Der DRK Kreisverband Bad Doberan stellt das Verfahren bei der Annahme und Weiterverwertung von Altkleidern um: Ab sofort werden in den fünf Kleiderkammern des Kreisverbandes in Bad Doberan, Kühlungsborn, Kröpelin, Schwaan und Tessin nur noch persönlich Kleidung, Schuhe, Wäsche oder Bettzeug entgegengenommen.
Denn die 77 Container, die im Altkreis an zahlreichen Standorten zwischen Graal-Müritz, Schwaan, Neubukow und Rerik aufgestellt sind, können zwar weiterhin für die Anlieferung von Altkleidern genutzt werden. Leerung, Abtransport und Vertrieb übernimmt jetzt aber mit der >East-West Textilrecycling Kursun GmbH“ ein neuer Partner.
Heißt auch: Wer Wert darauf legt, dass die sorgsam ausrangierten Sachen auch tatsächlich beim Deutschen Roten Kreuz ankommen, muss nun persönlich zu den Öffnungszeiten der jeweiligen Kleiderkammer vor Ort sein.
Der DRK-Kreisverband Bad Doberan reagiert damit zum einen auf die immer angespanntere Situation auf dem Alttextilien-Markt – das Geschäft lohnt sich immer weniger, für viele Firmen ist es günstiger, etwa vom asiatischen Markt neue Kleidung zu erhalten als alte recycelte.
Andererseits geht es auch um Qualität – vor allem in den vergangenen Monaten war die Wertigkeit der Waren in den Altkleider-Containern deutlich gesunken. Neben minderwertigen >Fast Fashion“- Produkten wurden hier auch allzu oft kaputte Kleidung, Unrat oder Müll entsorgt.
Die Rotkreuzler erhoffen sich jetzt durch den persönlichen Kontakt vor Ort, dass die zur Verfügung gestellten Waren einen höherwertigen Zustand haben und damit die Qualität der Kleiderkammern erhalten und möglichst noch verbessert wird.
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Amtliche Bekanntmachung – Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 7 „Solarpark Bahnlinie Kröpelin“
/in Bekanntmachungen/von Stadt KröpelinDie Stadtvertretung der Stadt Kröpelin hat in ihrer Sitzung am 09.07.2025 die Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 7 „Solarpark Bahnlinie Kröpelin“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), beschlossen. Die dazugehörige Begründung wurde gebilligt.
Der Satzungsbeschluss über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 7 wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) bekannt gemacht.
Die Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 7 tritt mit Ablauf des Erscheinungstages dieser Bekanntmachung im Internet unter https://www.stadt-kroepelin.de/verwaltung/oeffentliche-bekanntmachungen/ in Kraft. Jedermann kann die Satzung, die dazugehörige Begründung und die zusammenfassende Erklärung ab diesem Tage im Bauamt der Stadt Kröpelin, Markt 1, 18236 Kröpelin, während der Öffnungszeiten einsehen und Auskunft über den Inhalt verlangen. Die Satzungsunterlagen sind auch auf der Internetseite der Stadt unter: https://www.stadt-kroepelin.de/verwaltung/bebauungs-und-flaechennutzungsplaene-der-stadt-kroepelin/ sowie im zentralen Bau- und Planungsportal des Landes Mecklenburg-Vorpommern unter https://www.bauportal-mv.de/Bauleitplaene einsehbar.
Unbeachtlich werden:
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3, Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch den Bebauungsplan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.
Etwaige Verstöße gegen Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) oder von aufgrund der KV M-V erlassenen Verfahrensvorschriften beim Zustandekommen der Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 7 sind nach § 5 Abs. 5 KV M-V in dem dort bezeichneten Umfang unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, aus der sich die Verletzung ergeben soll, innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung gegenüber der Stadt geltend gemacht worden sind.
Zur Bekanntmachung
Zur zusammenfassenden Erklärung
Einwohnerversammlung am 18.09.2025
/in Bekanntmachungen/von Stadt KröpelinAm 18.09.2025 um 18.30 Uhr findet eine Einwohnerversammlung im Rathaus der Stadt Kröpelin, Großer Saal, Markt 1, 18236 Kröpelin statt.
Interessierte Bürgerinnen und Bürger sind zu dieser Veranstaltung herzlich eingeladen.
Folgende Themen sollen an diesem Abend besprochen werden:
1.Kommunale Wärmeplanung
2.Sonstiges
Zur Bekanntmachung
Auslegung Kommunale Wärmeplanung
Baumaßnahme in der Lindenstraße, Auf dem Kamp und Grüner Weg
/in Bekanntmachungen/von Stadt Kröpelin BrüsehaferSehr geehrte Anwohnerinnen und Anwohner,
in der Zeit vom 15.09.2025 bis 22.12.2025 finden Arbeiten zur Neuverlegung von Stromkabeln in den Straßen Lindenstraße, Auf dem Kamp und Grüner Weg statt.
Während der Arbeiten kommt es in diesen Bereichen zu Verkehrseinschränkungen.
Wir bitten um Verständnis für die Baumaßnahme und den damit verbundenen Einschränkungen.
Bundesweiter Warntag am 11. September 2025
/in Allgemein/von Stadt KröpelinWarnung ist ein unverzichtbares Mittel der Risikokommunikation gegenüber der Bevölkerung bei Gefahrenlagen. Die Fähigkeit der Bevölkerung, Warnmeldungen und deren Zielrichtung zu verstehen, ist jedoch insbesondere nach Ende des Kalten Krieges stark zurückgegangen.
Der Landkreis Rostock wird in diesem Zuge (gemäß der fachlichen Weisung) die kreisweite Auslösung der Sirenen am Donnerstag, 11.09.2025 um 11:00 Uhr mit dem Sirenensignal für die Bevölkerungswarnung beginnen. Um 11:45 Uhr werden die Sirenen mit dem Sirenensignal für die Entwarnung der Bevölkerung ausgelöst.
An diesem Tag wird auch das sogenannte Cell-Broadcast durch die Warnzentrale im Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) ausgelöst. Hinter dem Begriff Cell-Broadcast verbirgt sich eine bundesweite Warnmeldung über z.B. die Mobilfunknetze. Dazu wird eine Probewarnung, in Form eines Warntextes um 11:00 Uhr und eine Entwarnung in Form eines weiteren Warntextes um 11:45 Uhr, gesandt.
Informationen zum Warntag
Informationen für Geflüchtete
Informationen auf ukrainisch
Informationen auf englisch
Einwohnermeldeamt und Wohngeldstelle geschlossen
/in Allgemein, Bekanntmachungen/von Stadt Kröpelin BrüsehaferDas Einwohnermeldeamt und die Wohngeldstelle der Stadt Kröpelin bleiben am Mittwoch, 17.09.2025, geschlossen.
Baum- und Strauchschnittentsorgung
/in Allgemein/von Stadt KröpelinTermin: 11.10.2025 von 08:00 Uhr bis 11:00 Uhr
Ort: Bauhof, Schulstraße 7a in 18236 Kröpelin
Dieses Angebot gilt nur für Einwohner der Stadt Kröpelin und den Ortsteilen (Nachweis zum Beispiel per Ausweis). Das selbstständige Abladen ohne Weisung der verantwortlichen Personen vor Ort ist untersagt.
Es werden nur naturbelassene, verholzte Pflanzenteile ohne Erdanhaftungen mit einem Durchmesser bis 10 cm kostenlos angenommen und sofort geschreddert. Die Annahme ist auf grundstücksübliche Mengen von 1 m³ beschränkt. Gleichzeitig erfolgt der Verkauf von geschreddertem Material.
Umstellung Annahme Altkleider durch das DRK
/in Bekanntmachungen/von Stadt KröpelinDer DRK Kreisverband Bad Doberan stellt das Verfahren bei der Annahme und Weiterverwertung von Altkleidern um: Ab sofort werden in den fünf Kleiderkammern des Kreisverbandes in Bad Doberan, Kühlungsborn, Kröpelin, Schwaan und Tessin nur noch persönlich Kleidung, Schuhe, Wäsche oder Bettzeug entgegengenommen.
Denn die 77 Container, die im Altkreis an zahlreichen Standorten zwischen Graal-Müritz, Schwaan, Neubukow und Rerik aufgestellt sind, können zwar weiterhin für die Anlieferung von Altkleidern genutzt werden. Leerung, Abtransport und Vertrieb übernimmt jetzt aber mit der >East-West Textilrecycling Kursun GmbH“ ein neuer Partner.
Heißt auch: Wer Wert darauf legt, dass die sorgsam ausrangierten Sachen auch tatsächlich beim Deutschen Roten Kreuz ankommen, muss nun persönlich zu den Öffnungszeiten der jeweiligen Kleiderkammer vor Ort sein.
Der DRK-Kreisverband Bad Doberan reagiert damit zum einen auf die immer angespanntere Situation auf dem Alttextilien-Markt – das Geschäft lohnt sich immer weniger, für viele Firmen ist es günstiger, etwa vom asiatischen Markt neue Kleidung zu erhalten als alte recycelte.
Andererseits geht es auch um Qualität – vor allem in den vergangenen Monaten war die Wertigkeit der Waren in den Altkleider-Containern deutlich gesunken. Neben minderwertigen >Fast Fashion“- Produkten wurden hier auch allzu oft kaputte Kleidung, Unrat oder Müll entsorgt.
Die Rotkreuzler erhoffen sich jetzt durch den persönlichen Kontakt vor Ort, dass die zur Verfügung gestellten Waren einen höherwertigen Zustand haben und damit die Qualität der Kleiderkammern erhalten und möglichst noch verbessert wird.
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Widmungsverfügung der Straße „Am Quaddelbarg“
/in Bekanntmachungen/von Stadt Kröpelin BrüsehaferGemäß § 7 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (StrWG MV) vom 13. Januar 1993 (GVOBI. M-V 1993 5.42), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 5. Juli 2018 (GVOBI. M-V 2018 S. 221, 229), verfügt die Stadt Kröpelin als Träger der Straßenbaulast die Widmung der Straße „Am Quaddelbarg“ in Kröpelin für den öffentlichen
Verkehr.
Gewidmet wird hiermit die nachfolgende, in der Stadt Kröpelin gelegene Straße:
1. Name der Straße: Am Quaddelbarg
2. Lagebezeichnung: Gemarkung Kröpelin, Flur 6, Flurstücke 234/13, 234/16, 235/12
3. Festsetzung
3.1. Klassifizierung: Die Straße ist eine Ortsstraße gemäß § 3 Nr. 3a StrWG M-V.
3.2. Funktion: Die Straße „Am Quaddelbarg“ dient der Erschließung der Grundstücke im B- Plangebiet „Quaddel Barg“. Die im B-Plan bezeichnete Planstraße befindet sich innerhalb der in Pkt. 2 der Widmungsverfügung genannten Flurstücke. Es handelt sich um eine Wohnstraße mit einer Ausbaubreite von5,00m mit Wendehammer.
3.3. Träger der Straßenbaulast ist die Stadt Kröpelin.
3.4. Widmungsverfügung: Fahrverkehr mit der Zweckbestimmung geschwindigkeitsreduzierter Bereich, sowie Fußgängerverkehr
Zur Bekanntmachnung
3. Änderung zur Verordnung über die Erhebung von Parkgebühren in der Stadt Kröpelin (Parkgebührenverordnung)
/in Bekanntmachungen/von Stadt KröpelinDie am 21.07.2025 ausgefertigte 3. Änderung zur Verordnung über die Erhebung von Parkgebühren in der Stadt Kröpelin (Parkgebührenverordnung) liegt zur Einsichtnahme zu den Sprechzeiten der Stadtverwaltung Kröpelin, Di. 9.00-12.00 Uhr und 13.00-18.00 Uhr, Mi. 9.00-12.00 Uhr und Do. 9.00-12.00 Uhr und 13.00-16.00 Uhr, im Rathaus der Stadt Kröpelin, Zimmer 20, aus.
Kröpelin, den 21.07.2025
Gutteck
Bürgermeister
Zur Bekanntmachung
Zur 3. Änderung zur Verordnung über die Erhebung von Parkgebühren in der Stadt Kröpelin (Parkgebührenverordnung)
Zur Lesefassung
Satzung über die Gestaltung, Größe und Anzahl der Stellplätze für Kfz sowie über die finanzielle Ablösung der Verpflichtung zur Herstellung von Stellplätzen für Kfz für die Stadt Kröpelin
/in Bekanntmachungen/von Stadt KröpelinDie am 21.07.2025 ausgefertigte Satzung über die Gestaltung, Größe und Anzahl der Stellplätze für Kfz sowie über die finanzielle Ablösung der Verpflichtung zur Herstellung von Stellplätzen für Kfz für die Stadt Kröpelin, welche durch die Stadtvertretung der Stadt Kröpelin am 09.07.2025 beschlossen wurde liegt zur Einsichtnahme zu den Sprechzeiten der Stadtverwaltung, Di. 9.00-12.00 Uhr und 13.00-18.00 Uhr, Mi. 9.00-12.00 Uhr und Do. 9.00-12.00 Uhr und 13.00-16.00 Uhr, im Rathaus der Stadt Kröpelin, Zimmer 20, aus.
Kröpelin, den 21.07.2025
Gutteck
Bürgermeister
Zur Bekanntmachung
Zur Satzung