In der Anlage finden Sie die öffentliche Bekanntmachung des Wasser- und Bodenverbandes „Warnow – Beke“ zur Gewässerunterhaltung 2020. Bei den Schauen wird der Zustand der Gewässer und der wasserwirtschaftlichen Anlagen begutachtet und kurz- als auch mittelfristige Unterhaltungsmaßnahmen besprochen. Alle interessierten Bürger, betroffenen Anlieger, Landbewirtschafter und Behörden sind herzlich eingeladen.
Am Montag, dem 20.01.2020 findet um 18.00 Uhr in der Stadtverwaltung Kröpelin, Markt 1, im kleinen Sitzungssaal die öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bau, Planung, Umwelt und Landschaftsschutz statt.
https://stadt-kroepelin.de/wp-content/uploads/2016/12/logo_webseite_vers3-300x150.png00Stadt Kröpelinhttps://stadt-kroepelin.de/wp-content/uploads/2016/12/logo_webseite_vers3-300x150.pngStadt Kröpelin2020-01-13 17:22:572020-01-14 17:26:11Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bau und Planung, Umwelt und Landschaftsschutz am 20.01.2020
In der Anlage finden Sie Informationen über eine beabsichtigte beschränkte Ausschreibung der Stadt Kröpelin bzgl. der Renaturierung von Kleingewässer, Erdbau, Transport und Landschaftsgestaltung bei Altenhagen.
https://stadt-kroepelin.de/wp-content/uploads/2016/12/logo_webseite_vers3-300x150.png00Stadt Kröpelinhttps://stadt-kroepelin.de/wp-content/uploads/2016/12/logo_webseite_vers3-300x150.pngStadt Kröpelin2020-01-07 08:22:182020-01-08 08:26:45Information über eine beabsichtigte beschränkte Ausschreibung
https://stadt-kroepelin.de/wp-content/uploads/2016/12/logo_webseite_vers3-300x150.png00Stadt Kröpelinhttps://stadt-kroepelin.de/wp-content/uploads/2016/12/logo_webseite_vers3-300x150.pngStadt Kröpelin2020-01-07 08:06:202020-01-08 08:07:30Sitzung des Ortsrates Jennewitz am 14.01.2020
Seitens der Wasser- und Bodenverbände „Warnow-Beke“ und „Hellbach-Conventer Niederung“ wurde die Erhöhung der Verbandsbeiträge angekündigt. Die Stadt Kröpelin erhebt Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge gemäß § 5 KV M-V i.V.m. § 1,2,6 und 7 KAG M-V. Eine Festsetzung der Gebühren für das Jahr 2020 erfolgt nach vorliegen der jeweiligen Verbandsrechnungen. Hiermit möchten wir alle Betroffenen gemäß Satzung der Stadt Kröpelin über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes Hellbach – Conventer Niederung und Satzung der Stadt Kröpelin über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes Warnow-Beke vorab darüber informieren, das sich der Gebührenmaßstab für 2020 anpasst.
Gutteck
Bürgermeister
27.12.2019
https://stadt-kroepelin.de/wp-content/uploads/2016/12/logo_webseite_vers3-300x150.png00Stadt Kröpelinhttps://stadt-kroepelin.de/wp-content/uploads/2016/12/logo_webseite_vers3-300x150.pngStadt Kröpelin2019-12-28 19:16:562019-12-28 19:17:32Ankündigung – Erhöhung der Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge ab 01.01.2020
Hiermit erinnert die Stadt Kröpelin an die bundesweit geltenden Regelungen im Sprengstoffrecht, wonach das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen, sowie Reet- und Fachwerkhäusern ganzjährig verboten ist, somit auch an Silvester und Neujahr. Hieraus ergibt Sie einen Abstandsregelungen von 200 m um die betroffenen Objekte.
Mit Hinblick auf den kommenden Jahreswechsel möchten wir zusätzlich auf folgendes hinweisen:
Pyrotechnische Gegenstände der Klasse II (Silvesterfeuerwerk) dürfen nur am 31. Dezember 2019 und 01. Januar 2020 abgebrannt werden.
Zuwiderhandlungen können mit Bußgeld bestraft werden.
Gutteck
Bürgermeister
https://stadt-kroepelin.de/wp-content/uploads/2016/12/logo_webseite_vers3-300x150.png00Stadt Kröpelinhttps://stadt-kroepelin.de/wp-content/uploads/2016/12/logo_webseite_vers3-300x150.pngStadt Kröpelin2019-12-27 11:29:252019-12-20 11:30:01Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen am 31. Dezember 2019 und 01. Januar 2020
das Jahr 2019 neigt sich dem Ende zu. Es war ein Jahr, in dem wir viel bewegt und auf den Weg gebracht haben. Es wurde geplant, diskutiert und entschieden. Lassen Sie uns gemeinsam auch im kommenden Jahr zum Wohle unserer Stadt und unserer Bürger wirken. Denn nur so können wir die Entwicklung der Stadt Kröpelin voranbringen.
Wir wünschen Ihnen gesegnete Weihnachten und ein gutes neues Jahr.
Herzlichst
[ezcol_1half]Thomas Gutteck
Bürgermeister[/ezcol_1half] [ezcol_1half_end] Veikko Hackendahl
Der Landkreis Rostock und die Hanse- und Universitätsstadt Rostock erarbeiten in den nächsten Monaten einen neuen gemeinsamen Nahverkehrsplan für die Region Rostock.
Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger sind eingeladen, sich aktiv an der Nahverkehrsplan zu beteiligen und Ihre Anregungen, Hinweise und Bedenken bis zum 10.01.2020 bei der Stadt Kröpelin, Bauamt, Markt 1, 18236 Kröpelin vorzulegen.
Wir möchten hiermit darauf hinweisen, das die Stadt Kröpelin mit Wirkung zum 01.01.2020 keine Berechtigungen für die Inanspruchnahme eines bedarfsgerechten Betreuungsplatzes zur Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen/Kindertagespflege gem. §§ 3 bis 6 KiföG M-V mehr ausstellt. Die Berechtigungen werden zukünftig nur noch durch den Landkreis Rostock ausgestellt. Anträge und Ansprechpartner finden Sie auf der Webseite des Landkreises Rostock – Jugendamt >>.
Wir bedauern sehr Ihnen dies mitteilen zu müssen. Diese Aufgabe wurde seit Jahren auf Basis eines öffentlich rechtlichen Vertrages im Auftrag des Landkreises Rostock durch uns mit erledigt. Für uns war es ein Service für unsere Einwohner, das Sie hier vor Ort in Ihrer Verwaltung diese Leistung in Anspruch nehmen konnten.
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Bekanntmachung Gewässerunterhaltung 2020
/in Bekanntmachungen/von Stadt KröpelinIn der Anlage finden Sie die öffentliche Bekanntmachung des Wasser- und Bodenverbandes „Warnow – Beke“ zur Gewässerunterhaltung 2020. Bei den Schauen wird der Zustand der Gewässer und der wasserwirtschaftlichen Anlagen begutachtet und kurz- als auch mittelfristige Unterhaltungsmaßnahmen besprochen. Alle interessierten Bürger, betroffenen Anlieger, Landbewirtschafter und Behörden sind herzlich eingeladen.
Zur Bekanntmachung
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bau und Planung, Umwelt und Landschaftsschutz am 20.01.2020
/in Bekanntmachungen/von Stadt KröpelinAm Montag, dem 20.01.2020 findet um 18.00 Uhr in der Stadtverwaltung Kröpelin, Markt 1, im kleinen Sitzungssaal die öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bau, Planung, Umwelt und Landschaftsschutz statt.
Tagesordnung der Sitzung des Bauausschusses am 20.01.2020
Information über eine beabsichtigte beschränkte Ausschreibung
/in Bekanntmachungen/von Stadt KröpelinIn der Anlage finden Sie Informationen über eine beabsichtigte beschränkte Ausschreibung der Stadt Kröpelin bzgl. der Renaturierung von Kleingewässer, Erdbau, Transport und Landschaftsgestaltung bei Altenhagen.
Anlage zur beschränkten Ausschreibung
Sitzung des Ortsrates Jennewitz am 14.01.2020
/in Bekanntmachungen/von Stadt KröpelinAm Dienstag den 14.01.2020 um 18.30 Uhr findet die Sitzung des Ortsrates Jennewitz im Dorfgemeinschaftshaus in Diedrichshagen statt.
Zur Tagesordnung
Ankündigung – Erhöhung der Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge ab 01.01.2020
/in Bekanntmachungen/von Stadt KröpelinSeitens der Wasser- und Bodenverbände „Warnow-Beke“ und „Hellbach-Conventer Niederung“ wurde die Erhöhung der Verbandsbeiträge angekündigt. Die Stadt Kröpelin erhebt Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge gemäß § 5 KV M-V i.V.m. § 1,2,6 und 7 KAG M-V. Eine Festsetzung der Gebühren für das Jahr 2020 erfolgt nach vorliegen der jeweiligen Verbandsrechnungen. Hiermit möchten wir alle Betroffenen gemäß Satzung der Stadt Kröpelin über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes Hellbach – Conventer Niederung und Satzung der Stadt Kröpelin über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes Warnow-Beke vorab darüber informieren, das sich der Gebührenmaßstab für 2020 anpasst.
Gutteck
Bürgermeister
27.12.2019
Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen am 31. Dezember 2019 und 01. Januar 2020
/in Bekanntmachungen/von Stadt KröpelinHiermit erinnert die Stadt Kröpelin an die bundesweit geltenden Regelungen im Sprengstoffrecht, wonach das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen, sowie Reet- und Fachwerkhäusern ganzjährig verboten ist, somit auch an Silvester und Neujahr. Hieraus ergibt Sie einen Abstandsregelungen von 200 m um die betroffenen Objekte.
Mit Hinblick auf den kommenden Jahreswechsel möchten wir zusätzlich auf folgendes hinweisen:
Pyrotechnische Gegenstände der Klasse II (Silvesterfeuerwerk) dürfen nur am 31. Dezember 2019 und 01. Januar 2020 abgebrannt werden.
Zuwiderhandlungen können mit Bußgeld bestraft werden.
Gutteck
Bürgermeister
Weihnachtsgrüße
/in Allgemein, Bekanntmachungen/von Stadt KröpelinLiebe Bürgerinnen und Bürger der Stadt Kröpelin,
das Jahr 2019 neigt sich dem Ende zu. Es war ein Jahr, in dem wir viel bewegt und auf den Weg gebracht haben. Es wurde geplant, diskutiert und entschieden. Lassen Sie uns gemeinsam auch im kommenden Jahr zum Wohle unserer Stadt und unserer Bürger wirken. Denn nur so können wir die Entwicklung der Stadt Kröpelin voranbringen.
Wir wünschen Ihnen gesegnete Weihnachten und ein gutes neues Jahr.
Herzlichst
[ezcol_1half]Thomas Gutteck
Bürgermeister[/ezcol_1half] [ezcol_1half_end] Veikko Hackendahl
Stadtvertretervorsteher[/ezcol_1half_end]
Bürgerbeteiligung zum Nahverkehrsplan
/in Bekanntmachungen/von Stadt KröpelinDer Landkreis Rostock und die Hanse- und Universitätsstadt Rostock erarbeiten in den nächsten Monaten einen neuen gemeinsamen Nahverkehrsplan für die Region Rostock.
Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger sind eingeladen, sich aktiv an der Nahverkehrsplan zu beteiligen und Ihre Anregungen, Hinweise und Bedenken bis zum 10.01.2020 bei der Stadt Kröpelin, Bauamt, Markt 1, 18236 Kröpelin vorzulegen.
Bekanntmachung Bürgerbeteiligung zum Nahverkehrsplan
Aktueller Hinweis – Kitaberechtigungen
/in Bekanntmachungen/von Stadt KröpelinWir möchten hiermit darauf hinweisen, das die Stadt Kröpelin mit Wirkung zum 01.01.2020 keine Berechtigungen für die Inanspruchnahme eines bedarfsgerechten Betreuungsplatzes zur Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen/Kindertagespflege gem. §§ 3 bis 6 KiföG M-V mehr ausstellt. Die Berechtigungen werden zukünftig nur noch durch den Landkreis Rostock ausgestellt. Anträge und Ansprechpartner finden Sie auf der Webseite des Landkreises Rostock – Jugendamt >>.
Wir bedauern sehr Ihnen dies mitteilen zu müssen. Diese Aufgabe wurde seit Jahren auf Basis eines öffentlich rechtlichen Vertrages im Auftrag des Landkreises Rostock durch uns mit erledigt. Für uns war es ein Service für unsere Einwohner, das Sie hier vor Ort in Ihrer Verwaltung diese Leistung in Anspruch nehmen konnten.
Kröpelin den 17.12.2019
Gutteck
Bürgermeister
Neubesetzung der Schiedsstelle
/in Bekanntmachungen/von Stadt KröpelinFür den Schiedsstellenbereich der Stadt Kröpelin läuft für eine Neubesetzung die Bewerbungsfrist bist zum 31.01.2020.
Ausschreibung