist versandt.
Welche Rechtsgrundlagen gibt es dafür?
Das Schuldrechtsanpassungsgesetz hatte seit dem 01.01.1995 das Gebäudeeigentum an Garagen auf fremdem Boden aufrechterhalten. Am 31.12.2022 sind jedoch alle Bestandsschutzregelungen dieses Gesetzes abgelaufen.
Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) sieht getrennte Eigentumsverhältnisse von Grundstück und Gebäude nicht vor.
Ein Entschädigungsanspruch für Garagen besteht nicht, da neben den Kündigungsschutzfristen (§ 23 SchuldRAnpG) die sogenannte Investitionsschutzfrist (§ 12 Abs. 2 SchRAnpG) bereits am 03.10.2022 endete.
Die Kommunen sind auch angehalten, BGB-konforme Zustände herbeizuführen, das heißt, ggf. noch bestehende Pachtverträge aufzuheben und Mietverträge abzuschließen.
Wie geht es weiter?
Je nach Kündigungsfrist erhalten alle Garagenbesitzer eine Änderungskündigung des bestehenden Pacht-/Mietvertrages und ein Angebot mit einer monatlichen Miete von 25,00 Euro, zzgl. der jeweils geltenden Mehrwertsteuer in Höhe von derzeit 19 %, 4,75 Euro.
Neben der Miete trägt der Mieter die auf die Mietsache entfallenden anteiligen Betriebskosten gem. §§ 1,2 BetrKV.
Die Nutzung der Garage ist damit weiterhin möglich.
Was steht damit noch in Zusammenhang?
Warum gehen Städte unterschiedlich mit der Rechtslage um?
Die Kommunen sind angehalten, Bundesrecht umzusetzen.
Einige Kommunen hatten die alten Verträge bereits zum 31.12.2022 gekündigt, andere im letzten Jahr, Kröpelin hat je nach Kündigungsfrist gewartet bis 2025/2026.
Kröpeliner Bote – Mitteilungsblatt der Stadt Kröpelin
/in Bekanntmachungen/von Stadt KröpelinSehr geehrte Kröpelinerinnen und Kröpeliner,
eigentlich sollten Sie alle ab Donnerstag, den 17.04.2025 das 1. Exemplar des Kröpeliner Boten in den Händen halten. Der Versand sollte über die Deutsche Post an alle Kröpeliner Haushalte erfolgen. Wir mussten nun feststellen, dass dies nicht zufriedenstellend funktioniert hat.
Das beauftragte Verlagshaus ist in der Klärung mit dem Versanddienstleister. Wir haben uns entschlossen, keinen Nachdruck des Exemplars und eine erneute Verteilung zu verlangen, da einige Inhalte inzwischen schon nicht mehr aktuell sind.
Allen Interessierten steht hier ein Online-Exemplar der Ausgabe Nr. 1 des Kröpeliner Boten zur Verfügung.
Ihr Bürgermeister
Thomas Gutteck
Information über Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen an die Stadt Kröpelin
/in Bekanntmachungen/von Stadt KröpelinGemäß § 44 Abs. 4 Kommunalverfassung M-V darf die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 2 KV M-V Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung von Aufgaben nach § 2 beteiligen.
Über die Einnahme ist jährlich ein Bericht zu erstellen, in welchem die Geber, die Zuwendungen und die Zuwendungszwecke anzugeben sind.
Der Bericht für das Haushaltsjahr 2024 kann zu den üblichen Sprechzeiten der Stadt Kröpelin vom 06.05.2025 bis 03.06.2025, Zimmer 20 Kämmerei, eingesehen werden.
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